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Titel
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Sanierung der Nahwärmeleitung
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleStadt Essen Eigenbetrieb Grün und Gruga
Lührmannstraße 80
45131 Essen
AusführungsortDE-45131 Essen
Frist18.10.2023
Vergabeunterlagenwww.vergabe.metropoleruhr.de/…/CXS0YYZY1EY8J0X6
Beschreibung

a) Grün und Gruga

Lührmannstraße 82

45131 Essen

Telefon +49 2018867055

Fax +49 2018867058

 

E-Mail: vergabe@gge.essen.de

Internet: www.essen.de

 

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer AÖ052230601

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: elektronisch in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZY1EY8J0X6 schriftlich

 

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen Planung u. Ausführung von Bauleistungen Bauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)

 

e) Ort der Ausführung Betriebshof Gruga Lührmannstraße 80/82 45131 Essen

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Sanierung der Nahwärmeleitung Umfang der Leistung: Im Bereich der Verwaltung/Bauhof/Gewächshäuser von Grün und Gruga , 45131 Essen, Lührmannstraße 80/82 ist ein Teil der erdverlegten Nahwärmeleitungen auszutauschen. Die neuen Leitungen sind auf Grund der beengten Verhältnisse in der Trasse der Bestandsleitungen zu verlegen. Die Bestandsleitungen verbleiben auf Grund der Tiefenlage im Boden und werden lediglich bis auf die Höhe der neu zu verlegenden Leitungen mittels Kiessand überdeckt. Herzustellen sind im Zuge der Beauftragung die Tiefbau-, Verlege-, Anschluss- und Inbetriebnahmearbeiten der Nahwärmeanlage. Auf Grund der beengten Verhältnisse kann zu 90% nur mit Kleingeräten oder mittels Hand gearbeitet werden. Eine Lagerung des Aushubmaterials neben dem Graben ist in großen Bereichen nicht möglich. Das Aushubmaterial ist auf einem zugewiesenen Bereich zwischen zu lagern, Fahrweg ca. 100 m. Für die auszuführenden Arbeiten haben die anbietenden Firmen das jeweilige gültige Gütesiegel des Güteschutz Kanalbau RAL - GZ 961 nachzuweisen. Die Eigenerklärung zum "Güteschutz Kanalbau" ist zu beachten Für die auszuführenden Arbeiten haben die anbietenden Firmen die Zertifizierung nach AGFW 601, FW 1 nachzuweisen. Für die Nachisolierungsarbeiten ist die Qualifikation nach FW 605 erforderlich. Im Zuge der Bauarbeiten ist insbesondere darauf zu achten, daß keine Verunreinigungen des anstehenden Bodens, Oberflächenwassers und des Grundwassers durch z.B. Baustoffe, Betriebsstoffe etc. eintreten. Durch die Bauarbeiten verursachte Verunreinigungen des anstehenden Bodens, Oberflächen- oder Grundwassers sind auf Kosten des AN sofort zu beseitigen. Im Falle einer Verunreinigung sind sofort der AG und die örtliche Bauüberwachung zu benachrichtigen. Für Sofortmaßnahmen sind ausreichende Mengen an Abstreu- und Bindemitteln, sowie eine Ölsperre vorzuhalten. Sämtliche Erdarbeiten sind mit Vorsicht durchzuführen und sofort einzustellen, wenn im Boden auf Widerstand gestoßen wird. In diesem Fall ist sofort die Bauüberwachung und der Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen. Die Absteckung der Rohrleitungstrassen werden vom AN vorgenommen. Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten durchgeführten zusätzlichen Kontrollmessungen entbinden den Auftragnehmer nicht von der Gesamtverantwortung. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Folgende Leistungen sind in die Baustelleneinrichtung oder in die EP der einzelnen Positionen mit einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. - Vor Baubeginn ist durch den AN ein detaillierter Bauzeiten- und - ablaufplan in Form einer Matrix mit Leistungs- und Zeitachse prüffähig vorzulegen und entsprechend dem Baufortschritt und nach Angaben des AG fortzuschreiben. - Die Sicherung der Baustelle und aller durch die Bauarbeiten berührten Anlagen und die Unterhaltung der dafür hergestellten Einrichtungen in Beachtung der einschlägigen Vorschriften ist Sache des AN. Für die strenge Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der für die Arbeitsausführung zuständigen Berufsgenossenschaften und des Gewerbeaufsichtsamtes ist allein der AN verantwortlich. - Die Baustelle ist täglich so zu sichern, daß diese von Unbefugten nicht betreten werden kann. Die erforderlichen Maßnahmen sind bis zur Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme aufrecht zu erhalten. - Die Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen und die Prüfungen am fertigen Bauteil sind im erforderlichen Umfang gemäß den technischen Vorschriften und Richtlinien durchzuführen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber 3-fach vorzulegen. - Durch den AN verursachte Schäden und Verunreinigungen auf der Baustelle u d den benutzten Verkehrsflächen sind auf Kosten des AN sofort zu beseitigen. Unabhängig davon hat der AN vor der Schlussabnahme eine Reinigung der in Anspruch genommen Bereiche durchzuführen. - Dem AG ist die geordnete Entsorgung der Abbruchmaterialien und abzutransportierenden Böden nachzuweisen (Entsorgungsnachweis vorlegen).Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung (Kippgebühren) sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. - Hilfskonstruktionen wie Absturzsicherungen, Arbeitsgerüste und - bühnen einschließlich Leitern, müssen den Sicherheitsbestimmungen der Berufsgenossenschaft Bau entsprechen. Sie sind in den Einheitspreis der entsprechenden Position einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. - Jegliches fremdes Eigentum, alle unter- und oberirdischen Anlagen und Einbauten sind sorgfältig zu schützen. - Alle für die Ausführung der Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses erforderlichen Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen (die Qualifikation des Vermessungsingenieurs ist auf Verlangen nachzuweisen). Der AN hat vor dem jeweiligen Betoniervorgang die Abmessungen des Bauteils in Lage und Höhe durch ein Einmessprotokoll nachzuweisen und der örtlichen Bauüberwachung rechtzeitig zur Kontrolle vorzulegen. - Betonierarbeiten dürfen nur nach vorheriger Abnahme der Bewehrung durch den Statiker und Freigabe durch die Bauüberwachung ausgeführt werden. Betonierfreigaben sind rechtzeitig einzuholen und der örtlichen Bauüberwachung einschließlich der Einmessprotokolle vorzulegen und von dieser bestätigen zu lassen. - Zur Vermeidung von Staubemissionen im Zusammenhang mit dem Baubetrieb sind emissionsträchtige Bereiche während der gesamten Bauzeit im notwendigen Umfang durch Besprengen mit Wasser feucht zu halten. - Dem AG ist die geordnete Entsorgung der Aushubmaterialien nachzuweisen(Entsorgungsnachweis vorlegen). Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung (Kippgebühren) sind in die Einheitspreise der einzelnen Positionen einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. - Bei allen einzubauenden und zu verwendenden Materialien ist vorab ein amtlicher Nachweis der "Unschädlichkeit" und "Umweltverträglichkeit" schriftlich vorzulegen. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 - Für das Arbeiten am und im Wasser sind geeignete Arbeitsgeräte und Maschinen einzusetzen und zu kalkulieren. - Die Ausführung der Arbeiten erfolgt abschnittsweise. Die Mengenangaben dieses Leistungsverzeichnisses beziehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben, immer auf die Gesamtmaßnahme. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch Kampfmittel innerhalb des Plangebietes im Untergrund vorhanden sind. Sämtliche Bauarbeiten sind mit Vorsicht durchzuführen und sofort einzustellen, wenn im gewachsenen Boden auf Widerstand gestoßen wird. In diesem Fall ist sofort die örtliche Ordnungsbehörde zu verständigen. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde ist die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege in Xanten unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu halten. Sollte der AN während der Aushubarbeiten auf vermutlich verunreinigte Böden o.ä. stoßen, so ist umgehend die örtliche Bauüberwachung zu informieren. Der verunreinigte Boden ist zu separieren. Während einer eventuellen Untersuchung des Fundes hat der AN die Arbeiten an einer anderen Stelle im Baustellenbereich fortzusetzen. Etwaige Stillstandszeiten, Behinderungen oder sonstige Kosten können durch den AN daraus nicht geltend gemacht werden. In diesem LV sind sämtliche Einheitspreise für den Abtransport von Bodenmassen bzw. die Übernahme in das Eigentum des AN für den Zuordnungswert LAGA Z 1.2 zu kalkulieren. Bei der Durchführung der Erdarbeiten ist das Merkblatt der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen zu beachten. Erforderliche Maßnahmen (Wurzelbehandlungen, mögliche Behinderungen durch Baumwurzeln o.ä.) sind einschl. aller Materialien in den Einheitspreisen enthalten. Die ordnungsgemäße Verfüllung der Baugruben und Rohrgräben und die Qualität der Bodenverdichtung entsprechend den Anforderungen der ZTV E-Stb werden durch einen unabhängigen Bodengutachter mittels Rammsondierung geprüft. Die Untersuchung durch den Bodengutachter wird durch den Auftragnehmer veranlasst und nach den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses abgerechnet. Der Oberboden darf immer nur in den Flächen abgetragen werden, die unmittelbar danach bearbeitet werden. (Mineralgemisch, RCL, bituminös, Beton) Die entsprechende ZTV T , die TL MIN-STB (mit Anhang) und die Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 501/1 für wiederaufbereitete Baustoffe (Recycling-Baustoffe) vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. sind Bestandteil des Bauvertrages und somit zusätzlich Technische Vorschriften im Sinne von § 1 (Ziffer 2

 

d) VOB VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 Teil B -DIN 1961. Der Tonnennachweis ist vom Auftragnehmer zu führen. Hierbei gilt als Umrechnungsfaktor für Kalkstein 2,4 to/m3 und für RCL 2,0 to/m3. Die Lieferung der erforderlichen Materialien ist in die jeweiligen Positionen mit einzukalkulieren, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben. Verlegen des Pflasters gemäß DIN 18318 und TL-Pflaster. Beim Verlegen des Pflasters ist das Liefern und Einbauen des Bettungsmaterials, das Sortieren der Steine nach Erfordernis, das Auswechseln der beim Rammen zersprungenen Steine und das Abfahren des Pflasterbruches zur Kippe des Auftragnehmers eingeschlossen. Restflächen und Zwickel sind nach Angabe der örtlichen Bauüberwachung ordnungsgemäß auszupflastern. Diese Flächen werden beim Pflasteraufmaß übermessen und nicht gesondert vergütet. Sämtliche Zuschnittarbeiten am Pflaster und an den Rand-/ Bordsteinen (mit elektrischem Nassschneidegerät) sind in die Einheitspreise einzurechnen. Erschwernisse für die Verlegung an den Zufahrtswegen (Anschluss an Grundstücksmauern, Häuserwänden, Gehwegüberfahrten, Randeinfassungen etc.), sowie den Anschlüssen an die vorh. Oberflächenbefestigungen (einschließlich Aufnahme und erneute Verlegung gelockerter oder abgesenkter Randbereiche) sind in die entsprechenden EPs einzukalkulieren. Der vorhandene Gehölzbestand im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme ist in Abstimmung mit der BÜ durch geeignete Maßnahmen gemäß RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege u. DIN 18920 zu schützen. Die Oberbodenlagerungen sind abseits vom Baubetrieb geordnet auf Bodenmieten nach Angabe des AG zu lagern. Bei einer Lagerung von mehr als 3 Monaten während der Vegetationszeit muß eine Zwischenbegrünung zum Schutz gegen unerwünschte Vegetation und Erosion erfolgen. Für diese Maßnahmen erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten sind in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Schutz und die Befahrbarkeit des Erdbauplanums während der Bauarbeiten sind ausschließlich Sache des AN und werden nicht gesondert vergütet, sofern nicht die Herstellung einer Baustraße oder befestigte Flächen für diesen Zweck ausdrücklich ausgeschrieben ist. Eignungsprüfungen von gebundenen und ungebundenen Tragschichten und Deckschichten sind dem AG/Bauüberwachung spätestens drei Wochen vor Materialeinbau vorzulegen. Widerspricht der AG nicht binnen einer Woche nach Zugang, so kann das vorgeschlagene Material verwendet werden. Bei der Bauausführung darf mit dem Einbau der nächstfolgenden Schicht erst begonnen werden, wenn das Planum der vorhergehenden Schicht (einschl. des Erdplanums) von dem AG / der örtlichen VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 Bauüberwachung freigegeben wurde. Die Freigabe kann nur erfolgen, wenn auch die Ergebnisse der Verdichtungsprüfungen vorliegen. Die Freigabe erfolgt spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Einsicht in die Verdichtungsprüfungsunterlagen. Belastungsklasse Bk1,8: Nachweis auf Planum Ev2 #? 45 MPa Nachweis auf Frostschutzschicht Ev2 #? 120 MPa Nachweis auf Schottertragschicht Ev2 #? 150 MPa Bordsteine sind auf Lücke zu setzen und mit bituminöser Verfüllmasse zu verfugen. Spätestens eine Woche vor Abnahme der Straßenbauarbeiten sind dem AG vorzulegen: - Der Nachweis über die vorschriftsmäßige Verdichtung des Untergrundes sowie der ungebundenen Tragschichten, - der Nachweis über eine vorschriftsmäßige Verdichtung aller hergestellten Leitungsgräben, - bei bituminösen Arbeiten die Nachweise der Mischgutzusammensetzung und Verdichtung (gemäß ZTV-Asphalt bzw. ZTV-T) Für den Kanalbau und die Herstellung der Baugruben sind ggfs. Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Das hierbei geförderte Wasser kann in die Kanalisation abgeschlagen werden, solange die Einleitungsgrenzwerte für die Kanalisation eingehalten werden. Die Beantragung einer Einleitung erfolgt durch den Auftragnehmer. Der Nachweis zur Einhaltung der Einleitungswerte ist ebenfalls vom Auftragnehmer zu liefern. Die Rohrgräben und Baugruben müssen einwandfrei trocken gehalten werden. Jeder Schaden, der durch mangelhafte Wasserhaltung (Reservepumpen) eintritt, geht zu Lasten des Unternehmers. Die für Verkehrsführungen an den Straßen erforderlichen Genehmigungen sind bei den jeweils zuständigen Stellen einzuholen. Der Aufwand ist in die EP der Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Evtl. anfallende Gebühren sind einzurechnen! Der AN hat jederzeit für die Aufrechterhaltung der geregelten Verkehrsführung zu sorgen und dem AG einen Verantwortlichen für eine 24-Stunden Bereitschaft zu benennen. Die Verkehrsregelung und -sicherung und die eventuell erforderliche Ausschilderung obliegen dem Auftragnehmer und sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die Auflagen in den Genehmigungen sind hierbei eigenverantwortlich einzuhalten. Die erforderlichen Maßnahmen sind in die EPs der entsprechenden Position einzurechnen. Eine Erstattung der Gebühren erfolgt nicht. Bei der Abrechnung von eingebautem Material nach Lieferscheinen oder Wiegekarten sind diese der Bauüberwachung unverzüglich - spätestens jedoch nach 2 Tagen - zur Anerkenntnis vorzulegen. Nachträglich vorgelegte Liefernachweise werden nicht anerkannt. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 Der Schlußrechnung sind alle Aufmaße, Massenberechnungen sowie die Abrechnungszeichnungen, Material- und Wiegescheine beizufügen. Der Nachweis gem. § 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/Abfg) über die Beseitigung bzw. Wiederverwendung der anfallenden Bodenmassen muß dem AG mit der Schlußrechnung beigebracht werden. Die Bauausführung hat in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelwerken und Bauvorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu erfolgen. Die entsprechenden Regelwerke sind anzuwenden. Die Hinweise der Werkstofflieferanten sind zu beachten. Der genaue Umfang der Leistung kann dem barrierefrei zugänglichen Leistungstext entnommen werden.

 

g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe

 

f) nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)

 

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: Fertigstellung oder Dauer der 42 Tage ab Auftragsvergabe Leistungen: weitere Fristen

 

j) Nebenangebote zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote zugelassen nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 Online-Plattform "Vergabemarktplatz NRW MR" (Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY1EY8J0X6/documents) Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen: Abgabe Verschwiegenheitserklärung andere Maßnahme: Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 10.10.2023 und Anschreiben bis

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am 18.10.2023 um 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 16.11.2023

 

p) Adresse für elektronische Angebote "Vergabemarktplatz NRW MR" (Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY1EY8J0X6) Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst Deutsch; sein müssen:

 

r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin am 18.10.2023 um 10:15 Uhr Ort Elektronische Angebotsöffnung Personen, die bei der Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Eröffnung anwesend sein Bieterbeteiligung. dürfen Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

 

t) geforderte Sicherheiten Als Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten. Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Vertragserfüllungs- bzw. Mängelanspruchsbürgschaft gemäß Nr. 32 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen stellen.

 

u) Wesentliche Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Finanzierungs- und Es erfolgen keine Vorauszahlungen. Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 Vorschriften, in denen sie enthalten sind

 

v) Rechtsform der / Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Anforderung an Bietergemeinschaften

 

w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich Online auf "Vergabemarktplatz NRW MR" (Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZY1EY8J0X6/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • FB 67 - Dritterklärungen technische Leistungsfähigkeit (mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Es ist eine Liste mit mind. 3 Referenzobjekten der letzten fünf Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation - Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 121• FB 67 - Kanalbau - Zertifizierung nach AGFW 601 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Für die auszuführenden Arbeiten haben die anbietenden Firmen die Zertifizierung nach AGFW 601, FW 1 nachzuweisen. Für die Nachisolierungsarbeiten ist die Qualifikation nach FW 605 erforderlich. Das gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer. • FB 67 - Kanalbau Gütesiegel RAL - GZ 961 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Für die auszuführenden Arbeiten haben die anbietenden Firmen das jeweilige gültige Gütesiegel des Güteschutz Kanalbau RAL - GZ 961 nachzuweisen. Die Eigenerklärung zum "Güteschutz Kanalbau" ist zu beachten Das gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer. • FB 67 - Nebenbedingungen Nachunternehmer (2) (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Dokument ist zu finden unter "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente" Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer • FB 67 - Dritterklärungen Persö liche Lage (mittels Dritterklärung vorzulegen): - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen über das Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen der Mitarbeiter, - Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen, - Die Gewerbeanmeldung, - Die Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Entfällt bei Personengesellschaften) (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer und/oder Landwirtschaftskammer) - Eine Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • FB 67 - Dritterklärungen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (mittels Dritterklärung vorzulegen): - Belege bzgl. der Unfall- und Haftpflichtversicherung Bei Holzerntearbeiten unter Einsatz von Großmaschinen sowie bei Wegebauarbeiten muss die Umweltschadenversicherung (USV) eine Versicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro umfassen. Für die rein motormanuelle Holzernte beim ausschließlichen Einsatz motorangetriebener Kleingeräte sowie bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln ist eine Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro ausreichend. - Eine Bestätigung der Jahresumsatzsummen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater (Eigenerklärung bei Personengesellschaften), Auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung • FB 67 - Urkalkulation (mittels Eigenerklärung vorzulegen): In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein: - Einzelkosten der Teilleistungen - Baustellengemeinkosten - Allgemeine Geschäftskosten - Wagnis und Gewinn Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit • VHB 221 / 222 / 223 - Aufklärung über die Preisermittlung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erscheint ein Angebotspreis gemäß § 16d Abs.1 VOB/A, § 16d EU Abs.1 VOB/A unangemessen niedrig oder zu hoch, ist vom Bieter und ggfls. von seinem Nachunternehmer, auf Verlangen der Vergabestelle, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung nach § 16a VOB/A, § 16a EU VOB/A, anhand nachfolgender Unterlagen die Angemessenheit der Angebotspreise nachzuweisen: a) Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation über die Endsumme (VHB 221) und b) Preisermittlung über die Endsumme (VHB 222) VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 c) Aufgliederung der Einheitspreise (VHB 223) - Vergabehandbuch Bund 2016 Die Formblätter (VHB 221, 222, 223) werden den Vergabeunterlagen spätestens mit der Anforderung beigefügt und sind entsprechend ausgefüllt vorzulegen. Angaben und Formalitäten, Zum Nachweis der persönlichen Lage haben die erforderlich sind, um die nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, Einhaltung der Auflagen 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, zur persönlichen Lage zu Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen überprüfen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Angaben und Formalitäten, Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ie erforderlich sind, um die haben Einhaltung der Auflagen nicht präqualifizierte Unternehmen gemäß § 6a Abs.2 Nr.1 und Abs.3, zur wirtschaftlichen 4 VOB/A und § 45 VgV mit dem Angebot, vor Zuschlagserteilung, und finanziellen Nachweise zur Prüfung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen Leistungsfähigkeit zu sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen überprüfen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. - Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis, mit dem Angebot gemäß § 6b VOB/A, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die einzureichenden Bescheinigungen dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Angaben und Formalitäten, - Es ist eine Liste mit mind. 3 Referenzobjekten der letzten fünf die erforderlich sind, um die Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art, Einhaltung der Auflagen zur Umfang und/oder Größe vergleichbar sind, mit mindestens folgenden technischen und beruflichen Angaben vorzulegen: Leistungsfähigkeit zu Ansprechpartner einschließlich Rufnummer; Art der ausgeführten überprüfen Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 - Eine Aufstellung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal und deren Qualifikation - Angaben zu der Maschinenausstattung des Betriebes Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Diese Angaben müssen auch von präqualifizierten Unternehmen erbracht werden, wenn die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Objekte nicht nach Art, Umfang und/oder Größe vergleichbar sind. Das gilt auch für ggf. präqualifizierte Nachunternehmer.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Bezirksregierung Düsseldorf Straße Am Bonneshof 35 PLZ, Ort 40474 Düsseldorf Telefon +49 211/ 4750 Fax +49 211/ 4752671 E-Mail: poststelle@brd.nrw.de Internet Internet: www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber 1.) Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel und Grundsätze der Kommunikation im Vergabeverfahren 1.1. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter Internet: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz Internet: www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten. 1.2. Die Kommunikation, z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung, das Nachreichen von Nachweisen und Erklärungen, die Einstellung ergänzender Informationen wird ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden direkt über die Oberfläche der E- Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei- Downloads kostenlos bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB- Dateien im Bereich von Bauleistungen). 2.) Hinweise zu den Vergabeunterlagen/ Nachweisen 2.1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 1212.2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 2.3. Angebote 2.3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die "ohne Bedingungen" als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Nicht zu wertende Preisnachlässe (Skonto etc.) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 2.3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen stehen zum Download unter "Vergabeunterlagen" zur Verfügung. WICHTIGER HINWEIS Elektronische Angebote: Das Angebot soll nur die Preise und die in den Vertragsunterlagen geforderten Erklärungen enthalten. - Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot entweder elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB abzugeben - oder mit einer fortgeschrittenen/qualifizierten elektronischen Signatur als Containersig- n tur im Bietertool des Vergabemarktplatzes zu signieren. - Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur). 2.3.3. Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt, vor Zuschlagserteilung, mit Fristsetzung gemäß § 16 Abs.1 Nr.3 VOB/A, vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind vorzulegen. In der Urkalkulation müssen folgende Positionen getrennt ausgewiesen sein: - Einzelkosten der Teilleistungen - Baustellengemeinkosten - Allgemeine Geschäftskosten - Wagnis und Gewinn 3.) Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die Nachunternehmererklärung (s. Vergabeunterlagen unter "Sonstiges") dem Angebot beifügen. Die Eignungsnachweise der Nachunternehmer sind mit dem Angebot vorzulegen VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831 1214.) TVgG NRW Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach den Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 5.) Nebenangebote - Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn diese gesondert und ausschließlich im Bietertool des VMP eingestellt und hinterlegt werden. 6.) Bietergemeinschaften - Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 18.09.2023 11:55 Uhr - VMS 10.4.0.0831

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 174851 vom 21.09.2023