Titel | Neubau des Teminal 3 der Fraport AG | |
Vergabeverfahren | Regelmässige Bekanntmachung mit Aufruf zum Wettbewerb Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Fraport Ausbau Süd GmbH Frankfurt Airport Services Worldwide 60547 Frankfurt am Main | |
Ausführungsort | DE-60547 Frankfurt am Main | |
Frist | 18.01.2018 | |
TED Nr. | 496784-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I:
I.1) Fraport Ausbau Süd GmbH, Fraport AG Abteilung FAS-EV Gebäude 664, Raum 3685 60547 Frankfurt
E-Mail: ausschreibung@fraport-ausbau-sued.de Internet: www.fraport.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: Internet: www.vergabe.rib.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6) Haupttätigkeit(en) Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: VE15 Rohbauarbeiten Terminal Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 1353-17 FAS
II.1.2) CPV-Code Hauptteil 45223220
II.1.3) Art des Auftrags Bauauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des Neubau des Teminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen wird unter anderem ein Terminalgebäude und zwei Piergebäude errichtet. Hier die Rohbauarbeiten für das Terminalgebäude mit folgenden Inhalten: — Kampfmittelsondierung, — Erdarbeiten, — Medienleitungen (Heizung/Kälte/SW/RW/Leerrohre) — Beton- und Stahlbetonarbeiten, — Einlegearbeiten Elektro, — Blitzschutz, — Betonfertig- und Halbfertigteile, — Stahlbau, — Mauerarbeiten, — Notabdichtung, — Vorgezogene Malerarbeiten, — Straßenbau. Weitere Angaben unter II.2.4.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE712 Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main Flughafen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Herstellung eines Rohbaus des Terminalsgebäudes mit einer Breite von ca. 210 m und einer Länge von ca. 263 m. Folgende Grobmassen kommen voraussichtlich zur Ausführung: Ca. 4 045 m3 Erdarbeiten. Ca. 96 694 m3 Wiederverfüllung Arbeitsraum mit bauseitigem Material. Ca. 215 000 m3 Stahlbeton. Ca. 38 732 to Stabstahl und Mattenstahl. Ca. 765 813 m2 Schalung. Ca.115 Stk. SB-Fertigsteile SB3, farbig. Ca. 56 200 m2 Frischbetonverbundfolie. Ca. 8 724 m2Mauerwerk. Ca. 7 689 to Stahlbau/Schlosserarbeiten. Ca. 8 750 m Elektroeinlegearbeiten. Leistungsbeginn: Ende II. Quartal 2019. Leistungsende: Ende II. Quartal 2022.
II.2.5) Zuschlagskriterien Die nachstehenden Kriterien Preis
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 36
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3): Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in einem Dokument „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt. Das Dokument „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ entspricht in seinem Aufbau und der Bezifferung dem Formular dieser Veröffentlichung sowie der Aufforderung zur Interessensbestätigung. Die informatorischen Vergabeunterlagen werden mit Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)). 1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.1) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.2) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen unter Ziffer III.1.3) des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“ zu belegen. Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Es wird auf die Ausführungen des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, verwiesen.
III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser Bekanntmachung und des Dokumentes „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 18.01.2018 Ortszeit: 12:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben I. Ablauf des Verfahrens 1. Phase – Interessenbekundung: Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform Internet: www.vergabe.rib.de bekunden. Die Interessenbekundung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase – Interessensbestätigung). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung. 2. Phase – Interessensbestätigung: Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages: — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil A“, — „Ergänzungen zur Aufforderung zur Interessensbestätigung Teil B“ (Formblätter Teilnahmeantrag), — die informatorischen Vergabeunterlagen. Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren. 3. Phase – Angebotsphase: Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die vom AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen.Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 Darmstadt 64283 Deutschland
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.12.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 141670 vom 17.12.2017 |