Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte Region Mitte
Güterstrasse 8
6005 Luzern
CH-6005 Luzern
22.10.2025
simap.ch/…/2e29d4e0-c6ed-4bf8-9e38-ed402fc4a403?lot-id=130edfc7-98d4-44ec-a8a8-f506a2f7a4f1
a) Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur - Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region Mitte
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten - Schweiz
E-Mail: celina.marolf@sbb.ch
b) Bahnhof Lenzburg Beweissicherung #22507-01 05.09.2025 Ausschreibung DE Gegenstand und Umfang des Auftrags Die vorliegende Ausschreibung betrifft die Aufgaben der Beweissicherung. Los 1: Erschütterungsmessungen Gegenstand und Umfang des Auftrags Erschütterungen in der Bauphase sind Einflüsse auf den Menschen, die möglichst gering zu halten sind. Mittels Beweissicherung ist der heutige sowie der Zustand nach Bauvollendung zu belegen wo immer möglich werden erschütterungsarme Bauverfahren verwendet. Bei empfindlichen Liegenschaften in der Umgebung mit erschütterungsintensiven Arbeiten wird eine Überwachung auch mittels Messungen vorgenommen. Ort der Auftragserfüllung Schweiz Bahnhof Lenzburg
c) Ausführungstermin 01.03.2026 - 31.12.2033 Vertragslaufzeit 01.03.2026 - 31.12.2033 Dieser Auftrag kann verlängert werden
d) Aufgrund Projektverlauf. Optionen Nein Werden Varianten zugelassen? Nein Werden Teilangebote zugelassen? Nein Eignungskriterien Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt Zuschlagskriterien Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
e) Gemeinschaftsvokabular Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV) Haupt-CPV 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
f) Teilnahmebedingungen Bedingungen in den Dokumenten Bemerkungen Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
g) Termine Fragerunde 1, einreichen bis 01.10.2025 Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Einreichen des Angebots 22.10.2025, 15:00 Angebot gültig bis 180 Tage nach Einreichefrist Die Gültigkeit der Angebote gilt für alle Lose. Offertöffnung 23.10.2025 Das Datum ist informativ. Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten. Öffentliche Offertöffnung Nein
h) Unterlagen Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen Deutsch Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen simap.ch Um allfällige Unterlagen herunterzuladen, müssen Sie als Benutzer registriert und eingeloggt sein. Anmeldung & Registration Angebotseinreichung Angebote sind möglich für Alle Lose Die folgenden Firmen, mit einer massgebenden Rolle innerhalb des Projekts AS35 Lenzburg, werden aufgrund ihrer Vorbefassung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten während den künftigen Ausführungsarbeiten zum vorliegenden Beschaffungsverfahren für die folgenden Lose nicht zugelassen: Für beide Lose nicht zugelassen: - Aegerter & Bosshardt AG, 4002 Basel - C+S Ingenieure AG, 3415 Hasle bei Burgdorf - Rothplatz, Lienhard+Cie AG, 3000 Bern Sprachen für Angebote Deutsch, Französisch, Italienisch Art der Einreichung Andere, siehe Formvorschriften Spezifische Formvorschriften Das Angebot ist ausschliesslich in SAP Ariba einzureichen. Die Anbieter beantragen den Zugang zum Beschaffungsereignis auf SAP Ariba mit dem Formular «Teilnahme an öffentlicher Ausschreibung (SIMAP)» (https://url.sbb.ch/simapformular_de) mit folgenden Angaben: Doc-ID: Doc2624833300 - Beweissicherung Bahnhof Lenzburg Projekttitel SIMAP: Bahnhof Lenzburg Beweissicherung Die Freischaltung des Zugangs zur Ausschreibung in SAP Ariba kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Beschaffungsstelle der SBB empfiehlt, genügend Vorlauf dazu einzuplanen. Idealerweise beantragen Sie daher den Zugang zur Ausschreibung mindestens zehn Arbeitstage vor Ablauf der Frist zum Einreichen des Angebots. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Ariba Support oder den SBB Support unter E-Mail: einkauf.services@sbb.ch. Die Anleitungen zur Nutzung von SAP Ariba stehen dem Anbieter unter folgendem Link zur Verfügung: company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/digitaler-einkauf/ausschreibungsmanagement.html Bei Planergemeinschaften: Das Angebot muss in SAP Ariba durch ein Planergemeinschaftsmitglied eingereicht werden. Nach der Planergemeinschaftsgründung muss sich die Planergemeinschaft als Unternehmen auf SAP Ariba zusätzlich registrieren. Bedarfsstelle (Vergabestelle) Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur - Ausbau und Erneuerungsprojekte, Engineering, Geomatik Bahnhofstrasse 12 4600 Olten - Schweiz +4100000
i) Weitere Informationen Ausschreibung Staatsvertragsbereich Ja Sprache(n) des Verfahrens Deutsch Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute). Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich. Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch. Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein. Durchführung eines Dialogs Nein Allgemeine Bedingungen Bietergemeinschaft Zugelassen Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschaftsmitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschaftsmitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann einerseits als Mitglied in einer Planergemeinschaft und andererseits als Subplanerin bei anderen Planergemeinschaften teilnehmen. Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften Nicht zugelassen Subunternehmen Zugelassen
j) Sonstige Angaben Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU /EFTA oder UK entgegennehmen. Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Publikationsorgane Offizielles Publikationsorgan simap.ch Weitere Informationen: simap.ch/de/project-detail/2e29d4e0-c6ed-4bf8-9e38-ed402fc4a403