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Titel
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Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
AusführungsortDE-10707 Berlin
Frist06.10.2015
TED Nr.316968-2015
Beschreibung

Abschnitt I:

 

I.1) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Abteilung V Hochbau

Fehrbelliner Platz 2

10707 Berlin

Fax: +49 30901393301

 

E-Mail: einkauf-fbt-hochbau@senstadt.berlin.de

Internet: www.stadtentwicklung.berlin.de

 

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

 

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

 

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

 

II.1) Beschreibung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Stiftung Zentral- und Landesbibliothek (ZLB); Umsetzung des Masterplans – Erstellung der Unterlagen zur Frühen Kostensicherheit und zum Bedarfsprogramm.

 

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

 

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin. NUTS-Code DE300

 

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

 

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung der Unterlagen zur Frühen Kostensicherheit (FKS) und zum Bedarfsprogramm (BP) für die Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB). Die Nutzflächen der ZLB sind derzeit auf drei Standorte verteilt:

 

— Haus Berliner Stadtbibliothek (BStB),

 

— Haus Amerika-Gedenkbibliothek (AGB),

 

— zusätzlich angemietete Außenmagazine (Westhafen/Zollspeicher).

 

Die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin hat einen Masterplan für ihre Entwicklung in den nächsten drei Jahrzehnten erarbeitet und dabei in Form eines ersten Raum- und Funktionsprogramms ihren räumlichen Bedarf formuliert. Die Flächenanalyse ergibt einen Gesamtflächenbedarf für die ZLB von ca. 37 000 m

 

NF für die Variante mit einer verdichteten Lagerung im Bereich der Magazinflächen, bzw. einen Gesamtflächenbedarf von ca. 45 000 m

 

NF für die Variante mit einer Standard-Lagerung (Kompaktregale) im Bereich der Magazinflächen.

 

Zur Bearbeitung werden dem Auftragnehmer das Raumprogramm, das Funktionsprogramm, das Ausstattungsprogramm und die Betriebsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Durch den Auftragnehmer ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit dem Ziel der Standortfestlegung zu erarbeiten. Das Raumprogramm ist um die notwendigen Technik- und Verkehrsflächen zu ergänzen. Auf Grundlage dieser Daten sowie der Angaben der weiteren Projektbeteiligten sind die Unterlagen zur Frühen Kostensicherheit sowie das Bedarfsprogramm mit der Kostenermittlung für die Kostengruppen 100 bis 700 zu erstellen. Neben den Kosten des Gebäudes sind dabei auch die Kosten der Erschließung, der Ausstattung, der Außenanlagen und der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 einschließlich Küchen-, Förder- und Veranstaltungstechnik zu ermitteln. Als weitere Projektbeteiligte sind z. B. die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek, die Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten, die Stadt- und Verkehrsplanung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie weitere noch zu beauftragende Sonderfachleute und Gutachter einzubinden.

 

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71241000, 71210000, 71312000 Beschreibung: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse. Beratungsdienste von Architekten. Beratung im Hochbau.

 

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

 

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

 

II.2.2) Angaben zu Optionen

 

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Im Rahmen der Phase der Frühen Kostensicherheit wird gemäß der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – Anweisung Bau (ABau) der Standort der Baumaßnahme festgelegt und eine erste Kosteneinschätzung durchgeführt. Grundlage hierfür sind neben dem Raum- und Funktions- und Ausstattungsprogramm des Bedarfsträgers in der Regel Richtwerte, Referenzobjekte, eigene Erfahrungen sowie die Ergebnisse der Einzeluntersuchungen, wie z. B. Schadstoffuntersuchungen oder Bodengutachten, die durch Dritte erbracht werden. Da zu dieser frühen Phase noch keine konkreten Gebäudeplanungen gehören, basieren Kostenaussagen überwiegend auf entwurfsunabhängigen, übertragbaren Kostenparametern, die noch mit erheblichen Risiken behaftet sein können. Erkannte Risiken, die noch unabwägbare Kostenauswirkungen haben können (Boden, vorhandene Bausubstanz, Schadstoffe etc.), sollen in wirtschaftlich vertretbarem Maße in die Untersuchungen einbezogen werden. Der Auftragnehmer hat unter Einbeziehung der Einzeluntersuchungen eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einschließlich der Kostenermittlung zu 3 bis 5 Standorten mit einer Standortempfehlung zu erarbeiten. Diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung umfasst je nach Standort auch die Erstellung von Testentwürfen oder Einpassplanungen. Es wird eine grundsätzliche Richtungsentscheidung für eine bauliche Vorzugsvariante getroffen und Fragen der Standort- und Stadtentwicklung, ökologische Gesichtspunkte und baupolitische Präferenzen in die wirtschaftliche Betrachtung der Baumaßnahme einbezogen. Die Erarbeitung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Vorbereitung der Standortentscheidung ist bis zum 30.6.2016 abzuschließen. Gemäß der anzuwendenen Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – Anweisung Bau (ABau/s. auch www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben) besteht das Bedarfsprogramm aus:

 

— dem Vorblatt zum Bedarfsprogramm;

 

— den Angaben zum Bedarfsprogramm (zur Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, zum Baugrundstück, zum Städtebau, zur Erschließung, Bauwerk usw.) Die Unterlagen, die im Verfahren der frühen Kostensicherheit erstellt wurden, sind anzupassen und zu vervollständigen;

 

— dem Funktionsprogramm (Darstellung von Funktionszusammenhängen von Räumen bzw. Raumgruppen);

 

— dem Raumprogramm (Nutzflächen nach DIN 277);

 

— den Angaben zum Planungsrahmen;

 

— den Planungs- und Kostendaten;

 

— den Aussagen zu wesentlichen Ausstattungen, insbesondere solchen, die entwurfsbeeinflussend oder besonders kostenträchtig sind;

 

— dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach AV § 7 LHO, insbesondere hinsichtlich der Notwendigkeit der Maßnahme und zu alternativen Lösungen zur Standortwahl.

 

Der Auftragnehmer hat zum Bedarfsprogramm den Rahmenterminplan für das Bauvorhaben zu erarbeiten. Das Bedarfsprogramm ist unter Anwendung der DIN 18205 „Bedarfsplanung im Bauwesen“ zu erstellen. Die in den Anhängen A,B und C der DIN 18205 aufgeführten Angaben sind, sofern sie nicht selbst erarbeitet werden, von den Projektbeteiligten einzufordern und in das Bedarfsprogramm aufzunehmen. Über den Planungsfortschritt ist dem AG in regelmäßigen Abständen zu berichten. Ausführungsfristen: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit Standortempfehlung: 30.6.2016. Fertigstellungder Unterlagen zur Frühen Kostensicherheit: Oktober 2016. Fertigstellung Bedarfsprogramm: April 2017.

 

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

 

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.07.2017

 

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

 

III.1) Bedingungen für den Auftrag

 

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens erforderlich. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Nachweis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines mit dem Teilnahmeantrag. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“Versicherung als ARGE erforderlich.

 

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zuden Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Liste der Technischen Baubestimmungen; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben, www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/.

 

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen. Mit der Bewerbung ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Erklärung gemäß ABauIV 307 F (Anlage zum Bewerberbogen) abzugeben,

 

— in der alle Mitglieder mit Name und Adresse aufgeführt sind und sich als Bewerbergemeinschaft bewerben,

 

— nach der im Falle der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eine Bietergemeinschaft gebildet wird,

 

— nach der im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,

 

— in der der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle und dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

 

— nach der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerber gemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.

 

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Besondere Vertragsbedingungen (BVB) gemäß:

 

— Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498);

 

— Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl. für Berlin vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBL.S.159 vom 16.6.2012);

 

— Auskünfte nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 1. Dezember 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Ausgabe Nr. 30/2010 www.stadtentwicklung.berlin.de/service/korruptionsregister/);

 

— Eventuell Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO;

 

— BVB zur Beachtung zu Umweltschutzanforderungen bei der Planung (ABau IV 404 F). Hinweis: Weiteres siehe Ziff.VI.3).

 

III.2) Teilnahmebedingungen

 

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:

 

[1.] Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen sowie unterzeichnete Erklärungen (Weiteres unter Ziff. VI.3) Zusätzliche Angaben),

 

[2.] Name des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, ausführende Niederlassung, vertragsschließende Stelle, Anschrift, Land, das/die Unternehmen besteht/en seit; Rechtsform des/der Unternehmen, Eintragungsort,Erklärung des Bewerbers über die technische Leitung des Unternehmens wie Büroinhaber/Hauptgesellschafter/bevollm. Vertreter bei jur. Person), Ansprechpartner/in sowie Telefon, Fax, E-Mail, Homepage (Ist der Bewerbereine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt),

 

[3.] Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung,

 

[4.] Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 4 Absatz 6 und 9 VOF,

 

[5.] Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen. Verzeichnis benannter Unternehmen (Anlage 1_IV 305 F zum Bewerberbogen).

 

[6.] Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Anlage 2_IV 306 F zum Bewerberbogen),

 

[7.] Erklärung der Bewerbergemeinschaft, siehe Ziff. III.1.3) (Anlage 3_IV 307 F zum Bewerberbogen),

 

[7.1] Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Auftragsanteile der Mitglieder zu benennen. (Anlage 3a_zu IV307 F zum Bewerberbogen). Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Erklärungen und Nachweise der Punkte [1] bis [7.1] führt ebensowie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerberbogen unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren. Von § 5 Abs. 3 VOF 2009 wird kein Gebrauch gemacht. Fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ablauf der Bewerberfrist vorgelegt wurden, werden nicht nachgefordert.

 

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

 

[8.] Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.1),

 

[9.] Gem. § 5 (4c) VOF Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 Geschäftsjahre (2012/2013/2014) und

 

[10]. Erklärung über den Umsatz (netto) jeweils für die entsprechende Dienstleistung in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012/2013/2014). Bei der Ermittlung der Umsätze für entsprechenden Dienstleistungen sind nur leistungsbezogene Umsätze zu berücksichtigen.

 

[11.] Für Bewerber, die nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmern) die gestellten Forderungen/Mindestanforderungen hinsichtlich Umsatz- und Mitarbeitern erfüllen, muss mit der Bewerbung eine Erklärung nach Anlage 2a_zu IV 306 F zum Bewerberbogen vorgelegt werden.

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zu 8. Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder der unwiderruflichen Erklärung des Versicherungsgebers gemäß Ziffer III.1.1) muss erbracht werden.

 

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:

 

[12.] Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter/innen und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2012/2013/2014), aufgeteilt nach Ingenieuren/Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrungnach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, sowie nach sonstigen Mitarbeitern. Zudem erfolgt eine Aufteilung der Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Büro/Unternehmens nach Ingenieuren und/oder Architekten, die seit mindestens 2 Jahren im Unternehmen angestellt sind.

 

[13.] Angaben zu den vorgesehenen (max. 3) Mitarbeitern/innen gemäß § 5(5a); § 4(3) VOF wie:

 

— Name, Vorname,

 

— Berufsausbildung,

 

— Qualifikation/Abschlüsse,

 

— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom- oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen mit Angaben zur Leistungsart, Baukosten, Bearbeitungszeit und Aufgaben); Angaben für

 

— einen Projektleiter,

 

— einen stellvertretenden Projektleiter

 

— einen Projektmitarbeiter. sowie weitere Angaben zum Projektteam mit Angaben zum Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bzw. Gebäudetechnik oder vergleichbar.

 

[14.] Vorstellung von drei Referenzprojekten, für die ein Bedarfsprogramm erstellt wurde, zur Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen bestehend aus Funktions- und Raumprogramm, Angaben zum Planungsrahmen, Planungs- und Kostendaten, mit dem Nachweis der Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie alternative Lösungsansätze des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft. Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/privater Auftraggeber) mit Adresse, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer, ein Referenzschreiben mit Angaben zum Anforderungsgrad an das Projekt, zum Bearbeitungsumfang, Angaben zur Nutzung, zur Art der Baumaßnahme mit kurzer Beschreibung, zu den Kosten nach DIN 276, zum Bearbeitungszeitraum des Auftrages, Bearbeitung des Projektes nach Abschluss des Bedarfsprogramms (auch durch Dritte). Die Referenzprojekte 1 bis 3 werden nur bewertet, wenn nachfolgende Anforderungen/Bedigungen a) bis d) erfüllt sind:

 

— a) die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein d.h. die Leistungen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein und keine Subunternehmerleistungen sein,

 

— b) die Referenz muss im unter „Name (Büro/Unternehmen)“ auf Seite 1 dieses Bewerberbogens angegebenen Büro/Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,

 

— c) Referenzen von Projektmitarbeitern/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,

 

— d) das Bedarfsprogramm für das Referenzprojekt muss abgeschlossen sein; d. h. die Erabeitung darf max. 8 Jahren zurückliegen (d. h. Übergabe an den Bauherrn spätestens vor dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung.),

 

[15.] Erklärungen zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung über die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung der Dienstleistung verfügen wird sowie zum Qualitätsmanagement erfolgt im Rahmen zur Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stufe 2 – Verhandlungsverfahren).

 

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Ein Büro wird bei der weiteren Wertung außer Betracht gelassen, wenn nicht mindestens bei einem Referenzprojekt die Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2018-12, KG 100 – 700 (brutto) = 40 000 000 EUR betragen.

 

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

 

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Nach § 19 VOF Qualifikation des Auftragnehmers Architekt und Ingenieur. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

 

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Verfahrensart

 

IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein

 

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Ope minimum number 3 Ope maximum number 3

 

Erfüllen mehrere Bewerber/innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Für den Teilnahmeantrag werden Punkte entsprechend der genannten Bedingungen, Kriterien und Unterkriterien vergeben:

 

[1.] Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der letzten drei Jahre gem. Ziffer III.2.2: max. 20 Pkt.Bewertet wird das Kriterium als Summe der Unterkriterien [1.1 und 1.2].[1.1] – 10 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2012-2014) in Höhe von mindestens 800.000 EUR (netto) ausweist. [1.2] – 10 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen, der letzten 3 Jahre (2012-2014) in Höhe von mindestens 300.000 EUR (netto) ausweist. [2.] Angaben zur Mitarbeiterstruktur gemäß Ziffer III.2.3: max. 10 Pkt. Bewertet wird das Kriterium als Summe der Unterkriterien [2.1 und 2.2].[2.1] – 5 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der in der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerberbögen im Mittel der letzten 3 Jahre (2012-2014) mindestens 8 Architekten und/oder Ingenieure nachweist (Summe aus Büroleitung und fest angestellte Mitarbeiter), davon mindestens 5 Architekten/Ingenieure mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.[2.2] – 5 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der in der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerberbögen im Mittel der letzten 3 Jahre (2012-2014) mindestens 6 Architekten und/oder Ingenieure ausweist (Summe aus Büroleitung und fest angestellte Mitarbeiter), die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Büro/Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.[3.] Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern Ziffer III.2.3: max. 50 Pkt. Mit 0 Punkten wird das Kriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über Hochschul- oder Fachhochschulabschlüsse (Dipl.-Ing. TH/FH oder gleichwertig) verfügen. Wird die Anforderung nach den Abschlüssen erfüllt, wird das Kriterium als Summe der Unterkriterien 3.1. bis 3.4 bewertet:[3.1] – Hauptverantwortlicher Projektleiter max. 20 Pkt.:[3.1.1] – 15 Pkt. erhält der hauptverantwortliche Projektleiter, wenn er zwischen 5 und 10 Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (oder glw.) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2, max. 3 persönliche Referenzen.- oder -[3.1.2] – 20 Pkt. erhält der hauptverantwortliche Projektleiter, wenn er mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (oder glw.) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2, max. 3 persönliche Referenzen.[3.2] – Stellvertretender Projektleiter max. 15 Pkt.:[3.2.1] – 10 Pkt. erhält der stellvertretende Projektleiter, wenn er zwischen 5 und 10 Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (oder glw.) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2 max. 3 persönliche Referenzen.- oder -[3.2.2] – 15 Pkt. erhält der stellvertretende Projektleiter, wenn er mehr als 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (oder glw.) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 2, max. 3 persönliche Referenzen.3.3 – Projektmitarbeiter 5 Pkt.:[3.3.1] – 5 Pkt. erhält der Projektmitarbeiter, wenn er mehr als 5 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. (oder glw.) nachweist. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 bis max. 2 persönliche Referenzen.3.4 – Projektteam 10 Pkt.:[3.4.1] – 10 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, wenn mindestens einer der drei gemäß Nr. 3.1 bis 3.3 vorgestellten Projektmitarbeiter über eine abgeschlossene Ausbildung (Dipl.-Ing., TH/FH oder gleichwertig) in den Bereichen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bzw. Gebäudetechnik, Versorgungstechnik, Betriebstechnik, energetischen Versorgung oder vergleichbar verfügt.[4.] Angaben zu den Referenzprojekten Ziff. III.2.3: max. 100 Pkt. [(3x30) + 10]Jedes der drei Referenzprojekte wird mit bis zu 30 Punkten bewertet und zusätzlich werden einmalig 10 Pkt. vergeben.Ein Referenzprojekt wird nur bewertet, wenn alle Beding gen a) bis d) nach Ziff. III.2.3 erfüllt sind! a) die Leistungen der Referenzen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein, d.h. eigenverantwortlich erbracht worden und keine Subunternehmerleistungen sein.b) jede Referenz muss von dem im Bewerberbogen angegebenem „Name (Büro/ Unternehmen)“ oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein.c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.d) das Bedarfsprogramm für das Referenzprojekten muss abgeschlossen sein; d.h. die Erarbeitung darf max. 8 Jahre zurückliegen (d.h., Übergabe an den Bauherren vor dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung). Werden diese Anforderungen erfüllt, wird das Kriterium als Summe der nachfolgenden Unterkriterien [4.1 – 4.7 plus einmalig 4.8] bewertet:[4.1] – 3 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn es eine öffentliche Baumaßnahme ist, die durch einen Öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB beauftragt wurde.[4.2] – 4 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 60,0 Mio. EUR betragen.[4.3] – 5 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 20,0 Mio. EUR betragen und für dieses Referenzprojekt eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Standortauswahl erarbeitet wurde.[4.4] – 5 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 20,0 Mio EUR betragen und für dieses Referenzprojekt das Bedarfsprogramm einschließlich des Kostenrahmens gemäß DIN 276-1:2008-12 erarbeitet wurde.[4.5] – 5 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 20,0 Mio. EUR betragen und für dieses Referenzprojekt ein Testentwurf oder eine Einpassplanung zur Erarbeitung des Kostenrahmens oder der Kostenschätzung erarbeitet wurde.[4.6] – 4 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 20,0 Mio. EUR betragen und für dieses Referenzprojekt der Kostenrahmen gemäß DIN 276-1:2008-12 der Technischen Ausstattung einschließlich der Küchentechnik, der Fördertechnik und der Veranstaltungstechnik erarbeitet wurde.[4.7] – 4 Punkte erhält ein Referenzobjekt, wenn dessen Gesamtbaukosten nach DIN 276-1:2008-12; KG 100 – 700 (brutto) mindestens 20,0 Mio EUR betragen und für dieses Referenzprojekt das Bedarfsprogramm einschließlich des Kostenrahmens gemäß DIN 276-1:2008-12 erarbeitet wurde und die Bauausführung dieses Projektes bereits begonnen wurde. Die Bearbeitung des Projektes nach Abschluss des Bedarfsprogramms kann auch durch Dritte erfolgen.[4.8] – 10 Pkt. werden einmalig zusätzlich vergeben, wenn mindestens eine Referenz die Bedarfsplanung für einen Neubau, Umbau oder eine Neueinrichtung einer Bibliothek ausweist.In der Summe aller Kriterien werden maximal 180 Punkte vergeben.Ein „Leseauszug“ ist unter Ziffer VI.3) Nr. 1 genannten Internetadresse hinterlegt.

 

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Reduction of the number nein

 

IV.2) Zuschlagskriterien

 

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

 

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

 

IV.3) Verwaltungsangaben

 

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 14217E70002

 

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

 

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

 

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 06.10.2015 - 12:00

 

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

 

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

 

IV.3.7) Bindefrist des Angebots

 

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

 

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

 

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

1.1 Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung des vom Auftraggeber erstellten Bewerberbogen einzureichen. Nicht unterschriebene, sowie nicht fristgerecht eingereichte Bewerberbögen bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw.mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerberbogen“ und die Anlagen sind kostenlos abrufbar unter: Internet: www.berlin.de/vergabeplattform/veröffentlichungen/de/bekanntmachungen/. Der Dateiname für den Bewerberbogen lautet: Bewerberbogen 170_ZLB_FSK-BP.

 

1.2 Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Beteiligung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

 

2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einerBewerbergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient.

 

2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden. Wie in Ziff. III.1.1) beschrieben, betragen die vom Nachunternehmer nachzuweisenden Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung 500 000 EUR für Personen- und 500 000 EUR für sonstige Schäden;

 

2.2 Nach Ziff. III.2.3) dürfen maximal 3 Projektmitarbeiter und maximal 3 Referenzprojekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die geforderten und in den Bewerberbögen genannten Projektmitarbeiter und Referenzen werden in die Wertung einbezogen.

 

3. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass das Formular „Bewerberbogen“an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.

 

4. Die Bewerberbung muss in Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, jedoch ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung der erforderlichen Nachweise oder sonstiger Angaben zwingend.

 

5. Die Bewerberunterlagen sind in Papierform im DIN A4-Format, keine losen Blätter (abheftbar, seitliche Lochung) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber gekennzeichnet bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V Hochbau VS1-2, Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.

 

6. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich jedoch spätestens bis zum 29.09.2015 an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per E-Mail, Fax oder Brief), von de runter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 1.1) veröffentlicht.

 

7. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung benannt.

 

8. Mit der Abgabe eines Angebotes sind zu den unter Ziff. III.1.4) genannten Besonderen Vertragsbedingungen weitere nachfolgende Formblätter ausgefüllt mit einzureichen:

 

— Eigenerklärung zur Frauenförderung IV 309 F und IV 403 F Besondere Vertragsbedingungen (BVB);

 

— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge IV 308 F und IV 402 F Besonderen Vertragsbedingungen (BVB); Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen enthalten, werden nicht berücksichtigt.

 

9. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregiste rhaben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stufe 2 Verhandlungsverfahren) vorzulegen. Zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG), sind im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358).

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Deutschland Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613

 

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB; 4. Teil vom 24.4.2009 – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).

 

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Berlin, Geschäftsstelle Martin-Luther-Str. 105 10825 Berlin Deutschland Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 04.09.2015

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 134191 vom 10.09.2015