Titel | Straßen- und Kanalbauarbeiten - Baugebiet Hoher Kamp | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Bauauftrag (VOB) | |
Auftraggeber | Stadt Ahaus Rathausplatz 1 48683 Ahaus | |
Ausführungsort | DE-48683 Ahaus | |
Frist | 19.11.2018 | |
Beschreibung | a) Stadt Ahaus Rathausplatz 1 48683 Ahaus Telefon +49 2561/ 72-129 Fax +49 2561/ 7281-129
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de Internet: www.ahaus.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 91-18
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen - ohne elektronische Signatur (Textform) - postalischer Versand
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Baugebiet Hoher Kamp, Abschnitt 2, 48683 Ahaus
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose Baugebiet Hoher Kamp, Abschnitt 2; hier: Straßen- und Kanalbauarbeiten Die Hauptmassen lauten: Straßenbau: Baustraße: 1500m^3 Bodenaushub, 200lfdm. Entwässerungsleitung DN/OD 160, 40St. Straßenabläufe, 9000m^2 Frostschutzmaterial, 3500to Hartkalksteinschotter, 1400to Asphaltmaterial Kanalbau: 14600m^3 Bodenaushub, 450to Bindemittel für Bodenaufbereitung, 2050m RW-Kanal DN300-600B u. DN600- DN1300GFK, 1950m Grundstücksanschlussleitungen DN/OD160, 270lfdm. Schächte, 110 Schachtbauwerke
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose nein
i) Ausführungsfristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: Baubeginn: Januar 2019 Fertigstellung: Dezember 2019 Verbindliche Zwischentermine: Fertigstellung Bauabschnitt I: unmittelbar nach Fertigstellung des RW-Hauptsammlers DN 1100-1300 Fertigstellung Bauabschnitt II: August 2019 Fertigstellung Bauabschnitt III: Dezember 2019. -> Die Bauabschnitte sind im Lageplan_Baustraße dargestellt.
j) Nebenangebote nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
k) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen - werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9EXJ/documents
n) Ablauf der Angebotsfrist am 19.11.2018 um 11:00 Uhr
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Internet: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9EXJ - postalisch wie unter a)
q) Eröffnungstermin am 19.11.2018 um 11:00 Uhr Ort Stadt Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus, Raum 116 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: DE
r) geforderte Sicherheiten Sicherheitsleistung 2.1 Soweit in den Besonderen Vertragsbedingungen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. 2.2 Ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, beträgt sie drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). 3 Bürgschaften 3.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft" - die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft" - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt "Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft" 3.2 Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen: - "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." 3.3 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. 3.4 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind gemäß § 16VOB/B.
t) Rechtsform der/ Anforderung an Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
u) Nachweise zur Eignung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind für die nachstehende Beurteilungsgruppe zu erfüllen: AK2. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 für die geforderte Beurteilungsgruppe nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.2 abschließt und die zugehörige Eigenüberwachung" ensprechend Abschnitt 4.2 durchführt. zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen- u. kanälen e.V., Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef, Tel: 02224-9384-0, Fax: 02224-9384-84, Email: info@kanalbau.com, Internet: Internet: www.kanalbau.com Gütesicherung der Ausführung: 1. Der AN verpflichtet sich, alle Eigenüberwachungsunterlagen nach Leitfaden für die Eigenüberwachung nach RAL-GZ 961 dem AG auf Verlangen vorzulegen. 2. Der AN verpflichtet sich, nach Zuschlagserteilung zeitgleich mit der jeweiligen Meldung der Baustellen an den Güteschutz Kanalbau den Auftraggeber über die Abgabe der Meldung der Baustelle zu unterrichten (Kopie an den AG) 3. Satzungsgemäß durchgeführte und den konkreten Auftrag betreffende Prüfberichte nach RAL-GZ 961 sind dem AG auf Verlangen vorzulegen ODER Der Nachweis des Bieters gilt in Bezug zu §6a Abs. 3 VOB/A ebenfalls als erbracht, wenn dieser mit Angebotsabgabe nachweist, dass er bereits Kanalbaumaßnahmen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, für die Stadt Ahaus erfolgreich durchgeführt hat. Folgende Leistungsmerkmale sind dabei: -Kanaldurchmesser bis DN1300 (biegeweiche u. biegesteife Rohre) -Tiefenlagen bis 5m -Bodenaufbereitungen mit hydraulischen Bindemitteln -Wasserhaltungsmaßnahmen (offene u. geschlossene) sowie -Fachkunde -technische Leistungsfähigkeit -Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung
v) Ablauf der Bindefrist 20.12.2018
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A) Kreis Borken Burloer Straße 93 46325 Borken
Sonstiges Bekanntmachungs-ID: CXPWYRC9EXJ | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 146896 vom 14.10.2018 |