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Titel
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Annahme und Entsorgung/ Deponierung von belastetem Bodenaushub
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
AuftraggeberWirtschaftsbetriebe Duisburg AöR
Schifferstr. 190
47059 Duisburg
AusführungsortDE-47051 Duisburg
Frist13.11.2018
Beschreibung

1. Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR

Schifferstraße 190

47059 Duisburg

Telefon-Nummer 0203 283 7925

Telefax-Nummer 0203 283 2883

 

E-Mail: m.wagner@wb-duisburg.de

Internet: www.wb-duisburg.de

 

2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung nach §9 UVgO.

 

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1

 

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind Bezeichnung Stadt Duisburg - Submissionsstelle Postanschrift Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage), 47051 Duisburg Kontaktstelle Zi. 1507 - 1510 Telefon-Nummer +49 203 283-3144/-3199 Telefax-Nummer +49 203 283-3400 E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de URL Internet: www.duisburg.de Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.

 

5. Form der Angebote Zugelassen ist die Abgabe elektronischer Angebote ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de - Elektronisch in Textform - Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur - Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur der Angebote in Schriftform.

 

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR wollen im Jahr 2019 Bodenaushub der bei Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet Duisburg anfällt der ordnungsgemäßen Entsorgung (Deponierung) zuführen. Die Zusammensetzung/Analyse der Fraktion kann den beiliegenden Prüfberichten der SYNLAB Analytics für die Proben TBA 8, 9 Nr. 12734704-2.2 vom 2.10.2018 und für die Probe TBA 10/1 Nr. 12750600-1 vom 10.04.2018 entnommen werden. Die Fraktion soll von der AG oder ihren Drittbeauftragten in gesonderten Fahrzeugen (Sattel) in unregelmäßigen Abständen zu einer Entsorgungsanlage/Deponie der AN transportiert werden. Dieser soll anschließend die Fraktionen einer ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung/Deponierung zuführen. Um eine Beseitigung des Schadstoffpotentials der Aushubmaterialien zu gewährleisten ist ausschließlich eine gesicherte Ablagerung auf einer nach den Vorgaben der Deponieverordnung genehmigten Deponie zugelassen. Dementsprechend ist eine Zwischenlagerung, Vermischung sowie ein Wiedereinbau der Aushubmaterialien ausgeschlossen. Insofern sollen die Anlieferungen durch die AN oder Ihre Drittbeauftragten direkt zu einer zugelassenen Deponie erfolgen. Erfüllungsort Duisburg.

 

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Der Auftrag wird nicht in Lose aufgeteilt.

 

8. ggf. Zulassung von Nebenangeboten Nebenangebote sind nicht zugelassen.

 

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 01.01.2019 Ende: 31.12.2019.

 

10. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können Adresse zum elektronischen Abruf: Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDBYZTT/documents Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemartkplatzes NRW zu entnehmen Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR nicht statthaft.

 

11. Ablauf der Angebotsfrist 13.11.2018 12:00 Uhr.

 

12. Ablauf der Bindefrist 02.01.2019.

 

13. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen.

 

14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Siehe Ziffer 9.0 der kaufm. Vorbemerkungen zu den Ausschreibungsunterlagen.

 

15. Angabe der Eignungskriterien und der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Eignungskriterien zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit der Angebotsabgabe sind durch die Bieterin folgende Nachweise gemäß § 33 UVgO zu erbringen, spätestens kurzfristig auf besondere Aufforderung durch die AG (innerhalb der von der AG kalendermäßig bestimmten Frist): - Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Transportieren, Lagern und Behandeln inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. Bieterinnen aus dem Ausland müssen eine vergleichbare Zertifizierung einer jeweiligen landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen, soweit eine solche existiert. Falls es dort keine vergleichbare landesspezifische Zertifizierung durch eine Überwachungsinstitution gibt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Bieterin die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung vom 10.09.1996 (EfbV) in der aktuell geltenden Fassung (vom 02.12.2016) inhaltsgemäß erfüllt, mindestens bzgl. der nachfolgenden Erfordernisse: - Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs-, und Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV) - Angaben der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV) - Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV) - ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV) - Nachweis über behördliche Entscheidungen (Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse, Bewilligungen) (§ 7 EfbV) - Zuverlässigkeit des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV) - Fachkunde des Inhabers und der für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV) Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des EfbV- Zertifikats nicht die Vorlage der unten geforderten Genehmigung(en) zum Betrieb einer Anlage zur ordnungsgemäßen Lagerung/Behandlung/Verwertung von Boden und Steinen (AVV 170504) ersetzt. - Nachweis der Bieterin, dass sie über eine entsprechende Anlage zur ordnungsgemäßen Entsorgung/ Deponierung der ausgeschriebenen Mengen von belastetem Boden - Boden und Steinen (AVV 170504) - verfügt. Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV als genehmigungsbedürftig gelten, haben sie einen Auszug aus der behördlichen BImSchG- Genehmigung vorzulegen. Aus dem Auszug der BImSch-Genehmigung muss klar hervorgehen, welche Abfälle gemäß AVV genehmigt sind. Für Anlagen, die gemäß der 4. BImSchV nicht genehmigungsbedürftig sind, ist eine Eigenerklärung diesbezüglich einzureichen. Ist die Bieterin nicht selbst in Besitz einer entsprechenden Anlage, so kann Sie sich für die Entsorgung/ Deponierung der unter der Ziffer 2.1 aufgeführten Abfallarten - belastetem Bodenaushub - Boden und Steine (AVV 170504) einer entsprechenden Deponieanlage Dritter bedienen. Für diese Deponieanlage ist ebenfalls der Nachweis für eine behördliche BImSch-Genehmigung oder gleichwertige Genehmigung (gilt nur für Anlagen im Ausland) und Betriebserlaubnis von der Bieterin vorzulegen. Zusätzlich ist dem Angebot eine auf diese Ausschreibung bezogene schriftliche Bestätigung der(s) Anlagenbetreiber(s) beizufügen, dass dieser bereit ist die anfallenden Abfälle aus dieser Ausschreibung für den vorgesehenen Leistungszeitraum anzunehmen. wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. - Auflistung der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe zum Auftragswert, Leistungszeitraum, Auftraggeberin möglichst mit Ansprechpartner und Telefonnummer (Referenzenliste gemäß Anlage 2, Formblatt F1) - (oder Präqualifikation). Hinweis: Sollte die Bieterin aufgrund ihrer Eigenschaft als "Newcomer" nicht über entsprechende Referenzen verfügen können, so ist mit Angebotsabgabe eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin (mit Angabe des Zeitpunktes der Geschäftsaufnahme) beizubringen. - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017) gemäß Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation). - Eigenerklärung zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, gemäß Anlage 2, Formblatt F12. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme für Personen- 2.000.000 EUR und Sachschäden 1.000.000 EUR und für Vermögensschäden mind. 100.000 EUR (Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) zu ersetzen. (oder Präqualifikation) technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. - Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015-2017) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gemäß Anlage 2, beigefügtem Formblatt F3. - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügt. Sonstige - Eigenerklärung der Bieterin zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen gemäß Anlage 2, beigefügtem Formblatt F5 - (oder Präqualifikation) - Eigenerklärung zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften gemäß Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation) - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Eine Bieterin, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. - Eigenerklärung der Bieterin zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Anlage 2, beigefügtem Formblatt F7 - (oder Präqualifikation). - Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), gemäß Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation).

 

16. Angabe der Zuschlagskriterien Folgende Kriterien Kriterium Gewichtung Preislicher Aspekt 90% Umweltrelevanter Aspekt 10% Weitere Informationen zu den Kriterien:.

 

17. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

 

18. Sonstiges Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYZTT

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 147161 vom 02.11.2018