Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel
Drucken  
Erstellung eines Baumkatasters
Drucken  
VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberVerbandsgemeindeverwaltung Saarburg
Schlossberg 6
54439 Saarburg
AusführungsortDE-54439 Saarburg
Frist04.10.2013
Beschreibung

Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg

Zimmer 78

Schlossberg 6

54439 Saarburg

 

Submission am 09.10.2013, 10.30 Uhr, VGV Saarburg, Schlossberg 6, Zimmer 78, 54439 Saarburg

 

Ablauf der Zuschlagsfrist am: 30.11.2013

 

Erstellung eines Baumkatasters mit der Erfassung von ca. 5.000 Bäumen in öffentlicher Verkehrssicherungspflicht und einer Regelkontrolle gemäß der Baumkontrollrichtlinie

 

Öffentliche Ausschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg

 

ABSCHNITT I: ALLGEMEINES

 

Ausschreibende Stelle ist die Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Ansprechpartner: Herr Christian Kewenig und Herr Jürgen Kremer, Tel.: 06581/81-275/278. Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 VOL/A (1. Abschnitt) durch, um mit einem Unternehmen einen Vertrag nach der Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL) über die Erstellung eines Baumkatasters und die Erfassung von ca. 5.000/alternativ 7.000 Bäumen einschließlich einer Regelkontrolle gemäß der Baumkontrollrichtlinie in den Ortsgemeinden Ayl, Fisch, Freudenburg, Irsch, Kastel-Staadt, Kirf, Mannebach, Merzkirchen, Ockfen, Palzem, Schoden, Serrig, Taben-Rodt, Trassem, der Stadt Saarburg sowie der Verbandsgemeinde Saarburg selbst abzuschließen.

 

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG.

 

1. Leistungsbeschreibung.

 

1. Um der Verkehrssicherungspflicht der Auftraggeber nachzukommen, soll ein Baumkataster nach der FLL-Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen (Baumkontrollrichtlinie) erstellt werden. Hierzu sind ca. 5.000/alternativ 7.000 Bäume in öffentlicher Verkehrssicherungspflicht an Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, sowie Außenanlagen bei Gebäuden erstmals mit folgenden Informationen zu erfassen:

- Baumnummer / Plakettennummer

- Baumart (deutscher Name)

- Standalter

- Lagebeschreibung

- Standort (mit Flurstück)

- Vitalitätsstatus + Entwicklungsphase

- Baumhöhe

- Stammanzahl

- Kronenansatzhöhe

- Kronendurchmesser

- Stammumfang (Brusthöhendurchmesser)

- Erfassung durch … / Erfasst am ….

 

2. Anschließend sind die Bäume im Rahmen der Regelkontrolle als Sichtkontrolle in Form der fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus gemäß der sog. Baumkontrollrichtlinie (Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Regelkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen) in der derzeitigen Fassung zu kontrollieren und nach allen dort genannten Kriterien zu dokumentieren.

 

3. 50 eingehende Untersuchungen auf Verkehrssicherheit und Defekte (gemäß Methode: VTA) sind im Angebot ebenfalls anzugeben. Die Untersuchungen sind nicht Bestandteil des Erstauftrages, sondern werden im Bedarfsfall separat beauftragt.

 

4. Die Bäume sind in Regelkontrollintervalle gemäß der aktuellen FLLBaumkontrollrichtlinie einzustufen. Außerdem ist das weitere Vorgehen bzw. sind baumpflegerische Maßnahmen festzulegen und mit dem Auftraggeber zu erörtern.

 

5. Alle benötigten Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Fahrzeuge hat der Auftragnehmer zu stellen. Er trägt auch die entsprechenden Kosten, die im Angebotspreis zu berücksichtigen sind. Nachforderungen werden nicht akzeptiert.

 

6. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Angebotsabgabe anzugeben, welche Person/en die Erfassung vornimmt/vornehmen. Nicht genannte Personen dürfen die Erfassung nur nach Vorlage der unten genannten Zertifizierung und schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers durchführen.

 

7. Die erfassten Daten werden dem Auftraggeber im Microsoft Excel-CSV-Format auf Datenträger übergeben. Die Datensatzstruktur wird vom Auftraggeber festgelegt.

 

8. Die Baumstandorte sind mit einer Genauigkeit von <1,0 m zu erfassen. Als Grundlage ist das Bezugssystem ETERS89/UTM32N zu verwenden. Dem Auftragnehmer werden georeferenzierte Tif-Dateien des Verbandsgemeindegebietes zur Verfügung gestellt.

 

9. Alle Bäume sind zu nummerieren. Hierzu sind Metallplaketten mit den Maßen 3,5 x 3,0 cm und einer fortlaufenden vierstelligen Nummer an jedem Baum in der Höhe von 2,0 m bis 2,5 m mit Hilfe einer Stahlschraube/-nagel zu befestigen. Die Nummerierung erfolgt durchgehend für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde. Die Plaketten und Befestigungsmaterial sowie notwendiges Werkzeug hat der Auftragnehmer auf seine Kosten zu stellen.

 

10. Die Leistungen sind ab Erteilung des Zuschlages innerhalb von 7 Monaten zu erbringen (Ausführungsfrist).

 

11. Sofern Subunternehmer beauftragt werden sollen, ist dies im Angebot deutlich anzugeben. Subunternehmer haben die gleichen Unterlagen und Nachweise vorzulegen wie der Bieter. Bietergemeinschaften sind zulässig.

 

12. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)“ werden gemäß § 9 Abs. 1 VOL/A Bestandteil des mit Zuschlag zu Stande kommenden Vertrages.

 

13. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

 

14. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nach der Leistungserbringung. Abschlagsforderungen (nach Abschluss der Leistungen in einer Ortsgemeinde) sind möglich.

 

15. Die Vergütung erfolgt nur für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen nach Vorlage und Kontrolle der ermittelten Daten anhand des angebotenen Bruttopreises.

 

16. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Vorschriften und Erlasse, insbesondere arbeits- und tarifrechtliche Vorgaben sowie die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

 

17. Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer die Vertragsbedingungen verletzt, insbesondere dann, wenn die ihm übertragenen Aufgaben nicht, nicht rechtzeitig und fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeiten selbst oder durch einen von ihm beauftragten Dritten auszuführen und dem Auftragnehmer in Rechnung zu stellen.

 

18. Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten durch ihn und sein eingesetztes Personal entstehen.

2. Preise: Für die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist ein Bruttopreis pro Baum in Euro anzugeben. Die zur Vertragserfüllung eventuell notwendigen Geräte, Maschinen und (Verbrauchs-)Materialien sind im Preis zu berücksichtigen.

3. Eignung der Bewerber: Das Angebot muss folgende Unterlagen bzw. Angaben beinhalten:

- einen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate),

- eine Beschreibung des Unternehmens inklusive der üblichen Betätigungsfelder mit Angabe der Gesamtzahl der Mitarbeiter und der Zahl der Mitarbeiter, die im Bereich des von der Ausschreibung betroffenen Betätigungsfeldes arbeiten,

- den Nachweis der Zertifizierung nach FLL als Baumkontrolleur für jede Person, die die Ersterfassung durchführt,

- eine Eigenerklärung darüber, dass die unter § 6 Abs. 5 VOL/A aufgeführten Ausschlussgründe nicht gegeben sind,

- eine Eigenerklärung darüber, dass die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetzes eingehalten werden

 

ABSCHNITT III: WEITERES VERFAHREN

 

1. Zuschlagserteilung

 

Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Betracht, die die o.g. Bestimmungen erfüllen sowie hierfür ihre Eignung hinsichtlich Ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachgewiesen haben. Der Zuschlag erfolgt sodann durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlichste Angebot an Hand der angebotenen Preise zu den Hauptpositionen. Ergänzend können bei der Auswahl die zusätzlichen Qualitätsmerkmale nach § 16 Abs. 8 VOL/A sowie die Alternativposition berücksichtigt werden. Bei sonst gleichen Spezifikationen wird das Angebot mit dem niedrigsten Preis gewählt.

 

2. Fristen

 

Veröffentlichung der Ausschreibung 04.09.2013 Ausschlussfrist für die Anforderung der Unterlagen 04.10.2013 Ende der Angebotsfrist 09.10.2013 Öffnung, Prüfung und Wertung der Angebote 09.10.2013, 10.30 Uhr Ende der Zuschlags- und Bindefrist 30.11.2013 Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

 

3. Weiteres Verfahren

 

Für die Abgabe eines Angebotes ist beigefügter Angebotsvordruck (Anlage 1) zu verwenden. Sofern der dort vorgesehene Platz für Erklärungen und Beschreibungen nicht ausreicht, sind Ergänzungsblätter beizufügen. Das schriftliche und unterzeichnete Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort „Baumkataster“ zu versehen. Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) ebenfalls verschlossenen Umschlag unter Angabe des Absenders bis zum 09.10.2013, 10.30 Uhr an die Verbandsgemeinde Saarburg, Schlossberg 6, 54439 Saarburg zu Händen von FB 3 – Zimmer 79 zu senden oder abzugeben. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Sicht des Bieters bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per Email oder per Telefax mitzuteilen. Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und rechtverbindlicher Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und die geforderten Angaben und Unterlagen enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Ein Aufwandsersatz für die Erstellung des Angebotes wird nicht gewährt. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Bieter sind bei der Eröffnung der Angebote gemäß § 14 Abs. 2 VOL/A nicht zugelassen. Ein Angebot gilt nach § 27 VOL/A als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 129539 vom 11.09.2013