Titel | Baubegleitung bei Erschließungsarbeiten | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Deutsche Telekom Services Europe GmbH Ida-Rhodes-Straße 2 64295 Darmstadt | |
Ausführungsort | DE-64295 Darmstadt | |
Frist | 18.01.2023 | |
Beschreibung | A1. Deutsche Telekom Services Europe SE 64295 Darmstadt
A2. Gewerk Bauleistgen unterird
A3. Ausführungsort Niederlassung Südwest, PTI 22 Stuttgart
A4. Bewerbungsfrist endet am 18.01.2023
A5. gepl. Ausführungszeitraum von 20.01.2023 gepl. Ausführungszeitraum bis 31.12.2024
A6. Bieteranfrage 3LW/1000002705 Submissionsnummer 205231533
A7. Leistungsbeschreibung (LB) der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (TK-Netz)
A8. Die Leistungsbeschreibung besteht aus: 1. Baubeschreibung (BB-TKNetz) 2. Leistungsverzeichnis (LV-TKNetz) Baubeschreibung (BB-TKNetz)
A9. Baubeschreibung (BB-TKNetz)
1. Allgemeines Dieser Rahmenvertrag (RV) umfasst die Abarbeitung von Baumaßnahmen im Regel - und Projektgeschäft. Die Leistungserbringung umfasst Baumaßnahmen im Bereich der Technik Niederlassung Südwest, in der PTI 22 Stuttgart.
Die abzurufenden Tätigkeiten umfassen folgende Gewerke: § Projektierung Allgemein § Dokumentation § Baubegleitung
Es gelten die Regelungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV-TKNetz), die nach Anmeldung im eVergabe-Portal (Internet: www.evergabe.telekom.de) einsehbar sind und heruntergeladen werden können. Ggf. angegebene Mengen gemäß Leistungsverzeichnis (LV) sind unverbindliche Planungsmengen. Ansprüche auf exakte Erfüllung der Mengen pro Leistungsnummern in den einzelnen Gewerken können daraus nicht abgeleitet werden. Im gesamten Bereich des Rahmenvertrages können an unterschiedlichen Arbeitsorten gleichzeitig mehrere Baumaßnahmen zur Ausführung kommen. Für diese Arbeiten müssen ausreichend, ständig gut ausgebildete und nicht öfter wechselnde Firmenangehörige zur Verfügung stehen. Die eingesetzten Kräfte haben ein ordentliches, einheitliches, arbeitsschutzgerechtes und die Firmenzugehörigkeit erkennen lassendes äußeres Erscheinungsbild sicher zu stellen. Sie sind zum Tragen von Firmenausweisen verpflichtet. Der Auftragnehmer (AN) hat rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einen mit allen im Rahmen der Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten, deutschsprachigen Bauleiter/Verantwortlichen zu benennen, dessen Erreichbarkeit über Mobiltelefon zu gewährleisten ist. Es sind Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, über die in Ausnahmefällen Aufträge erteilt und notwendige Planzeuge im Dateiformat übermittelt werden können. Die Arbeiten werden als Teilleistungen über den gesamten Vertragszeitraum abgerufen. Es ist deshalb nicht mit einer gleichmäßigen Auslastung der Kräfte zu rechnen. Die erforderlichen Dokumente und Unterlagen werden dem AN vor Beginn der Maßnahme in der Regel per E- Mail oder VDS/B2B übersandt. Die auszuführenden Arbeiten können bei Bedarf anhand der Dokumente und Unterlagen durch den Beauftragten der Telekom (BvT) erläutert werden. Planbare Maßnahmen sind im vorgegebenen Zeitfenster der Beauftragung zu erledigen, bzw. an dem mit dem betroffenen Kunden oder dem zuständigen BvT abgestimmten Termin zu beginnen. Die Fertigstellungstermine, laut Abrufauftrag, sind durch den AN einzuhalten. Im Ausnahmefall notwendige Nichteinhaltungen der Termine müssen rechtzeitig mit dem BvT abgestimmt werden. Die zur Ausführung der Tätigkeiten erforderlichen Qualifizierungs-/Schulungsnachweise sind gewerkspezifisch vor Aufnahme der Tätigkeiten dem BvT vorzulegen. Der AN hat seine eigenen Mitarbeiter, wie auch seine Nachunternehmer, in die Regelungen der RSA und ZTV-SA zu unterweisen. Der BvT wird mit dem AN regelmäßige Produktionsgespräche durchführen. Darin analysieren die Parteien gemeinsam die Abwicklung der bisherigen Abrufaufträge und legen optimierte Prozesse für die künftigen Abrufaufträge fest. Der Fortbildungsbedarf auf Grund neuer Produkte, Dienste und Techniken sind vom AN rechtzeitig und eigenverantwortlich auf eigene Kosten durchzuführen. Die erforderliche gerätetechnische Ausstattung (Prüf-, Messmittel und Werkzeug) ist vom AN vorzuhalten und fortlaufend eigenständig dem Stand der Technik anzupassen.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination Die Ausführung der Arbeiten ist grundsätzlich so zu gestalten, dass keine gegenseitigen Gefährdungen zwischen gleichzeitig tätigen Unternehmen oder mit im Tätigkeitsbereich aktiven Dritten entstehen. Die Arbeiten der Einzelgewerke (Unternehmen) sollen ausschließlich nacheinander bzw. örtlich getrennt voneinander ausgeführt werden. Ist dieses nicht zu gewährleisten, so sind die Arbeiten untereinander zu koordinieren. Der AN nutzt hierzu die Koordinationscheckliste und teilt dies dem BvT mit (Übergabe einer Kopie).
2. Projektierung Es gelten die Regelungen der ZTV-TKNetz 21 und 24.
Die Projektierung von Baumaßnahmen ist für die Gewerke Tiefbau, Kabelziehen, Montage und ggf. oberirdische Linien (oiL) von Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) vorzunehmen. Eventuell notwendige Strukturplanungen oder teilautomatisierte Planungsvorschläge werden als Grundlage für die Projektierung übergeben. Dies kann z. B. in Form von Shapefiles, Adresslisten und ggf. Befahrungsdaten erfolgen.
Projektieren auf GIS-Basis: Der AN hat anhand der vom BvT übergebenen Strukturplanungen/Planungsvorschläge unter Berücksichtigung der Lageund Netz-Bestandsdaten, Adresslisten und der entsprechenden Planungsrichtlinie aus der ZTV-TKNetz 21 eine Projektierung zu erstellen. Die dafür notwendigen Planunterlagen/Daten sind vom AN selbstständig aus den Bestandssystemen zu beziehen. Das Ergebnis der beauftragten Projektierung ist dem BvT in Form der elektronischen Bauakte (eBA) inklusive GIS-Layer zu übergeben.
Validierung und Anpassung der übergegebenen Adressmasterliste (Adressen, Grundstücke und Anzahl Gebäude, Wohn- und Geschäftseinheiten) nach Vorortbegehung/STRUE Übernahme der PST-Adressliste in den NVt-Bereichsplaner ggf. als Regionale Besonderheit + HK Faser Zuordnung
Projektieren in IT-Anwendung MEGAPLAN Der AN hat anhand der vom BvT übergebenen Strukturplanungen/Planungsvorschläge unter Berücksichtigung der Lageund Netz-Bestandsdaten, Adresslisten und der entsprechenden Planungsrichtlinie aus der ZTV-TKNetz 21 eine Projektierung in MEGAPLAN zu erstellen. Die dafür notwendigen Planunterlagen/Daten sind vom AN selbstständig aus den Bestandssystemen zu beziehen. Es gelten zusätzlich die Vorgaben der ZTV-TKNetz 24.
Projektierung oiL nach ZTV-TKNetz 50 Im Falle von Projektierungen mit oberirdischen Linien sind insbesondere die Zugkraftbelastungen der Linien, sowie die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) zu berücksichtigen. Für notwendige Berechnungen muss, die vom AG in der ZTV-TKNetz 50 bereitgestellte IV-Anwendung genutzt werden. Die geplante Trassenführung ist mit Eigentümern und Behörden abzustimmen und auf notwendige Ausästung zu prüfen.
Standortsicherung Gehäuse durch Auftraggeber (AG) Für die Gehäuse-Projektierung wird die bereits durch den BvT durchgeführte und vorhandene Standortsicherung zur Verfügung gestellt und verwendet. Die Übergabe der Standortsicherung erfolgt zusammen mit dem Planungsvorschlag. Für die Gehäuse-Projektierung ist eine Vor-Ort-Besichtigung durch den AN nicht notwendig.
Standortsicherung durch AN ohne Vor-Ort-Besichtigung Für die Gehäuse-Projektierung werden die Standortsicherungsgrunddaten (z.B. Fotos, Luftbilder, Bildmaterial usw.) durch den BvT zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Standortsicherungsgrunddaten erfolgt zusammen mit dem Planungsvorschlag. Die notwendigen Unterlagen zur Standortsicherung sind entsprechend den Vorgaben des BvT zu erstellen und zu übergeben.
Für die Gehäuse-Projektierung ist eine Vor-Ort-Besichtigung nicht notwendig.
Standortsicherung durch AN mit Vor-Ort-Besichtigung Für die Gehäuse-Projektierung hat der AN anhand des Planungsvorschlags die Standortsicherungsgrunddaten selbstständig zu ermitteln. Die notwendigen Unterlagen zur Standortsicherung sind entsprechend den Vorgaben des BvT zu erstellen und zu übergeben. Für die Gehäuse- Projektierung ist eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich. Bei Standorten auf Privatgrund sind mit den betreffenden Grundstückseigentümern Absprachen zu tätigen, die das Ziel beinhalten, unterschriftsreife Mitbenutzungsverträge dem BvT vorzulegen. Die dafür notwendigen Vordrucke können beim BvT eingeholt werden.
Wegesicherung durch AG Für die Projektierung der Trassen wird die bereits durch den BvT durchgeführte und vorhandene Wegesicherung zur Verfügung gestellt und verwendet. Die Übergabe der Wegesicherung erfolgt zusammen mit dem Planungsvorschlag. Für die Projektierung der Trassen ist eine Vor-Ort-Besichtigung durch den AN nicht notwendig
Wegesicherung durch AN ohne Vor-Ort-Besichtigung Für die Projektierung der Trassen werden die Wegesicherungsgrunddaten (z.B. Fotos, Luftbilder, Bildmaterial, Oberflächenbeschaffenheiten usw.) durch den BvT zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Wegesicherungsgrunddaten erfolgt zusammen mit dem Planungsvorschlag. Die notwendigen Unterlagen zur Wegesicherung sind entsprechend den Vorgaben des BvT zu erstellen und zu übergeben. Dazu gehört u. a. das Erstellen der Wegepläne für das Zustimmungsverfahren und die Verhandlungen mit den Beteiligten zwecks einvernehmlicher Abstimmung sowie der Beschaffung notwendiger Daten und Unterlagen. Bei Trassen über Privatgrund sind mit den betreffenden Grundstückseigentümern Absprachen zu tätigen, die das Ziel beinhalten, unterschriftsreife Mitbenutzungsverträge dem BvT vorzulegen. Die dafür notwendigen Vordrucke können beim BvT eingeholt werden. Für die Projektierung der Trassen ist eine Vor-Ort-Besichtigung nicht notwendig.
Wegesicherung durch AN mit Vor-Ort-Besichtigung Für die Projektierung der Trassen muss der AN die Wegesicherungsgrunddaten selbstständig ermitteln. Die notwendigen Unterlagen zur Wegesicherung sind entsprechend den Vorgaben des BvT zu erstellen und zu übergeben. Dazu gehört u. a. das Erstellen der Wegepläne für das Zustimmungsverfahren und die Verhandlungen mit den Beteiligten zwecks einvernehmlicher Abstimmung sowie der Beschaffung notwendiger Daten und Unterlagen. Bei Trassen über Privatgrund sind mit den betreffenden Grundstückseigentümern Absprachen zu tätigen, die das Ziel beinhalten, unterschriftsreife Mitbenutzungsverträge dem BvT vorzulegen. Die dafür notwendigen Vordrucke können beim BvT eingeholt werden. Für die Projektierung der Trassen ist eine Vor-Ort-Besichtigung notwendig.
Zustimmungsbescheid und behördliche Genehmigungen einreichen/übernehmen Das Einreichen der geforderten Unterlagen beim Wegebaulastträger (WBLT), den entsprechenden Behörden und aller betroffenen Dritten, die Überwachung der Bearbeitungsfristen sowie das Entgegennehmen bzw. die
Abholung der Zustimmungen und behördlichen Genehmigungen erfolgt durch den AN. Der AN erhält vom BvT eine Legitimation für diese Tätigkeiten im Namen des AG.
Der Zustimmungsbescheid des Wegebaulastträgers und behördliche Genehmigungen gehen an den AG. Der AN nimmt eine Vorprüfung des Zustimmungsbescheides vor, ob gegen die Auflagen Widerspruch eingelegt werden muss, und klärt dieses mit dem BvT (der Widerspruch erfolgt im Bedarfsfall durch den BvT). Grundsätzlich ist den Vorgaben und Auflagen des Zustimmungsbescheides Folge zu leisten. Daraus resultierende notwendige Anpassungen von Planunterlagen, die Koordinierung Planungen Dritter sowie Verhandlungen mit den Beteiligten obliegen ebenfalls dem AN. Die Zustimmungsbescheide und Behördlichen Genehmigungen werden als Anlage in die elektronische Bauakte gelegt und die Originale sind an den BvT zu übergeben. Es ist damit zu rechnen, dass im Zuge der Wegesicherung durch die Denkmalschutzbehörden/Naturschutzbehörden eine Auskundung/vor Ort Absprache beauflagt wird.
Nach Abschluss der Standort-/ Wegesicherung sind die erforderlichen Bauleistungen für die Baumaßnahme zu ermitteln. Je Baumaßnahme ist eine Baubeschreibung, eine Materialveranschlagung und ein Leistungsverzeichnis für alle Gewerke zu erstellen und in PSL im konkreten SM-Auftrag einzupflegen. Der AN hat hierfür die Leistungsnummern (OZ) der aktuell gültigen ZTV-TKNetz 9 zu verwenden.
Bei zu projektierenden Umschaltungen von Leitungen, ist die Bestandsbelegung aus den IV-Systemen zu beachten.
Die Freigabe der Projektierung zur Bauausführung erfolgt durch den BvT nach inhaltlicher Prüfung. Notwendige Änderungen aufgrund von Hinweisen des BvT sind von AN zu berücksichtigen und einzuarbeiten.
IV-Anwendungen Der AN muss in der Lage sein, alle notwendigen Daten, die zur Ausführung der Leistungen benötigt werden, aus den entsprechenden IV-Systemen des AGs abrufen bzw. eingeben zu können. Zur Bearbeitung des Auftrags benötigt der AN Zugriff auf die IV- Anwendungen MEGAPLAN, PSL, WFM-T, KONTES ORKA/ FlexProd-WebGUI und Schadenskataster Linientechnik (SchaKaL) für oiL. Notwendige Kennungen müssen über ITZAN beantragt werden.
Für einen schreibenden Zugriff in der IV-Anwendung MEGAPLAN sind entsprechende Qualifizierungsnachweise (z.B. Teilnahmebestätigungen von Schulungen) dem AG auf Anforderung vorzulegen. Für Projektierungen im Rahmen des Projektes ?Anforderung des Bundes FTTH" im geförderten Ausbau (Bundesförderung) ist zur Qualifizierung die Teilnahme von mindestens 2 Mitarbeitern des AN am Web Basiertes Training ?WBT Planungsregelungen FTTH Bundesförderung" verpflichtend.
3. Dokumentieren im Telekom IV-System MEGAPLAN
Auf Grundlage einer Rotberichtigung werden Veränderungen an den Telekommunikationsanlagen (TK-Anlagen) als Lage- und Netzdokumentation in die MEGAPLAN-Bestandsdaten eingearbeitet. Topographische Veränderungen, welche für die örtliche Orientierung von Bedeutung sind, werden dabei übernommen, sowie Anpassungen des vorhandenen Kartenbestandes an die Neuaufnahme und Aktualisierung der Bestandskarten (Rasterdatei).
Die Dokumentationsleistung startet mit der Übergabe der Rotberichtigung sowie dem Auftragsabruf durch den Auftraggeber (AG). Die Dokumentation in MEGAPLAN (MP) ist vom Auftragnehmer (AN) in den vorhandenen MPPlanungen nach den aktuellen Handbüchern und Benutzerinformationen MEGAPLAN sowie nach den Vorschriften der ZTV-TKNetz 24 vorzunehmen. Der je Abruf festgelegte Erledigungstermin ist vom AN verbindlich einzuhalten. Die Fertigstellung der Dokumentation in einer MP-Planung ist vom AN taggleich dem AG per Mail mitzuteilen, damit der Doku-Prozess so zeitnah wie möglich fortgesetzt werden kann.
Die Dokumentation in MEGAPLAN setzt entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit MEGAPLAN voraus.
Bei Beauftragung der Dokumentation von Störungsbeseitigungen gelten folgende Regeln: Für Störungsbeseitigungen sind, abweichend von Baumaßnahmen zum Netzaus-/Umbau, zuvor keine MP-Planungen angelegt. Dementsprechend ist je Störung das Arbeitsgebiet unter den Bestandsdaten neu anzulegen (siehe Handbuch und Benutzerinformationen MEGAPLAN). Das Dokumentieren einer Störungsbeseitigung wird, unabhängig des Mediums, über die dafür vorgesehene Leistungsnummer in Stück beauftragt und abgerechnet.
4. Baubegleitung / Bauüberwachung Die Baubegleitung bzw. Bauüberwachung erfolgt auf der Grundlage der ZTVTKNetz 22 und der jeweiligen Beschreibung der Maßnahme. Die Baubegleitung der Tiefbauarbeiten inklusive der Kabelzieh- und Montagearbeiten ist vom baubegleitenden Auftragnehmer (AN) zu leisten. Alle Absprachen vor Ort mit Grundstücks-eigentümern und Behörden sind Bestandteil der Baubegleitung. Vor Beginn und nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist mit den Wegebaulastträger (WBLT) eine Begehung durchzuführen und zu protokollieren. Der Beauftragte der Telekom (BvT) ist dazu einzuladen. Der baubegleitende AN hat ggf. das vom AG beizustellende Material rechtzeitig vor dem Bedarfszeitpunkt dem BvT in Listenform anzuzeigen. Ggf. hat der baubegleitende AN die Materialverbrauchsnachweise vom bauausführenden AN entgegenzunehmen, die Materialverbrauchsliste zu prüfen sowie die Rücklieferung des nicht benötigten Materials unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten bei dem BvT zu veranlassen. Der bauausführende AN wird die Leistungserfassung dem baubegleitenden AN zur Prüfung vorlegen (z.B. Ausdruck e-Vergabe). Diese Belege werden durch den baubegleitenden AN geprüft, mit dem Vermerk "Leistungserfassung geprüft" unterschrieben und im Anschluss dem BvT übergeben. Nur geprüfte und korrekte Belege sind durch den bauausführenden AN in der IV-Anwendung e-Vergabe zu versenden. Der baubegleitende AN hat eine Gegenüberstellung der veranschlagten (beauftragten Bauleistungen) und der tatsächlich ausgeführten Leistungen zu fertigen. Eine von der Ausbauplanung und Projektierung notwendige abweichende Bauausführung ist mit dem BvT vor Durchführung abzustimmen, besondere Vorkommnisse sind umgehend dem BvT anzuzeigen und die Ergebnisse im Bautagebuch zu protokollieren. Dokumentation der Baubegleitung Nach Abschluss der bauausführenden Arbeiten/Montagearbeiten kontrolliert der baubegleitende AN das Vorliegen der Nachweise entsprechend der jeweiligen ZTV-TKNetz (wird auf Anfrage vom BvT zur Verfügung gestellt) und nach Vorgabe des BvT. Der baubegleitende AN hat die Dokumentation des bauausführenden AN zu prüfen (Rotberichtigung) und dem BvT mit einem Prüfvermerk zu übergeben. Bei größeren Maßnahmen können dies auch Teilstrecken sein. Nach Abschluss der Arbeiten liefert der baubegleitende AN dem BvT eine Bauakte, die den Standards des AG entspricht (z.B. Rotberichtigung, Aufgrabungs-, Fertigstellungsanzeige, Bautagebuch, Baubehinderungsanzeige). Will der AG vor Abschluss des Vorhabens Teile des Netzes in Betrieb nehmen, sind die notwendigen Unterlagen dem BvT vorab zu übergeben.
Abnahme Der bauausführende AN teilt dem baubegleitenden AN den Fertigstellungstermin mit und stellt damit die Leistung zur Abnahme bereit. Der baubegleitende AN hat die Abnahme gemäß EB Bau TKNetz zu organisieren und die Abnahme im Auftrag des BvT durchzuführen. Die erfolgreiche, mangelfreie Abnahme ist dem BvT schriftlich anzuzeigen. Erfolgt eine Abnahme mit vorhandenen Mängeln, so hat der baubegleitende AN den bauausführende AN unverzüglich schriftlich aufzufordern, diese Mängel zu beseitigen (incl. Fristsetzung und deren Überwachung).
5. Arbeiten mit den IV-Systemen der Telekom Bei der Universal-Schnittstelle gibt es die a) B2B-Schnittstelle und b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer) a) B2B Schnittstelle Für den elektronischen Austausch von kaufmännischen Auftragsdaten (Abruf, Leistungserfassung) und produktionstechnischen Auftragsdaten (WMS-TI Daten) mit externen Vergabepartnern wird die B2B-Schnittstelle bereitgestellt. Die B2B-Schnittstelle wird ausschließlich für Rahmenverträge genutzt. Der AN koppelt seine eigene IT an die B2BSchnittstelle. Qualifizierung durch den AG erfolgt nicht. Die Nutzung der B2B-Schnittstelle für AN ist optional. b) ZeLe (Zugangslösung für externe Leistungserbringer) Der Zugang zu den IV-Systemen erfolgt über die Zugangslösung für externe Leistungserbringer (ZeLe). Dem AN werden durch den AG personenbezogene Kennungen für den Zugang ZeLe (internetbasierter Zugang) sowie allen erforderlichen IV-Systemen zur Verfügung gestellt. Der AN bekommt vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) die erforderlichen Auftragsformulare. Die Auftragsformulare müssen vom AN vollständig ausgefüllt und dem Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) übermittelt werden. Die erforderlichen Zugänge hierfür müssen vom Auftragsverantwortlichen Telekom (PTI) beauftragt werden. Diese Zugänge werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständig vom AN ausgefüllten Auftragsformulare bereit gestellt. Die eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen Qualifizierungsnachweise der erforderlichen IV-Systeme Megaplan, SAP-Prompt, WMS-TI, Kontes-ORKA der Telekom vorlegen. Für die IV-Systeme Megaplan (Entstörclient), Kontes-ORKA, SAP-Prompt und WMS-TI erfolgt die Qualifizierung durch den AG. Die Qualifizierung für das IV-System Megaplan (Planen sowie Dokumentation) wird bei Telekom Training (TT) durchgeführt. Die detaillierte Absprache zum Qualifizierungsbedarf und die Angebotserstellung für die Qualifizierungsmaßnahme erfolgt zwischen TT und dem AN über den AG. Die jeweiligen Qualifizierungskosten muss der AN tragen. Bei Beauftragung von Projektierungs-, Baubegleitungs- und/oder Dokumentationsleistungen sowie Leistungen zur Fehlerortung/-beseitung am
TK-Netz muss der AN in der Lage sein alle notwendigen Daten die zur Ausführung der Leistungen benötigt werden aus folgenden IV-Systemen abrufen bzw. eingeben zu können. Hat der AN noch keine Kennungen und Qualifizierungen muss er dies umgehend in Absprache mit dem AG nachholen.
Baubegleitung Mit dem IV-System SAP-Prompt muss der AN eigenverantwortlich und selbstständig die in der Baumaßnahme geplanten Materialien abrufen.
Fehlerortung und -beseitigung Mit dem Auftragsteuerungssystem WMS-TI erfolgt die Übermittlung der Aufträge sowie der Abschluss der erfolgreichen Fehlerbeseitigung spätestens zu dem vom AG vorgegebenen Termin "BA/FA betriebsbereit korr." Über WMS-TI können Anlagen (Planunterlagen, Bilder etc in Dateiform) zwischen AN und AG verschickt werden
Projektierung Der AN hat die Ausbauplanungen in IV-System Megaplan (anhand vorliegender Strukturplanungen) zu erstellen.
Dokumentation Der AN hat die Rotberichtigungen im IV-System Megaplan einzuarbeiten.
Projektierung, Fehlerortung und -beseitigung. Mit dem lesenden Zugriff auf das IV-System Kontes-ORKA können aktuelle Bestandsdaten des Cu-Netzes abgerufen werden.
Der AN verpflichtet sich bereits jetzt, eine zusätzliche "Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (ADV)" abzuschließen. Der AN verpflichtet sich seinen Subunternehmern und auch seinen eigenen Arbeitnehmern die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen aufzuerlegen. Der AN hat hierfür einen schriftlichen Nachweis zu erbringen. Ist der AN hierzu nicht in der Lage, ist der AG berechtigt, den Vertrag mit ofortiger Wirkung zu kündigen. | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 169240 vom 17.12.2022 |