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Titel

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Errichtung zweier Grundwassermessstellen

Vergabeverfahren

Verfahren zur Vor-Information
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Gemeinde Rauhenebrach
Hauptstr. 1
96181 Rauhenebrach

Ausführungsort

DE-96181 Rauhenebrach

Frist

29.09.2020

Beschreibung

1 Gemeinde Rauhenebrach

Hauptstr. 1

96181 Rauhenebrach

Telefon +49 955492210

 

E-Mail: gemeinde@rauhenebrach.de

Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de

 

2 Vergabeverfahren Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, VOB/A

 

3 Auftragsgegenstand Errichtung zweier Grundwassermessstellen mit Durchführung von Pumpversuchen und Analytik und ggfs. Rückbau von Bohrungen

 

4 Ort der Ausführung Gemeinde Rauhenebrach

 

5 Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung Das Vorhaben beinhaltet das Niederbringen zweier Bohrungen in die Lehrbergschichten und den Schilfsandstein des Gipskeupers sowie den jeweiligen Ausbau zu einer Grundwassermessstelle mit dem Ziel der qualitativen und quantitativen Erkundung der Ergiebigkeit des Schilfsandsteins. Zusätzlich ist an jeder Bohrung die Durchführung eines Pumpversuches mit Probenahme zur Analyse des Grundwassers, die Durchführung geophysikalischer Untersuchungen und der abschließende Ausbau zu einer Grundwassermessstelle DN 150 vorgesehen. Für den Fall, dass sich bereits bei den Bohrarbeiten zeigt, dass der bevorzugte Bohransatzpunkt (GWM 1 bzw. GWM 2) für eine Wassergewinnung ungeeignet ist, würde diese Bohrung direkt zurück gebaut werden und der jeweils südlich gelegene Bohransatzpunkt zur Ausführung kommen (GWM 1a bzw. 2a). Die Bohrungen liegen außerhalb von festgesetzten Trinkwasserschutzgebieten jedoch innerhalb eines Vogelschutzgebietes (Natura 2000 Fläche „Oberer Steigerwald“), eines Landschaftsschutzgebietes (Naturpark Steigerwald) und eines Fauna-Flora-Habitat-Gebietes („Buchenwälder und Wiesentäler des Nordsteigerwaldes“). Die Ausweichbohrung GWM 2a liegt zusätzlich innerhalb des Naturschutzgebietes „Schulterbachtal“. Die entsprechenden Auflagen der Schutzgebiete sind bei sämtlichen Arbeiten zu berücksichtigen.Die Bohransatzpunkte liegen innerhalb von Waldflächen. Die Rodung der jeweiligen Zufahrt und der Bohrplätze ist ggfs. im Vorfeld der Bohrungen auszuführen.Die Bohrungen setzen in den Lehrbergschichten an und reichen bis an die Basis des Schilfsandsteins. Die jeweilige Bohrtiefe wird sich an der lokalen Mächtigkeit der Lehrbergschichten und des Schilfsandsteins orientieren und voraussichtlich zwischen ca. 35 m (GWM 1 / 1a) und ca. 50 m (GWM 2 /2a) liegen.Die endgültige Bohrtiefe und Ausbautiefe der Grundwassermessstellen wird durch die Bauleitung anhand der Bohrproben festgelegt.Bei einem Bohrdurchmesser von >= 310 mm ist der Ausbau mit PVC-Voll- und Filterrohren DN 150 geplant. Die Abdichtung im Vollrohrbereich wird mittels Dämmerzement-Suspension zwischen Bohrlochwand und Vollrohr erfolgen. Im Filterbereich wird der Ringraum verkiest. Für die Untersuchungen im offenen Bohrloch ist das Setzen und anschließende Ziehen einer Hilfsverrohrung PVC-DN 200 vorgesehen. Insgesamt werden zwei Bohrungen zur Ausführung kommen. Es ist zeitlich einzukalkulieren, dass im Fall ungünstiger Verhältnisse ggfs. eine oder zwei zusätzliche Bohrungen ausgeführt bzw. zurückgebaut werden müssen. Die Arbeiten kommen vorbehaltlich der wasserrechtlichen Erlaubnis zur ausführung.

 

6 Zeitraum der Ausführung Fertigstellung der Leistungen bis: Dezember 2020 Beginn der Ausführung: Herbst 2020

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 154188 vom 31.08.2020

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