Titel | Neuerhebung von Altablagerungen 2025 | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Vergabestelle | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz Referat 13 (LfU) - Haushalt, Vergabe Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz | |
Ausführungsort | DE-55116 Mainz | |
Frist | 03.06.2025 | |
Vergabeunterlagen | landesverwaltung.vergabe.rlp.de/…/documents | |
Beschreibung | a) Landesamt für Umwelt Kontaktstelle Referat 13 Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de b) Zuschlag erteilende Stelle die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle c) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYA6D Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen d) Bereitstellung der Vergabeunterlagen Elektronisch über diese Vergabeplattform: Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYA6D/documents e) Art und Umfang der Leistung Veranlassung / Hintergrund Altablagerungen können Gefahren und Risiken für Mensch und Umwelt darstellen. Mit Hilfe der im Bodenschutzkataster Rheinland- Pfalz geführten Altablagerungen erhalten die Kommunen und Vollzugsbehörden insbesondere im Rahmen der Bauleitplanung und in Bauge-nehmigungsverfahren wertvolle erste Hinweise auf mögliche altlastverdächtige Flächen. Auf der Grundlage des Landesbodenschutzgesetzes führt das Landesamt für Umwelt (Auf-traggeber) Erfassungen über Altablagerungen durch. Erfasst werden Daten, Tatsachen und Erkenntnisse über Altablagerungen. Die Erfassungsergebnisse werden im Fachmodul Boden-schutzkataster des Bodeninformationssystems Rheinland-Pfalz (BIS-RP) gespeichert. Das Kataster ist den zuständigen Behörden und auf Verlangen anderen Behörden und Einrichtungen des Landes sowie den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung der ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben erforderlich ist. Es sind im Rahmen der Fortführung des Bodenschutzkatasters Rheinland-Pfalz diejenigen Altablagerungen nachträglich zu erheben, die nach dem Ende der landesweiten Erhebung 1990 und den sich daran anschließenden diversen Nacherhebungen bis 2015 später neu entdeckt wurden. Diese Altablagerungen sind entsprechend der bisherigen Systematik zu erfas-sen und die erhobenen Daten in das elektronisch geführte Bodenschutzkataster einzustellen. Die Daten aus der Erfassung dienen den jeweils zuständigen Struktur- und Genehmigungsdi-rektionen (SGD Nord und Süd) als Grundlage für die anschließende Bewertung und gegebe-nenfalls Veranlassung von weiteren Untersuchungen oder Sanierungsmaßnahmen nach BBodSchG. Im Einzelfall können im Erfassungs- und Bewertungsteil sowie im Fachmodul BIS-Map Daten zu Altablagerungen vorhanden sein. Der Aufttraggeber ist nach § 11 Abs. 1 LBodSchG zuständige Behörde für die Erfassung von Altablagerungen. Der Auftraggeber erstellt mit den im Rahmen der systematischen Erfassung gewonnenen Daten die Grundlage für die sich anschließende Bewertung, ob diese erfassten Altablagerungen als altlastverdächtige Flächen einzustufen sind. Diese Bewertung und auch die sich daran eventuell anschließenden weiteren Verfahrensschritte nach Bundesboden-schutzgesetz (BBodSchG) wie z. B. orientierende Untersuchung oder Detailuntersuchung wer-den von der oberen Bodenschutzbehörde, hier die SGD Nord bzw. SGD Süd, durchgeführt. Teilweise sind bereits Daten im Erfassungs- und Bewertungsteil des Bodenschutzkatasters und im Teilmodul BIS-Map abgelegt. Leistungsumfang Die zu erfassenden Flächen ergeben sich aus der Liste der zur Bearbeitung anstehenden Altablagerungen (s. Tabelle 1: Übersicht zu erfassende Altablagerungen). Es besteht kein An-spruch des Auftragnehmers auf Erfassung aller aufgeführten Altablagerungen. Die Erfassungsarbeiten umfassen die beprobungslose Erkundung der einzelnen Altablage-rungen mittels Aktenrecherche, Luftbildund Kartenauswertung, Befragung von Kenntnisträ-gern und Ortsbesichtigungen. Ziel der Erfassung der Altablagerungen ist die möglichst vollständige Zusammenstellung der Informationen und Erkenntnisse über die Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Ergänzend sind die umwelt- und nutzungsrelevanten Randbedingungen aufzunehmen und ein Beurteilungsvorschlag hinsichtlich eines Altlastverdachts zu unterbreiten. Die Daten können sowohl digital als auch analog in unterschiedlichen Archiven vorliegen. Die erfassten Daten und Informationen sind mit den eventuell schon vorhandenen Daten im Bewertungsteil des Bodenschutzkatasters abzugleichen. Im Einzelfall ist die Flächeneinstufung mit der zuständigen SGD abzustimmen. Die erhobenen Daten sind in das elektronisch geführte Bodenschutz-kataster einzustellen. Sie stehen dann den zuständigen Behörden im Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung. Die Vereinbarung umfasst gemäß Formular 302 Preisblatt, voraussichtlich folgende Anzahl an Flächen/Stück/ Besprechung: - Pos. 1 bis Pos. 6 99 Flächen - Pos. 7 4 Besprechungen - Pos. 8: 1 Stück Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (s. Formular 302 Preisblatt). Da nur begrenzte Haushaltsmittel in den Kalenderjahren 2025 und 2026 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Formular 414 der Vergabe-unterlagen)), wird die Vereinbarung mit der folgenden Vergütungshöchstgrenze abgeschlos-sen: 2025 max. 35.500 EUR (brutto) 2026 max 35.500 EUR (brutto). Sollte während der Leistungserbringung erkannt werden, dass die Fallzahlen (Flä-chen/Stück/Besprechung) gegenüber der vorstehenden sorgfältigen Schätzung in dem Um-fang steigen, dass die Vergütungshöchstgrenze überschritten werden würde, bedarf es einer vorherigen schriftlichen, einvernehmlichen Änderung. Eine Verpflichtung zur Aufstockung der Vergütungsobergrenze seitens des Auftraggebers besteht nicht. Sofern Aufstockungen zu einer Überschreitung der Gesamtvergütungsobergrenze führen, ist diese nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien bis maximal 25 Prozent, bezogen auf die Gesamtvergütungsobergrenze, ohne neues Vergabeverfahren möglich. f) Haupterfüllungsort Bezeichnung Landesamt für Umwelt Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7 Ort 55116 Mainz Ergänzende / Abweichende Angaben zum Haupterfüllungsort Leistungsorte: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Sitz der jeweiligen Informationsgeber - Orte der Ortbesichtigungen Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz g) Ausführungsfristen Laufzeit bzw. Dauer Beginn 24.06.2025 Ende 10.09.2026 h) Zuschlagskriterien Keine Auswahl i) Nebenangebote Nebenangebote werden nicht zugelassen. j) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein k) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens drei (3) vergleichbare Referenzprojekte nachweisen kann. Ein Referenzprojekt muss: - bezogen auf den Inhalt mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, in dem es u.a. die folgenden Themenschwerpunkte umfasst: - (Archiv-)Recherchetätigkeiten, - Auswertung von Bauakten, Luftbildern, Karten und sonstigem Schriftgut, - Durchführung von Ortsbesichtigungen und -begehungen, - Durchführung von Zeitzeugenbefragungen, - Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse, - bezogen auf den Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, in dem es: - mindestens eine sechsmonatige Projektlaufzeit hat, - einen systematischen Projektansatz hat, d. h. über eine Einzelfall-betrachtung hinausgeht und mehrere Standorte nach einem einheitlichen Schema betrachtet. Des Weiteren ist ein Referenzprojekt vergleichbar: - wenn der Vertragsbeginn nach dem 01.01.2020 liegt oder bei laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechend vergleichbare Teilabschnitt nach dem 01.01.2020 begonnen hat, - wenn es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist oder bei laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechend vergleich-bare Teilabschnitt in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist. Jedes Referenzprojekt muss mittels des Formulars 311 nachgewiesen werden Sonstige Vorlage der entsprechend ausgefüllten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303. Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334). l) Wesentliche Zahlungsbedingungen Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Angebotene Skonti werden berücksichtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOL/B. m) Schlusstermin für den Eingang der Angebote 03.06.2025 um 10:00 Uhr Bindefrist des Angebots 24.06.2025 n) Zusätzliche Angaben Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 23.05.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. o) Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYA6D | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 193747 vom 12.05.2025 |