Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
DE-14407 Potsdam
04.05.2026
00210660-2026
1. Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
1.1 Landesamt für Umwelt
E-Mail: mailto:VergabestelleS6@LfU.Brandenburg.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Kartierungen Brutvogelarten 2026
Beschreibung: Die aufgelisteten Brutvogelarten sind für die aufgelisteten EU-Vogelschutzgebiete (SPA) in Gänze oder in Teilen zu erfassen und deren Erhaltungsgrad zu bewerten. Zudem ist die Bewertung des Erhaltungsgrades und der einzelnen Teilparameter (Zustand der Population, Habitatqualität, Beeinträchtigungen/Gefährdungen) nach einer vorgegebenen Methodik vorzunehmen und die Begründung zu formulieren. Darüber hinaus sind die Ergebnisse des Erhaltungsgrades mit vorangegangenen Erfassungen zu vergleichen. Näheres entnehmen Sie bitte der Leistungbeschriebung
Kennung des Verfahrens: fe816a62-190a-44d7-bcf6-33f5fcc1daac
Interne Kennung: VB-25-974
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90710000 Umweltmanagement
2.1.2 Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen:
kartierende EU-Vogelschutzgebiete:
LOS 1: SPA Randow-Welse-Bruch auf 100% der Gesamtfläche (32.180 ha); Kartierjahr 2026
LOS 2: SPA Schorfheide Chorin auf 50% der Gesamtfläche (28.995 von 57.990 ha); Kartierjahr 2026
LOS 3: SPA Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz auf 50% der Gesamtfläche (17.075 von 34.150 ha); Kartierjahr 2026
LOS 4: SPA Hoher Fläming auf 100% der Gesamtfläche (6.110 ha); Kartierjahr 2026
LOS 5: SPA Luckauer Becken auf 100% der Gesamtfläche (12.240 ha); Kartierjahr 2026
LOS 6: SPA Niederlausitzer Heide, Teilgebiete Rochauer Heide (3.506 ha), Teilgebiet Weißhaus (3.425 ha); Kartierjahr 2026
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen:
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HFLH#
Ergänzende Hinweise:
ZUSCHLAGSLIMITIERUNG:
Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen und dabei auch auf eigene Kapazitätsbeschränkungen hinweisen. Für die Auftragsvergabe besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Danach wird pro Bieter für maximal zwei der Lose ein Zuschlag erteilt.
1. Für jedes Los wird zunächst das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Es wird bei dem Los begonnen, welches die wenigsten Angebote erhielt und damit dem geringsten Wettbewerb ausgesetzt war und endet mit der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jenes Los, welches die meisten Angebote erhielt.
2. Sollte der Zuschlag bei einem Los wegen der Loslimitierung nicht mehr an den erstplatzierten Bieter gehen können, erhält das nächstwirtschaftlichere Angebot den Zuschlag. Es sei denn, dieser Bieter hat ebenfalls bereits den Zuschlag für ein Los erhalten und damit das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft.
3. Für den Fall, dass Lose aufgrund der Zuschlagslimitierung in Verbindung mit einer zu geringen Bieteranzahl nicht bezuschlagt werden könnten, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose angeboten werden. Für diese mögliche Nachverteilung der Lose würden lediglich diejenigen Bieter in Betracht kommen, die für die betreffenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen sonstigen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen.
Die Bindung von qualifizierten Unterauftragnehmern oder die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich.
Weitere Hinweise
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 6
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6 Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Betrug: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Korruption: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Zahlungsunfähigkeit: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist über das Formular 4.1 EU nachzuweisen. Der Text wurde entsprechend Ihrer Anforderungen formatiert. Zeilenumbrüche innerhalb von Absätzen wurden entfernt, und nummerierte Aufzählungen sowie Spiegelstriche wurden untereinander gelistet. Wenn Sie weitere Anpassungen benötigen, lassen Sie es mich wissen!