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Titel
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Rahmenvereinbarung über Planungsleistungen für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit Kampfmittelräummaßnahmen
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberStadt Oranienburg Zentrale Vergabestelle
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
VergabestelleStadt Oranienburg Zentrale Vergabestelle
Schloßplatz 1
16515 Oranienburg
AusführungsortDE-16515 Oranienburg
Frist23.01.2025
Vergabeunterlagenvergabemarktplatz.brandenburg.de/…/documents
Beschreibung

1. Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister

Amt für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel

Schloßplatz 1

DE-16515 Oranienburg

 

E-Mail: Strutz@oranienburg.de

Internet: www.oranienburq.de

 

1.1 Zuschlag erteilende Stelle

die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle

 

2. Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1HYP8

Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen

 

3. Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Elektronisch über diese Vergabeplattform: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1HYP8/documents

 

4. Art und Umfang der Leistung

Die Stadt Oranienburg beabsichtigt von einem Ingenieurbüro die Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Begleitung von Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit Kampfmittelräummaßnahmen im Gebiet der Stadt Oranienburg durchführen zu lassen.

Unterstützung bei Einzelmaßnahmen

Bei den Einzelmaßnahmen handelt es sich in der Regel um Straßenflurstücke. Hierzu sind Ortstermine vor Beginn der Kampfmittelsuche wahrzunehmen, um fachlich beratende Unterstützung zu bieten. Voraussetzungen für verkehrsrechtliche Anordnungen sind zu bestimmen, sodass die Tiefbaufirmen nach Erfüllung der Voraussetzungen, die verkehrsrechtliche Anordnung beantragen können. Es ist begleitend zu klären, wie Bohrlochverfüllungen und Wiederherstellung der Straßenoberflächen nach Kampfmittelsuche erfolgen können. Rechnungen aus Einzelmaßnahmen sind sachlich und rechnerisch zu prüfen. Durchgeführte Tiefbauarbeiten sind vor Ort in Augenschein zu nehmen, um die Inhalte von Rechnungen auf Richtigkeit zu überprüfen. Es wird jährlich von 15 Einzelmaßnahmen ausgegangen. Zuarbeit bei Vergaben für Rahmenvereinbarungen Sobald es erforderlich wird, müssen neue Rahmenvereinbarungen für Tiefbauleistungen ausgeschrieben werden. Regulär hat das Sachgebiet Kampfmittel folgende Tiefbau-Rahmenvereinbarungen:

- Rahmenvereinbarung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen unbefestigten Bereich

- Rahmenvereinbarung für Tiefbauarbeiten im öffentlichen befestigten Bereich

- Rahmenvereinbarung für Tiefbauarbeiten im nicht öffentlichen Bereich

Dazu sind vom Planungsbüro Vergaben zu erstellen und durchzuführen. Dies beinhaltet die Erstellung der Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Vergabeempfehlungen sowie die Auswertung der Angebote und Beantwortung von Bieterfragen. Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist das Sachgebiet Kampfmittel zu unterstützen. Unterstützung und Zuarbeit bei Vergaben für Großprojekte und Anomalien Es wird von zwei Anomalien und einem Großprojekt pro Jahr ausgegangen. Dieser Teil Leistung wird somit voraussichtlich dreimal jährlich benötigt. Bei Anomalien handelt es sich um ein bestätigtes Ergebnis eines Bombenkörpers durch das klassifizierungsverfahren UltraTEM. Bei einem Großprojekt handelt es sich um komplexe und umfangreiche Kampfmittelräummaßnahmen, die besondere Lösungen erfordern. Es sind Tiefbauarbeiten wie z.B.: Herstellung von BE-Flächen, Anlegung von Zufahrten/Baustraßen, Vorbereitung der Flächen zur Grundwasserhaltung und Kampfmittelbergung erforderlich. Dazu sind vom Planungsbüro Vergaben zu erstellen und durchzuführen. Dies beinhaltet die Erstellung der Leistungsbeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Vergabeempfehlungen sowie die Auswertung der Angebote und Beantwortung von Bieterfragen. Bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen ist das Sachgebiet Kampfmittel zu unterstützen. Neben der Grundlagenermittlung, welche die Prüfung der Bestandsunterlagen, Planungsunterlagen, definieren der Aufgabenstellung und Recherche beinhaltet ist auch die örtliche Bauüberwachung durchzuführen. Die Tiefbaufirma benötigt Standorteinweisungen. Die Bauleitung, Bauüberwachung inklusive Vor- und Nachbereitung und Bauabnahme hat zu erfolgen. Die aus den Vergaben folgenden Rechnungen sind zu prüfen, Dokumentation, Zwischenberichte und Abschlussberichte zu erstellen. Zusätzlich soll das Planungsbüro während der Durchführung regelmäßige Beratungs- und Ortstermine sowie Abstimmungen mit dem Auftraggeber, Behörden und fachlich Beteiligten (auch fernmündlich) wahrnehmen. Es ist vorgesehen, dass Protokolle zu Beratungen vom Planungsbüro erstellt und versendet werden.

 

5. Haupterfüllungsort

Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister

Schloßplatz 1

16515 Oranienburg

 

6. Ausführungsfristen

Bestimmungen über die Ausführungsfrist

Die Rahmenvereinbarung tritt ab dem 07.02.2025 in Kraft und gilt zunächst bis zum 06.02.2026. Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 3-mal für ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr. Der Vertrag wird solange automatisch verlängert, bis das Gesamtbudget von 126.050,42 EUR (netto) bzw. 150.000,00 EUR (brutto) ausgeschöpft oder die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren erreicht ist.

Laufzeit bzw. Dauer

Beginn

Ende

07.02.2025

06.02.2026

 

7. Zuschlagskriterien

Kriterium

Preis

Reaktionszeit

Konzept

Gewichtung

50

30

20

Weitere Informationen zu den

Zuschlagskriterien:

 

8. Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Siehe Zuschlagsmatrix und Bewertungsvorgehen für nähere Informationen. Die Bewertung erfolgt über Formular "Angaben zur Zuschlagsmatrix".

Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose:

Nein

 

9. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

NICHT PRAQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und, Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.

2. Erklärung, dass

- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,

- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde,

- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,

- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen. Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Erklärung, dass

- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

NICHT PRAQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.

2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen. Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Zwei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:

- Auftraggeber/in,

- Ansprechpartner/in

- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der

Ansprechpartnerin,

- Art der ausgeführten Leistung,

- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,

- Ausführungszeitraum und

- Auftragssumme.

zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

Sonstige

Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Vergabeunterlagen.

 

11. Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Siehe Vergabeunterlagen

 

12. Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Siehe Formblatt "Informationen zur Datenerhebung".

 

13. Schlusstermin für den Eingang der Angebote

Bindefrist des Angebots

23.01.2025 um 10:00 Uhr

28.02.2025

 

14. Zusätzliche Angaben

1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 20.01.2025 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden. Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.

3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.

4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).

5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

Hinweis:

Über die Auftragsberatungsstelle Brandenburg werden zu den Themen E-Vergabe und Präqualifizierungen für Brandenburger Unternehmen Schulungen angeboten. Nähere Informationen dazu erhalten Unternehmen auf der Internetseite www.abst-brandenburg.de

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1HYP8

 

UVGO/FBT-0442/2024-37: Rahmenvereinbarung: Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für Tiefbauarbeiten im Zusammenhang mit Kampfmittelräummaßnahmen

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 191101 vom 15.01.2025