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Titel

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Elektronische Überwachung der Nassbaggerarbeiten

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

WSA Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau

Vergabestelle

WSA Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau
Schleuseninsel 2
24159 Kiel

Ausführungsort

DE-24159 Kiel

Frist

26.07.2021

Beschreibung

1.

 

a) Wasserstraßen- und Neubauamt Nord-Ostsee-Kanal

Schleuseninsel 2

24159: Kiel

Telefon: +49 431 36030

Telefax: +49 431 3603414

 

E-Mail: Vergabestelle.WNA_NOK@wsv.bund.de

Internet: http.:www.wna-nord-ostsee-kanal.wsv.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a)

 

2. Angaben zum Verfahren

 

a) Verfahrensart Beschränkte Ausschreibung mit TW nach UVgO

 

b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag

 

c) Geschäftszeichen 3838SB2-214.02/0001-218389.

 

3. Angaben zu Teilnahmeanträgen / Angeboten

 

a) Form der Teilnahmeanträge / Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform)

 

b) Fristen Ablauf der Teilnahmefrist 26.07.2021 - 10:00 Uhr

 

c) Sprache Deutsch

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen

 

a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=399866

 

b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt

 

c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a)

 

d) Anforderungsfrist 26.07.2021 - 10:00 Uhr.

 

5. Angaben zur Leistung

 

a) Art und Umfang der Leistung: Für die Nassbaggerarbeiten im Bereich des 1. Bauabschnittes zum Ausbau des Nord- Ostsee-Kanales fallen umfangreiche Bauüberwachungstätigkeiten an. Es wird ein Monitoring zur Gewinnung und Verbringung des Nassbaggergutes erforderlich, insbesondere die Erfassung der gebaggerten und transportierten Bodenvolumina, der Transportrouten sowie die Dokumentation des genauen Verklappungspunktes erforderlich. Ziel ist es, alle erforderlichen Betriebszustände der Bagger- und Transportgeräte aufzuzeichnen, die zu einer gesichterten Dokumentation führen. Hinzu kommt die Nutzung der Daten zu Zwecken der AG-seitigen Bauabwicklung (u.a. Dokumentation aller Gerätearbeitszeiten und -stillstände, frühzeitiges Erkennen von Böschungsunterschneidung im Unterwasserbereich zur Schadensvermeidung und Gewährleistung der Arbeitssicherheit).

 

b) CPV-Codes Hauptteil (1): Technische Überwachung (71356100-9)

 

c) Ort der Leistungserbringung Kiel.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist Der Zeitraum der durchzuführenden Nassbaggerarbeiten beginnt vorraussichtlich im 2. Quartal 2022. Die Überwachungsdauer beträgt 12 Monate.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)

 

11. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Internet: http.:www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=399866&criteriaId=14852.

 

12. Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind in der Anlage A6_Tw_Zuschlagskriterien mit Gewichtung dargestellt.

 

15. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Nachweis der Eignung Gemäß den Vorgaben in der Eigenerklärung zur Eignung - Anlage B2_Tw_Eigenerklärung_Teilnahmewettbewerb, werden folgende Kriterien für die Begrenzung der Bewerber festgelegt:

 

a) Referenzen mit vergleichbarer Baggerüberwachung: Wichtung 40%

 

b) Referenzen mit vergleichbarer Schutenüberwachung: Wichtung 40%

 

c) Technische Ausstattung: Wichtung 20 % Folgende Bepunktung ist für den Nachweis unter

 

a) vorgesehen:

 

5 Punkte: Mindestens 3 Referenzen für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten bei Projekten mit Baggermengen > 1,0 Mio. m³.

 

4 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten bei Projekten mit Baggermengen > 1,0 Mio. m³.

 

3 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten bei Projekten mit Baggermengen > 0,5 Mio. m³.

 

2 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten bei Projekten mit Baggermengen > 0,25 Mio. m³.

 

1 Punkt: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten bei Projekten mit Baggermengen > 0,1 Mio. m³.

 

0 Punkte: Es können keine Referenzen für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Baggerüberwachungssystemen mit zugehörigen Auswertungen von Messdaten eingereicht werden.

 

Folgende Bepunktung ist für den Nachweis unter

 

b) vorgesehen:

 

5 Punkte: Mehrere Referenzen für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuar- oder Küstenbereich mit mehr als 500 Schuten-/Laderaumtransporten.

 

4 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den DE Formular — Auftragsbekanntmachung 4 Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuar- oder Küstenbereich mit mehr als 500 Schuten-/Laderaumtransporten.

 

3 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuar- oder Küstenbereich mit mehr als 100 Schuten-/Laderaumtransporten.

 

2 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuar- oder Küstenbereich mit mehr als 50 Schuten-/Laderaumtransporten.

 

1 Punkte: Mindestens eine Referenz für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuar- oder Küstenbereich mit weniger als 50 Schuten-/Laderaumtransporten.

 

0 Punkte: Es können keine Referenzen für die Installation, den Betrieb, die Wartung, und den Rückbau von Schuten-/Laderaumsaugbagger - überwachungssysteme im Ästuaroder Küstenbereich eingereicht werden.

 

Folgende Bepunktung ist für den Nachweis unter

 

c) vorgesehen:

 

5 Punkte: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung. Mindestens 3 Nachweise zum Einsatz der Hard- und Software. Nachweis einer schiffsunabhängigen Energieversorgung.

 

4 Punkte: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung. Mindestens 3 Nachweise zum Einsatz der Hard- und Software. Schiffabhängige Energieversorgung mit einer zusätzliche Pufferung gegen Ausfall der Stromversorgung bis 24h.

 

3 Punkte: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung. Mindestens 2 Nachweise zum Einsatz der Hard- und Software. Schiffabhängige Energieversorgung mit einer zusätzliche Pufferung gegen Ausfall der Stromversorgung < 24h.

 

2 Punkte: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung. Mindestens 2 Nachweise zum Einsatz der Hard- und Software und schiffabhängige Energieversorgung.

 

1 Punkt: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung. Mindestens 1 Nachweis zum Einsatz der Hard- und Software und schiffabhängige Energieversorgung.

 

0 Punkte: Darstellung der erforderlichen Hard- und Software für die Parametererfassung, Übertragung und Auswertung aber kein Nachweis zum Einsatz der Hard- und Software und schiffabhängige Energieversorgung.

 

Die Mindestanforderungen sind in der jeweiligen Bepunktung bei 1 Punkt dargestellt. Wenn eine Mindestanforderung (1Punkt) nicht erreicht wird, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Antrag ist auszuschliessen. Bei objektiver Gleichheit in der Gesamtbewertung erfolgt die Auswahl durch Losverfahren.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 159010 vom 01.07.2021

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