Titel | Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 2 „Lorcher Werth“ und „Bacharacher Werth“ | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | WSA Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein Standort Duisburg-Rhein Königstraße 84 47198 Duisburg | |
Ausführungsort | DE-47198 Duisburg | |
Frist | 17.09.2020 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=346055 | |
TED Nr. | 393687-2020 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein Königstraße 84 47198 Duisburg Telefon: +49 2066-418111
E-Mail: wsa-rhein@wsv.bund.de Internet: www.wsa-rhein.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: Internet: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Verkehr und Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Abladeoptimierung der Fahrrinne am Mittelrhein, TA 2, Rhein-km 528,0 - 547,5: UVP-Bericht, FFH-Verträglichkeit, Artenschutz, WRRL, LBP Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E233.03/E/130-0000-5080/005/14
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71240000
II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Für das Projekt Abladeoptimierung der Fahrrinnen am Mittelrhein (AOMR) Teilabschnitt 2 „Lorcher Werth“ und „Bacharacher Werth“ Rhein-km 528,0 bis 547,5 soll die Umweltverträglichkeitsstudie vergeben werden. Die Größe des Bearbeitungsgebietes liegt bei ca. 800 ha. Für die Untersuchungsbereiche der besonderen Leistungen werden jeweils gesonderte untersuchungsspezifische Abgrenzungen vorgenommen (vgl. Leistungsbeschreibung, Anlage 2 zum Formblatt 602-F). Ausgeschrieben werden die folgenden Leistungen: — Umweltverträglichkeitsstudie; — Besondere Leistungen Flora und Fauna; — FFH-Verträglichkeitsstudie; — Fachbeitrag Artenschutz; — Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; — Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 544.000,00 EUR
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DEA12 Hauptort der Ausführung: Duisburg und Bingen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das Vorhaben ist nach § 5 UVPG UVP-pflichtig entsprechend Anlage 1 zum UVPG, Nr. 14.2 Bau einer Bundeswasserstraße, die für Schiffe mit (14.2.1) mehr als 1 350 t zugänglich ist. Nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz bedarf die Maßnahme der Planfeststellung. Voraussichtlich kommt das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) zur Anwendung. Die Anforderungen an die Unterlagen unterscheiden sich nicht, so dass sie einem Planfeststellungsverfahren wie auch einem Gesetzgebungsverfahren nach MgvG genügen. Die Entscheidung über das Planrechtsverfahren erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt durch die GDWS. Entsprechend UVPG sind die projektbedingten unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG zu untersuchen. Das Ergebnis hat den Kriterien des § 16 UVPG für die Erstellung des UVP-Berichtes zu genügen. Die Ausarbeitung stellt in ihrer Endfassung den UVP-Bericht dar.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01.03.2021 Ende: 01.09.2024 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die Kriterien sowie deren Wichtung ist dem Abschnitt III zu entnehmen.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt. Im Weiteren wird sich auf die Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) bezogen. Die Regelungen sind entsprechend auch bei der Nachweisführung durch die EEE zu beachten. Erklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 44 Abs. 1 VgV – Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F: Ziffer 1, 4, 5.1, 5.2, 13. Die vorstehenden Erklärungen/Auskünfte sind vom Bewerber/Bieter, bei Bewerber-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied und im Falle der Eignungsleihe zusätzlich von den Unterauftragnehmern für die jeweilige Eignungsleihe gesondert auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Den vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung hat der Bewerber durch die Eigenerklärung gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Formblatt 133/333b-L/F) oder durch die EEE zu erbringen. Das Formblatt 133/333b-L/F „Eigenerklärung zur Eignung“ ist den zeitgleich zu dieser Bekanntmachung veröffentlichten Unterlagen beigefügt. a) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die Maximierung der Ersatzleistung zu bringen. Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6, b) Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien: Die Angaben eines jeden Bewerbers zu den benannten Eignungskriterien werden mit einer Punktzahl zwischen 0 und 5 bewertet. Dabei werden die Punkte nach folgender Systematik vergeben: — 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt; — 4 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt; — 3 Punkte: Kriterium durchschnittlich erfüllt; — 2 Punkte: Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt; — 1 Punkt: Kriterium noch erfüllt; — 0 Punkte: Kriterium (Mindestanforderung) nicht erfüllt. Ist eine der geforderten, bekannt gemachten Mindestanforderungen nicht erfüllt (0 Punkte des Bewerbers), ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erklärung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 25 %): Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 7.2 Vergleichbare Dienstleistungen werden wie folgt definiert: Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) und/oder der zugehörigen Fachbeiträge wie FFH-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Artenschutz, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowie Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) für linienhafte Infrastrukturprojekte. Bewertungsmaßstab: — 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen > 1 000 000 EUR/a; — 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Dienstleistungen bis 1 000 000 EUR/a; — 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 800 000 EUR/a; — 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 600 000 EUR/a; — 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen bis 400 000 EUR/a; — 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Gesamtumsatz vergleichbarer Leistungen < 200 000 EUR/a. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu a) Nachweis der Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung (bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der im Vertrag genannte Versicherungsschutz der genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen): — mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und — mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden. Zu b) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben zur Bepunktung der Eignungskriterien s. III.1.2 b) a) Beleg nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV von Referenzen mit vergleichbaren Leistungen (Wichtung 50 %) Nachweis gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 9. Vergleichbare Leistungen werden in der Bekanntmachung wie folgt definiert: Erarbeitung von Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) für Infrastrukturprojekte mit Gewässerbezug. Bewertungsmaßstab: — 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an der Bundeswasserstraße Rhein im Bereich des Mittelrheins; — 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an den großen Bundeswasserstraßen Elbe, Donau oder Weser und den übrigen Rheinabschnitten; — 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen Bundeswasserstraßen (freifließend oder staugeregelt, ohne Kanäle); — 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen größeren Flüssen oder kanalisierten Bundeswasserstraßen; — 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: UVS für wasserbauliche Maßnahmen an sonstigen Gewässern; — 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Leistungen der Umweltplanung ohne Gewässerbezug. b) Erklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV über das jährliche Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren (Wichtung 25 %) Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 10. Bewertungsmaßstab: — 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte > 30; — 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 30; — 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 25; — 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 20; — 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte bis 15; — 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Anzahl Beschäftigte/Führungskräfte < 10. Die Nachweise gem. Nr. 8 des Formblatts 133/333b-L/F über die berufliche Befähigung des Bewerbers nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV werden nicht als Eignungsnachweise abgefordert. Diese Nachweise finden bei den Zuschlagskriterien Berücksichtigung. Deshalb darf keine Eintragung hierzu in der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 133/333b-L/F) vorgenommen werden. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu a) Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Ein Bewerber, der nicht mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen benennt und vorlegt, erhält 0 Punkte bei diesem Eignungskriterium und wird ausgeschlossen. Die jeweiligen Bewertungspunkte der einzelnen vergleichbaren und damit wertbaren Referenzen werden bei jedem Bewerber addiert und es wird dann der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen berechnet und mit der Wichtung für das Eignungskriterium multipliziert. Zu b) Jährliches Mittel der mit vergleichbaren Leistungen betrauten Beschäftigten und Führungskräften in den letzten 3 Jahren. Die erreichte Punktzahl für das Kriterium muss abschließend mindestens mit einem Punkt bewertet sein. Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5) Angaben zur Verhandlung
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 17.09.2020 Ortszeit: 11:00
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22.03.2021
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 Bonn 53123 Deutschland Telefon: +49 228-94990 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Fax: +49 228-9499163
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 17.08.2020 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 154063 vom 25.08.2020 |