Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel

PDF 
Kamerabefahrung des Regenrohrsystems

 

TV-Kamerabefahrung der Regen- und Schmutzwasserkanalisation im Botanischen Garten der Universität Potsdam inkl. Leitungsspülung, GPS-Einmessung, Zustandsdokumentation, Bestandsplanerstellung und Handlungsempfehlung für einen geplanten Regenwasserspeicher.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

NUTS

Brandenburg, Brandenburg, Potsdam

Ausführung

DE-14469 Potsdam

Frist

23.10.2026

Vergabestelle

Universität Potsdam Dezernat 4 Zentrale Beschaffung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Telefon: +49 331 977-1003
Email: dez4@uni-potsdam.de

Beschreibung

4.B.SOBG2026039_FA: Kamerabefahrung des Regenrohrsystems 02.10.2026
UVGO Öffentliche Ausschreibung

Bekanntmachung UVgO: Kamerabefahrung des Regenrohrsystems
Vergabenummer 4.B.SOBG2026039_FA
Bezeichnung Kamerabefahrung des Regenrohrsystems
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Vergabe- und Vertragsordnung UVgO
Art des Auftrags Dienstleistung

Auftraggeber
Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Universität Potsdam
Dezernat 4, Zentrale Beschaffung
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
+49 3319771010
janine.fischer.1@uni-potsdam.de
http://www.uni-potsdam.de

Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Siehe zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art der Leistung Im Rahmen der Planung eines neuen unterirdischen Regenwasserspeichers vor dem Institutsgebäude (Haus 2a) im Botanischen Garten der Universität Potsdam soll künftig Niederschlagswasser aus mehreren Dachflächen (u. a. Haus 2a, Haus 2, Überläufe des Palmenhauses) zentral gesammelt und über ein Pumpwerk in die vorhandene Zisterne im Begonienhaus eingeleitet werden.

Umfang der Leistung 4. Leistungsumfang und Anforderungen
Die Leistung umfasst im Wesentlichen:

  • TV-Befahrung (optische Inspektion) der Regenwasser- und Schmutzwasserkanalisation im Bereich Institutsgebäude (Haus 2a), Palmenhaus, Hofgärtnerhaus und Begonienhaus,
  • erforderlichenfalls Vorreinigung/Spülung der Leitungen zur Herstellung der Befahrbarkeit und zur Erzielung auswertbarer Aufnahmen,
  • koordinatengenaue Einmessung (GPS/Vermessung) aller angetroffenen Schächte, Einleitungs- und Endpunkte sowie der zugehörigen Leitungstrassen,
  • Dokumentation von Schachttiefen, Rohrdimensionen, Rohrmaterial und Zustand je Haltung,
  • Aktualisierung bzw. Neuerstellung der digitalen Bestandspläne des Auftraggebers,
  • Erstellung einer fachlichen Handlungsempfehlung für die weitere Objektplanung,
  • digitale Übergabe sämtlicher Daten in den Formaten DWG, einem GIS-fähigen Format sowie PDF.

Einzusetzen ist eine hochauflösende Kamera, geeignet für den derartigen Grundleitungssystemen üblichen Durchmesserbereich (ab ca. DN 70) sowie für abzweigende bzw. mehrfach verzweigte Leitungsabschnitte. Die Zustandserfassung hat nach DIN EN 13508-2 (Zustandserfassung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden) zu erfolgen. Gleichwertige, allgemein anerkannte Verfahren sind zulässig und im Angebot zu benennen.
Die Anforderung an die Lage - und Höhengenauigkeit für die Einmessung der Schächte sollen im Zentimeterbereich liegen.

Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam

Ergänzende / Abweichende Angaben zum Erfüllungsort
Botanischer Garten

Fristen
Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 16.10.2026
Angebotsfrist 23.10.2026 12:00 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 23.11.2026

Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Niedrigster Preis

Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.

Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung

  • Formular 4.3 - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.
  • Formular 5.3 Vertragsbedingungen Mindestanforderungen nach BbgVergG 1220 (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Formular 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG_stand_0521.docx (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • ausgefülltes Preisblatt / Leistungsbeschreibung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Sonstige Unterlagen

  • Formular 4.1 - Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
  • Formular 4.2 - Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.

Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung

  • Formular 4.4 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Dritterklärung vorzulegen): Einzureichen, falls zutreffend.

Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Siehe Vergabeunterlagen.

Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen 1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB, insbesondere Erklärung, dass

  • keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 299a und § 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
  • das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet hat.
  • das das Unternehmen nicht
    a) bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
    b) zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    c) im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

2. Erklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthalts gesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetzes oder nach § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBI. I S. 2959) führen können.
3. Eigenerklärung entsprechend § 33 i. V. m. § 35 UVgO darüber, dass

  • im Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben wurden,
  • dem Unternehmen bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den Erklärungen den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

4. Für den Nachweis der Eignung werden auch Präqualifikationszertifikate bzw. Eintragungen bei ULV und PQVOL anerkannt, soweit diese mit den vorstehenden Nachweisen inhaltlich identisch sind. Weitergehende oder ergänzend geforderte Nachweise und Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5. Die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorgelegt werden.
6. Es sollen nur die geforderten Erklärungen und Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
7. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiterer Unterlagen zu verlangen.
8. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz Vergabemarktplatz Brandenburg
URL zu den Auftragsunterlagen
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDDY6EDT1WZ/documents

Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 23.10.2026 12:00 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten Angebote
Elektronisch in Textform
URL zur Abgabe elektronischer Angebote
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXUCYYDDY6EDT1WZ

Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber
1. Die Universität Potsdam als Auftraggeber veröffentlicht ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg und auf bund.de. Sollten weitere Veröffentlichungen in Erscheinung treten, wird von der Universität Potsdam keine Haftung hinsichtlich des Inhaltes dieser Veröffentlichungen übernommen.
2. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg https://vergabemarktplatz.brandenburg.de einzureichen. Angebote die auf anderen Wegen, z. B. per Post oder E-Mail eingehen können nicht berücksichtigt werden.
3. Anfragen zu zusätzlichen Auskünften, die mit der Ausschreibung im Zusammenhang stehen, sind über den Projektraum des Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg im Bereich Kommunikation zu stellen. Fragen zur Ausschreibung und die darauf erteilten Antworten, zusätzlichen Auskünfte und Erklärungen, werden allen Bietern in anonymisierter Form schriftlich im o. g. Projektraum des Verfahrens mitgeteilt. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. Fragen, die später als eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist, können unter Umständen nicht mehr rechtzeitig beantwortet werden.
4. Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Erstellung des Angebots notwendigen Informationen in der Bekanntmachung veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, sind Bieterfragen schriftlich und in deutscher Sprache zu stellen. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Verfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Projektraum. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5. Die Zuschlagserteilung ist bis Ablauf der Angebotsbindefrist geplant, kann jedoch bei Realisierbarkeit auch früher erfolgen. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Termine sich in Abhängigkeit des Verfahrens jederzeit ändern können.
6. Die Vergabeunterlagen, alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes und im Fall des Zuschlags mit der anschließenden Erfüllung des Vertrages überlassen werden, dürfen von ihm nur für die Erstellung des Angebotes und ggf. anschließende Vertragserfüllung verwandt werden; nicht hingegen für andere Zwecke. Das Gleiche gilt für Unterlagen und Informationen, die der Bieter auf Grund von besonderen Angaben des Auftraggebers im Rahmen der Auftragsabwicklung erhält. Derjenige Bieter, der gegen diese Pflicht verstößt, hat dem Auftraggeber alle Schäden, die hieraus erwachsen, zu erstatten.

Bekanntmachungs-ID CXUCYYDDY6EDT1WZ

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 206061 vom 05.10.2026