Titel | Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg | |
Ausführungsort | DE-86179 Augsburg | |
Frist | 08.01.2024 | |
Vergabeunterlagen | www.evergabe.bayern.de/…/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 | |
TED Nr. | 00722824-2023 | |
Beschreibung | 1.1 Bayerisches Landesamt für Umwelt Bürgermeister-Ulrich-Straße 160 86179 Augsburg
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Naturschutzfachkartierung im Landkreis Erlangen-Höchstadt und in der Stadt Ingolstadt Beschreibung: Der Auftrag umfasst die Kartierung von ausgesuchten Arten der Artengruppen Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfaltern und Heuschrecken auf ausgewählten Flächen im jeweiligen Bezugsraum sowie die Abgrenzung der Lebensräume von Artengemeinschaften sowie die technische und textliche Aufarbeitung der Ergebnisse. Kennung des Verfahrens: 63ab5535-3604-4b5a-8b31-6a99b45c614e Interne Kennung: 63ab5535-3604-4b5a-8b31-6a99b45c614e Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Augsburg Postleitzahl: 86179 Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland
2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 327,800 EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). - ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich). - Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert). Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer beabsichtigt den Vertragsbeginn im März 2024. Aus verfahrenstechnischen Gründen kann es jedoch zu Verzögerungen kommen. Der Vertrag beginnt frühestmöglich, mit Zuschlagserteilung. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 1
2.1.6 Ausschlussgründe Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
5. Los
5.1 Los: LOT-0001 Titel: Landkreis Erlangen Höchstadt Beschreibung: Landkreis Erlangen Höchstadt Interne Kennung: aa2fa911-ce8d-4216-8d38-26f995df18eb 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00 Enddatum: 2026-06-30+02:00 5.1.6 Allgemeine Informationen Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignungskriterien Beschreibung: Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Maximal 10% der Kartierleistung darf sowohl insgesamt als auch innerhalb jeder Artengruppe durch qualifizierte Neueinsteiger erbracht werden: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Sprache Deutsch in Wort und Schrift Hinreichende Eignung von Projektleiter und Stellvertreter Hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und GIS-Programmen (wie Access, Excel) Führerschein und PKW für jeden Kartierer vorhanden www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Leistungskriterien Beschreibung: Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/innen (ohne „Neueinsteiger“) anhand einer Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Grundsätzlich müssen zu wertende Referenzen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (Landkreis, kreisfreie Stadt, größere Anteile eines Naturraums, flächenhafte Schutzgebiete mit Gesamtfläche von mind. 200 ha oder vergleichbar). Eingriffsgutachten (saP) mit kleinräumigem Flächenbezug (Bau- oder Gewerbegebiet etc.) oder Folgekartierungen mit nahezu gleichem Untersuchungsinhalt wie eine bereits genannte Referenz werden gegebenenfalls nicht gewertet. Auf der Grundlage dieser Angaben und des Personaleinsatzplans erfolgt für jeden eingesetzten Kartierer eine Bewertung hinsichtlich der folgenden Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Bewertungspunkte für die Kriterien 1, 2 und 3 können nur dann vergeben werden, wenn sie diejenigen Artengruppen zum Inhalt haben, die der eingesetzte Kartierer laut Personaleinsatzplan anteilig auch bearbeiten will. Pro gültiger Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben. Die Referenzen sollen zu folgenden Kriterien aussagekräftig sein: • Kriterium 1: Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen. Für jeden eingesetzten Kartierer sind je Artengruppe, die von ihm anteilig bearbeitet werden soll (Libellen in Still- und Fließgewässern gelten als eine Gruppe), mind. 2 Referenzen vorzulegen. Mindestpunktzahl pro Kartierer pro Artengruppe (sonst Ausschluss): 10 Punkte (entspricht 2 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer pro Artengruppe: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer, falls er alle Artengruppen bearbeitet: 150 Punkte. Kann ein Kartierer für eine Artengruppe keine zwei Referenzen vorlegen, so wird er für diese Artengruppe als Neueinsteiger betrachtet. Achtung: dann muss Begrenzung auf maximal 10 % der Kartierleistung in der betroffenen Artengruppe gegeben sein, sonst Ausschluss. • Kriterium 2: Nachweis über Erfahrung hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen im Hinblick auf die vom Kartierer zu bearbeitenden Artengruppen (Bewertung und Abgrenzung von Lebensräumen, Empfehlungen von Maßnahmen, Einschätzung von Gefährdungen, Pflegevorschläge etc., z.B. aus Naturschutzfachkartierungen, Managementplänen, Zustandserfassungen, Artenhilfsprojekten etc.). Der Kartierer muss maßgeblichen Anteil an bewertenden Arbeiten gehabt haben. Mindestpunktzahl pro Kartierer: 5 Punkte (entspricht einer Referenz) Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). • Kriterium 3: Nachweis regionaler Erfahrungen Referenzen, die Kartierungen oder naturschutzfachlich bewertende Tätigkeiten im Hinblick auf die sechs in der Naturschutzfachkartierung zu bearbeitenden Artgruppen zum Gegenstand haben, werden gewertet, sofern die Tätigkeiten innerhalb der den Landkreis betreffenden Naturraum-Haupteinheiten durchgeführt wurden. Referenzprojekte müssen nicht zwingend die hier zur Bearbeitung ausgeschriebenen Landkreise/Stadt betreffen. Mindestpunktzahl pro Kartierer: keine Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Kartierer“ die entsprechende Angabe gemacht. Bei allen Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter und Kartierer) behalten wir uns eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden önnen, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzen, die älter als 10 Jahre sind oder für noch laufende Projekte. Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Wertungsmatrix (Wertungsmatrix_NFK_LkrX) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Maximal können pro Los 450 Gesamtleistungspunkte (L) erreicht werden. Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Beschreibung:Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/awardcriteria Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-02+01:00 12:00:00+01:00 Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-08+01:00 12:00:00+01:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt Zahlungen werden elektronisch geleistet Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
5.1 Los: LOT-0002 Titel: Stadt Ingolstadt Beschreibung: Stadt Ingolstadt Interne Kennung: df6a9ea9-e483-4219-9326-6d06471ad2cd 5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 5.1.3 Geschätzte Dauer Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00 Enddatum: 2026-06-30+02:00 5.1.6 Allgemeine Informationen Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMUs wird ausdrücklich befürwortet. 5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung 5.1.9 Eignungskriterien Kriterium: Art: Eignung zur Berufsausübung Bezeichnung: Eignungskriterien Beschreibung: Ein Projektleiter-/in, der dem LfU als Hauptansprechpartner dient, sowie ein stellvertretender Projektleiter/-in müssen benannt und die jeweilige Eignung über die Vorlage einer entsprechenden Referenz nachgewiesen werden. Maximal 10% der Kartierleistung darf sowohl insgesamt als auch innerhalb jeder Artengruppe durch qualifizierte Neueinsteiger erbracht werden: Mind. 90 % der Kartierleistungen sind von erfahrenen Kartierern durchzuführen. Erfahrene Kartierer sind Bearbeiter, die mind. zwei aussagekräftige Referenzen vorlegen können, welche ihre zoologische Fachkenntnis bezüglich einer in der NFK bearbeiteten Artengruppe (nicht nur weniger Einzelarten) belegt. Um grundsätzlich auch qualifizierten Neueinsteigern die Möglichkeit zu bieten, an der Bearbeitung der Naturschutzfachkartierung mitzuwirken, wird deren Beteiligung im Kartiererteam ausdrücklich begrüßt. Der prozentuale Anteil ist jedoch sowohl hinsichtlich des gesamten Kartierungsumfangs als auch des Kartierungsumfangs innerhalb jeder Artengruppe auf maximal 10% begrenzt. Ein erfahrener Bearbeiter muss zur Verfügung stehen, der für die weitere fachliche und methodische Einarbeitung als Ansprechpartner dient. Er hat dabei die Aufgabe zu übernehmen, diesen weniger erfahrenen Kartierern den für die qualifizierte Durchführung der Naturschutzfachkartierung notwendigen Wissensstand zu übermitteln und für die geforderte Qualität der Kartierungsergebnisse zu sorgen. Für die qualifizierten Neueinsteiger ist mindestens einer der folgenden Nachweise vorzulegen (Eigenerklärung): • Uni-/FH-(Bachelor/Master) Ausbildung mit wesentlichen Anteilen von zoologischen und ökologischen Inhalten • Nachweis eigener Kartiererfahrung im Rahmen zoologischer Auftragskartierungen (auch formlose Beschreibung der Tätigkeiten möglich) Sprache Deutsch in Wort und Schrift Hinreichende Eignung von Projektleiter und Stellvertreter Hinreichende Kenntnisse im Umgang mit Datenbanken und GIS-Programmen (wie Access, Excel) Führerschein und PKW für jeden Kartierer vorhanden www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Kriterium: Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bezeichnung: Leistungskritierien Beschreibung: Die in eVergabe abgebildete Bewertung bezieht sich auf die Gesamtbewertung des Bieters, welche mit Hilfe der "Bewertungsmatrix" (siehe Anlagen) ermittelt wird. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Kartierer“ muss die fachliche Qualifikation und Berufserfahrung aller eingesetzten Kartierer/innen (ohne „Neueinsteiger“) anhand einer Auflistung der wesentlichen Kartierleistungen der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Grundsätzlich müssen zu wertende Referenzen eine umfassende Bearbeitung in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (Landkreis, kreisfreie Stadt, größere Anteile eines Naturraums, flächenhafte Schutzgebiete mit Gesamtfläche von mind. 200 ha oder vergleichbar). Eingriffsgutachten (saP) mit kleinräumigem Flächenbezug (Bau- oder Gewerbegebiet etc.) oder Folgekartierungen mit nahezu gleichem Untersuchungsinhalt wie eine bereits genannte Referenz werden gegebenenfalls nicht gewertet. Auf der Grundlage dieser Angaben und des Personaleinsatzplans erfolgt für jeden eingesetzten Kartierer eine Bewertung hinsichtlich der folgenden Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Bewertungspunkte für die Kriterien 1, 2 und 3 können nur dann vergeben werden, wenn sie diejenigen Artengruppen zum Inhalt haben, die der eingesetzte Kartierer laut Personaleinsatzplan anteilig auch bearbeiten will. Pro gültiger Referenz werden jeweils 5 Punkte vergeben. Die Referenzen sollen zu folgenden Kriterien aussagekräftig sein: • Kriterium 1: Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen. Für jeden eingesetzten Kartierer sind je Artengruppe, die von ihm anteilig bearbeitet werden soll (Libellen in Still- und Fließgewässern gelten als eine Gruppe), mind. 2 Referenzen vorzulegen. Mindestpunktzahl pro Kartierer pro Artengruppe (sonst Ausschluss): 10 Punkte (entspricht 2 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer pro Artengruppe: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen) Maximale Punktzahl pro Kartierer, falls er alle Artengruppen bearbeitet: 150 Punkte. Kann ein Kartierer für eine Artengruppe keine zwei Referenzen vorlegen, so wird er für diese Artengruppe als Neueinsteiger betrachtet. Achtung: dann muss Begrenzung auf maximal 10 % der Kartierleistung in der betroffenen Artengruppe gegeben sein, sonst Ausschluss. • Kriterium 2: Nachweis über Erfahrung hinsichtlich der fachlichen Bewertung von Kartierungsergebnissen im Hinblick auf die vom Kartierer zu bearbeitenden Artengruppen (Bewertung und Abgrenzung von Lebensräumen, Empfehlungen von Maßnahmen, Einschätzung von Gefährdungen, Pflegevorschläge etc., z.B. aus Naturschutzfachkartierungen, Managementplänen, Zustandserfassungen, Artenhilfsprojekten etc.). Der Kartierer muss maßgeblichen Anteil an bewertenden Arbeiten gehabt haben. Mindestpunktzahl pro Kartierer: 5 Punkte (entspricht einer Referenz) Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). • Kriterium 3: Nachweis regionaler Erfahrungen Referenzen, die Kartierungen oder naturschutzfachlich bewertende Tätigkeiten im Hinblick auf die sechs in der Naturschutzfachkartierung zu bearbeitenden Artgruppen zum Gegenstand haben, werden gewertet, sofern die Tätigkeiten innerhalb der den Landkreis betreffenden Naturraum-Haupteinheiten durchgeführt wurden. Referenzprojekte müssen nicht zwingend die hier zur Bearbeitung ausgeschriebenen Landkreise/Stadt betreffen. Mindestpunktzahl pro Kartierer: keine Maximale Punktzahl pro Kartierer: 25 Punkte (entspricht 5 Referenzen). Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Kartierer“ die entsprechende Angabe gemacht. Bei allen Referenzen (Projektleiter, Stellvertreter und Kartierer) behalten wir uns eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden önnen, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzen, die älter als 10 Jahre sind oder für noch laufende Projekte. Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Zur Gesamtbewertung der fachlichen Qualifikation des Bieters wird anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Kartierer und deren Bearbeitungsanteilen laut Personaleinsatzplan mit Hilfe einer Wertungsmatrix (Wertungsmatrix_NFK_LkrX) die Gesamtzahl der Leistungspunkte ermittelt. Maximal können pro Los 450 Gesamtleistungspunkte (L) erreicht werden. Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet Kriterium: Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/suitabilitycriteria Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet 5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog Beschreibung: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331/awardcriteria Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-01-02+01:00 12:00:00+01:00 Internetadresse der Auftragsunterlagen: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331, 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Zulässig Adresse für die Einreichung: Internet: www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b3e0034e-6247-47c4-a284-a8c8f3424331 Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-08+01:00 12:00:00+01:00 Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 DAY Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten. Auftragsbedingungen: Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt Zahlungen werden elektronisch geleistet Informationen über die Überprüfungsfristen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. 5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: 5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bayerisches Landesamt für Umwelt
8. Organisationen
8.1 ORG-0004 Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender
8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt Registrierungsnummer: 5afc89e6-a3e7-4ae4-9230-17a75eeb3c63 Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich Str. 160 Stadt: Augsburg Postleitzahl: 86179 Land, Gliederung (NUTS): Augsburg, Kreisfreie Stadt (DE271) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Telefon: +49 928118000 Internetadresse: Internet: www.lfu.bayern.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer
8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Registrierungsnummer: d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c Postanschrift: Maximilianstr. 39 Stadt: München Postleitzahl: 80539 Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212) Land: Deutschland E-Mail: E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 Internetadresse: Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Landesamt für Umwelt Registrierungsnummer: 2da03f9a-79cf-4cb0-b3b8-2a64d7b873b1 Abteilung: Referat Z4 Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12 Stadt: Hof Postleitzahl: 95030 Land, Gliederung (NUTS): Hof, Kreisfreie Stadt (DE244) Land: Deutschland Kontaktperson: Referat Z4 E-Mail: E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Telefon: +49 928118000 Internetadresse: Internet: www.auftraege.bayern.de Rollen dieser Organisation: Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4df87bd3-b6b1-49c6-812a-8ca9f5aa3f16 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-27+01:00 00:00:07+01:00 Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00722824-2023 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 229/2023 Datum der Veröffentlichung: 2023-11-28Z | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 176140 vom 30.11.2023 |