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Titel

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Brutvogelkartierung im Rahmen der Ökologischen Flächenstichprobe

 

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW vergibt ornithologische Brutvogelkartierungen auf 37 Flächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) in NRW für das Jahr 2027. Durchzuführen sind Revierkartierungen inkl. Nacht- und Sonderbegehungen sowie Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 15 Vergabestelle
Leibnizstraße 10
45659 Recklinghausen

Ausführungsort

DE-44573 Castrop-Rauxel

Frist

13.08.2026

TED Nr.

00451319-2026

Beschreibung

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de

Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: ÖFS Brutvogelkartierung 2027

Beschreibung: Die ÖFS ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichprobenflächen durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um Referenzflächen in Naturschutz-Vorranggebieten. Die Kartierergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für das gesamte Land NRW hochgerechnet und als statistisch repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt. Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen der Ökologischen Flächenstichprobe (ÖFS) an externe Auftragnehmende vergeben werden.

Kennung des Verfahrens: ab85edc8-cc4d-447e-afdc-a60b3eda5d1e

Interne Kennung: 25;1001987267;EU

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

2.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTWR62P1U# Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 37

Auftragsbedingungen:

Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen:

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:

Betrug:

Korruption:

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern:

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:

Zahlungsunfähigkeit:

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten:

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:

Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren:

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: FS-002 Steinhorst Becken

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0002

Titel: FS-011 Lanfer

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0003

Titel: FS-015 Westerwiehe

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0004

Titel: FS-018 Mesum-Nord

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0005

Titel: FS-028 Bergisch Gladbach (City)

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0006

Titel: FS-032 Holsterhausen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0007

Titel: FS-040 Wardweide

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0008

Titel: FS-047 Hervest

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0009

Titel: FS-052 Günsen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 9

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0010

Titel: FS-054 Herlsen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 10

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0011

Titel: FS-063 Wittighöferheide

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 11

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0012

Titel: FS-071 Lange Loh

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 12

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0013

Titel: FS-072 Oberdahl

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 13

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0014

Titel: FS-084 Mondschein

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 14

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0015

Titel: FS-095 Butterfeld

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 15

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0016

Titel: FS-097 Birke

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 16

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0017

Titel: FS-106 Borgholz

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 17

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0018

Titel: FS-107 Overberge

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 18

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0019

Titel: FS-120 Paderborn

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 19

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0020

Titel: FS-122 Bornheide

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 20

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0021

Titel: FS-135 Mammuteiche

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 21

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0022

Titel: FS-140 Harlinghausen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 22

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0023

Titel: FS-153 Saeffelen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 23

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0024

Titel: FS-154 Esch

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0025

Titel: FS-160 Bettinghausen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0026

Titel: FS-169 Chorbusch

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 26

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0027

Titel: FS-173 Langenbochum

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 27

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0028

Titel: FS-177 Dorstfeld

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 28

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0029

Titel: FS-180 Oelbachtal

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 29

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0030

Titel: FS-186 Strunden

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 30

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0031

Titel: FS-187 Wildpark

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 31

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0032

Titel: FS-188 Gremberg

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 32

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0033

Titel: RF-001 Erdgarten/Lauerwiesen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 33

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0034

Titel: RF-004 Geisterholz

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 34

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0035

Titel: RF-012 Salmorth

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 35

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0036

Titel: RF-025 Neuer Hagen

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 36

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

5.1 Los: LOT-0037

Titel: RF-033 Kronert

Beschreibung: Im Jahr 2027 sollen ornithologische Kartierungen auf 37 Untersuchungsflächen an externe Auftragnehmende vergeben werden. Alle für die Erstellung des Angebotes notwendigen Karten (DGK im Maßstab 1:6.000, DGK-Anfahrtsskizzen im Maßstab 1:25.000 sowie Luftbildkarten) und Informationen (Kartieranleitung, Abundanzlisten der Vorkartierungen) finden Sie in den beigefügten Anlagen. Leistungsumfang je Los: Die nachfolgenden Leistungen sind durchzuführen nach der Arbeitsanleitung für Brutvogel-Revierkartierungen im Auftrag des LANUK, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist und im Internet unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://methoden.naturschutzinformationen.nrw.de/methoden/web/babel/media/Arbeitsanleitung_fuer_Brutvogel_Revierkartierungen_NRW.pdf Brutvogelkartierung auf Flächen der ÖFS Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Neben der Arbeitsanleitung bildet das Handbuch Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (herausgegeben von DDA, BfN sowie LAG VSW, 2025; Südbeck et al., 2025) die Grundlage. Die darin beschriebenen artspezifischen Kartierhinweise sind vor allem bei schwer erfassbaren Arten heranzuziehen. Auf allen Flächen sind, wie beschrieben in der Arbeitsanleitung, insgesamt sieben Hauptbegehungen sowie zwei Nachtbegehungen durchzuführen. Für bestimmte Flächen sind zusätzliche Begehungen erforderlich. Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen eine Frühbegehung durchzuführen ist. Abhängig von den während der Hauptbegehungen nachgewiesenen Arten sind bis zu zwei Spätbegehungen sowie eine zusätzliche Nachtbegehung durchzuführen Im Anhang 2 AP_2027 ist festgelegt, für welche Flächen und in welchem Umfang optionale Spätbegehungen anzubieten sind. Die Kartierung im Jahr 2027 erfolgt digital mit der App NaturaList, in der ein eigenständiges Modul für die Brutvogelkartierung der ÖFS implementiert ist. Voraussetzung hierfür ist ein Tablet oder Smartphone mit dem Betriebssystem Android (also kein iPhone, Windows-Phone etc.) mind. in Version 5.0. sowie eine Registrierung bei ornitho.de. Kartierungen in Papierform im Gelände sind weiterhin möglich. Die im Gelände analog erfassten Daten sind nachfolgend vom Auftragnehmer im Online-Tool DigiBird des DDA nachzudigitalisieren. Voraussetzung hierfür ist ebenfalls eine Registrierung bei ornitho.de. Bei einer Kartierung in Papierform ist zusätzlich eine Karte mit der für die Begehungen gewählten Route einzureichen. Die Auswertung der Brutreviere erfolgt digital in einem speziell für die ÖFS-Daten entwickelten QGIS-Projekt (QFS), das vom LANUK bereitgestellt wird. Die digitalen Kartierungsdaten werden aus ornitho importiert, hierfür sind die Daten zuvor von ornitho.de herunterzuladen. Für alle Tools (NaturaList, DigiBird sowie QFS) werden vor Beginn der Kartierungen bzw. Auswertungen Anleitungen bereitgestellt. Zuarbeiten für die Biotoptypenkartierung Für die getrennt ausgeschriebene Biotoptypenkartierung sind im Rahmen der Brutvogelkartierung folgende Informationen aufzunehmen und abzugeben, wenn beide Kartiervorhaben von verschiedenen Auftragnehmern bearbeitet werden: - Anfertigung einer Mahdkarte: Erfassung der Erst-Mahdtermine für alle Wirtschafts-Grünlandbiotoptypen entsprechend der aktuellen Kartieranleitung und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Getreidekarte: Erfassung von Sommer (S)- und Wintergetreide (W) und Eintragung in eine Karte im Maßstab 1:6.000 - Anfertigung einer Karte der bemerkenswerten Einzelbäume: Erfassung von Horst- und Großhöhlenbäume und Eintragung in eine Habitatbaumkarte Einholung von Genehmigungen Alle Kartierer erhalten eine Bescheinigung über die durchzuführenden Arbeiten, die sich auf die rechtliche Grundlage des § 73 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) stützt. Weitere erforderliche Genehmigungen, die über diese Bescheinigung hinausgehen, sind von den Kartierern eigenständig einzuholen. Übergabe der Ergebnisse/Abgabetermine Das QGIS-Projekt mit den ausgewerteten Papierrevieren und ggf. die Routekarte sind abzugeben zum: 15.09.2027. Die Mahd-, Getreide und Habitatbaumkarte sind (analog oder digital als PDF) abzugeben zum: 15.06. 2027.

Interne Kennung: 37

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 21/09/2026

Enddatum der Laufzeit: 30/11/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe

Beschreibung des Auswahlkriteriums: soweit zutreffend: Information zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (Formular 533a EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): ausgefüllte und unterzeichnete Informaiton zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Formblatt Referenzen_Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): je Brutvogelkartierer sind folgende Angaben zu machen: 1) vollständiger Name des Brutvogelkartierers, welcher später auch die Auftragsabwick-lung des angebotenen Loses übernehmen wird 2) Darstellung umfangreicher Kenntnisse der Brutvogelarten NRWs je Kartierer in dem Formblatt Referenzen_Eignung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 07/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTWR62P1U

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 13/08/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 35 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: * Mit dem Angebot ** Mittels Eigenerklärung

  • Angebotsschreiben (Formular 324 EU): ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben. Hinweis: Fehlt dieser Vordruck so gilt das Angebot als nicht abgegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!
  • Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU ): Eigenerklärung Ausschlussgründe (Hinweis: von Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen zu unterzeichnen s. Formular 312_322 EU).
  • soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichnete Erklärung zur Eignungsleihe - soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU): ausgefüllte und ggf. unterzeichneter Nachweis zu Unterauftragnehmern - Firmenfragenkatalog Teil A - Formblatt_Wertung_Qualtität 1 - Formblatt_Wertung_Qualtität 2 - Erklärung Anzahl Lose - Eigenerklärung Sanktionspakte (Formular 523_EU)

Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig

Aufträge werden elektronisch erteilt: ja

Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen

Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Registrierungsnummer: DE 126 352 455

Postanschrift: Leibnizstraße 10

Stadt: Recklinghausen

Postleitzahl: 45659

Land, Gliederung (NUTS): Recklinghausen (DEA36)

Land: Deutschland

Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15

E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de

Telefon: +49 2361 305-0

Fax: +49 2361 305-59855

Internetadresse: https://www.lanuk.nrw.de

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen

Registrierungsnummer: 0251 411-2165

Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9

Stadt: Münster

Postleitzahl: 48147

Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Telefon: +49 251-411-1691

Fax: +49 251-411-2165

Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 952d6121-2e21-49f4-bff0-b44d6eb3d537 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/06/2026 09:31:41 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 451319-2026

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 124/2026

Datum der Veröffentlichung: 01/07/2026

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 204083 vom 07.07.2026