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Titel

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Faunistische Kartierungen für Ersatzneubau Vorpommernbrücke in Rostock

 

Faunistische Kartierungen (Avifauna, Fledermäuse, Fische, Käfer, Schnecken/Muscheln) als Grundlage für Umweltgutachten zum Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) über die Warnow in Rostock, inkl. Auswertung, Bewertung und Berichterstattung bis 2027.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Stadt Rostock Tiefbauamt
Holbeinplatz 14
18069 Rostock

Ausführungsort

DE-18055 Rostock

Frist

24.07.2026

TED Nr.

00438245-2026

Beschreibung

1.1 Stadt Rostock Tiefbauamt
Holbeinplatz 14
18069 Rostock
E-Mail: tiefbauamt@rostock.de

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22

Beschreibung: Die Hanse- und Universitätsstadt, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Als Grundlage der Erarbeitung der umweltfachlichen Antragsunterlagen für das geplante Vorhaben (UVP-Bericht, landschaftsplanerischer Begleitplan (LBP), FFH-Verträglichkeitsprüfungen (FFH-VP), Artenschutzfachbeitrag (AFB)) sind faunistische Kartierungen erforderlich.

Kennung des Verfahrens: e56dbbf6-dbd4-4f3e-a639-96a7ef1c5f93
Interne Kennung: F061/66/26
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90712000 Umweltplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222100 Kartierung städtischer Gebiete

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXRBYYQY65D#
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Betrug: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Korruption: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123 bis 126 GWB. Weiteres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22

Beschreibung: Die folgenden Artengruppen sind zu erfassen: Avifauna, Säugetiere (Fledermäuse), Fische und Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln. Neben der Erhebung sind die fachübergreifende Auswertung, Nachbestimmungen im Labor sowie die naturschutzfachliche Bewertung der Daten nach Schutz- und Gefährdungskategorien geschuldet. Die Dokumentation erfordert das Beschreiben der Vorgehensweise samt Methodenkritik, die zusammenfassende Darstellung in Text und Karte sowie das Einarbeiten von Prüfanmerkungen der Behörden. Neben den Berichten sind ein Zwischenbericht bis Ende Juli 2027, der finale Bericht bis zum 30.09.2027 sowie optionale Plausibilitätsprüfungen und Nachkartierungen bis 2032 Teil des Auftrags.

Interne Kennung: F061/66/26

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90712000 Umweltplanung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222100 Kartierung städtischer Gebiete

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt: Rostock
Postleitzahl: 18055
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit: 12 Monate

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

Zusätzliche Informationen: Von der Gesamtheit aller Lose werden die Lose Vermessungsleistungen, Umweltfachliche Leistungen und Gutachten, Prüfleistungen (z. B. Prüfstatik) sowie ergänzende Objekt- und Fachplanungsleistungen gemäß § 3 Abs. 9 VgV von der europaweiten Vergabe ausgenommen. Die betreffenden Lose werden zu einem späteren Zeitpunkt in gesonderten nationalen Vergabeverfahren vergeben.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen (§ 44 VgV).

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 100 Tsd EUR netto im Leistungsbild Faunistische Kartierungen.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Projektleitung Der Bieter hat eine verantwortliche fachliche Leitung für die Gesamtkoordination und fachliche Qualitätssicherung der Leistungen zu benennen. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss) in den Fachrichtungen Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Umweltwissenschaften, Naturschutz oder einer vergleichbaren Fachrichtung sowie mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in der fachlichen Bearbeitung und Projektleitung faunistischer Kartierprojekte einschließlich der fachlichen Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse für die direkte Verwendung in naturschutzfachlichen Planungs- und Zulassungsverfahren (z. B. als Datengrundlage für Artenschutzfachbeiträge oder Umweltverträglichkeitsprüfungen). 2. Kartierer je Artengruppe Für jede bearbeitete Artengruppe (Avifauna, Fledermäuse, Fische, Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln) ist mindestens eine fachlich geeignete Person zu benennen. Eine Mehrfachbenennung von Personen für verschiedene Artengruppen sowie eine Personalunion mit der Projektleitung sind zulässig, sofern die jeweiligen Mindestanforderungen erfüllt werden. Jede Person muss vertiefte Arten- und Methodenkenntnisse gemäß den aktuellen landesspezifischen Standards (M-V: fachliche Vorgaben des LUNG) oder vergleichbaren methodischen Richtlinien besitzen. Für jeden benannten Kartierer muss eine Erfahrung aus mindestens drei einschlägigen Projektreferenzen innerhalb der letzten fünf Jahre vorliegen, bei denen die jeweilige Artengruppe eigenständig oder in verantwortlicher fachlicher Rolle kartiert, ausgewertet und dokumentiert wurde.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter 2 vergleichbare Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag ist der Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen oder bis zum Stichtag in wesentlichen Teilen erbracht worden sein. Ein Referenzprojekt gilt als in wesentlichen Teilen erbracht, wenn die faunistischen Feldkartierungen für die benannten Artengruppen vollständig abgeschlossen sind und dem damaligen Auftraggeber hierüber bereits eine dokumentierte Zwischenauswertung oder ein Berichtsentwurf übergeben wurde. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es folgende Mindestanforderungen erfüllt:

  • Durchführung faunistischer Feldkartierungen für mindestens zwei der ausgeschriebenen planungsrelevanten Artengruppen (Avifauna, Fledermäuse, Fische/Rundmäuler, Xylobionte Käfer, Schnecken und Muscheln
  • fachliche Auswertung und Dokumentation der Kartierungsergebnisse,
  • die Leistungen müssen nach fachlich anerkannten Methoden der jeweiligen Artengruppe bzw. des jeweiligen Fachgebiets erbracht worden sein

Es ist zulässig, dass in beiden Referenzprojekten identische Artengruppen kartiert wurden.

Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) Artengruppe Mindestausstattung Übergreifend GIS- und Geodatenbearbeitung Avifauna Optische Ausrüstung zur Vogelkartierung Fledermäuse Technik zur Erfassung und Auswertung von Fledermausrufendarun-ter eine bedarfsgerechte Anzahl (mind. 6 Stück) funktionsbereiter Horchboxen Fische/Rundmäuler Für die vorgesehene Methode erforderliche Gewässererfassungsge-räte Xylobionte Käfer Geeignete Erfassungs- und Untersuchungstechnik gemäß den aktu-ellen fachspezifischen Kartierstandards. Schnecken/Muscheln Geeignete hydrobiologische Feld- und Bestimmungsausrüstung gemäß den aktuellen fachspezifischen Kartierstandards

Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung des Auswahlkriteriums: § 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium: Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Angebotspreis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYQY65D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal: Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
URL: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYQY65D

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://evergabe-mv.de/Satellite/notice/CXRBYYQY65D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 24/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle: Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt
Registrierungsnummer: 13003000-K660-50
Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
E-Mail: tiefbauamt@rostock.de
Telefon: +49 381381-6681
Internetadresse: https://www.rostock.de

Rollen dieser Organisation: Beschaffer, Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt, Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385588-15164
Fax: +49 38558848515817

Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
53119 Bonn
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation: TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 4060e62b-9532-4f6c-8f88-549ce50578c8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/06/2026 10:36:13 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 438245-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 120/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/06/2026

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 203974 vom 26.06.2026