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Titel

PDF 
Ökologische Baubegleitung zur Instandsetzung von Heideflächen auf Sylt

 

Gesucht wird eine ökologische Baubegleitung für Heidepflege-Maßnahmen am Flughafen Sylt (2026–2028). Beauftragt werden Entkusselung und Plaggen von Heideflächen im FFH-Gebiet, aufgeteilt in zwei Lose für die Perioden 2026/27 und 2027/28.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Landratsamt Nordfriesland Untere Naturschutzbehörde
Marktstraße 6
25813 Husum

Ausführungsort

DE-25980 Rantum

Frist

16.09.2026

Beschreibung

1.) die Bezeichnung und die Anschrift der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle, der den Zuschlag erteilenden Stelle sowie der Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind:

der ausschreibenden Stelle
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung
Marktstr. 6
25813 Husum
Telefon +49 484167-904
E-Mail cathrin.guse@nordfriesland.de

der Stelle, an die die konventionellen Angebote zu richten sind:
Kreis Nordfriesland
Fachdienst Klimaschutz und nachhaltige Raumentwicklung
Marktstr. 6
25813 Husum

2. Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO.

3. die Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:

Elektronische Angebote sind zugelassen. Textform (§ 126b BGB) ist erlaubt. Digitale Signatur wird nicht unterstützt.

4. gegebenenfalls in den Fällen des § 29 Absatz 3 die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen:

Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Daten während der Übertragung zum Server die aktuellste Version des TLS-Verschlüsselungsverfahrens. [https-Übertragung]. Die Unterlagen können Sie unter www.deutsche-evergabe.de herunterladen.

5. Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung:

Aktenzeichen ELER ÖBB 2026-2028
Projektnummer Heideprogramm 3.0 ELER
Titel Heideprogramm 3.0 auf Sylt – Ökologische Baubegleitung der Instandsetzung von Heideflächen

Beschreibung Heideprogramm 3.0 auf Sylt über eine ELER-Förderung – Ökologische Baubegleitung der Instandsetzung von Heideflächen im FFH-Gebiet „Dünen- und Heidelandschaften Nord- und Mittel-Sylt, Teilgebiet Flugplatz und angrenzende Flächen," auf dem Flugplatz in Westerland auf Sylt für die Jahre 2026 bis 2028 durch Entkusseln und Plaggen. Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen Heidelebensraumtypen beizutragen.

Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort unter Einhaltung umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.

Erfüllungsort: 25980 Sylt, Tinnum.

6. gegebenenfalls die Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:

losweise Vergabe: ist vorgesehen. Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2. Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2

Los-Beschreibung: Ökologische Baubegleitung in 2026/2027

Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden.

Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen.

Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt.

Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen Heidelebensraumtypen beizutragen.

Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort unter Einhaltung umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.

Die Flächen sind vor Baubeginn zu begehen. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Arnika) und anderer erhaltenswerter Bereiche (archäologische Denkmäler, Waldbestand nach LWaldG) sind zu erhalten und von den Maßnahmen auszusparen. Sie sind mit geeigneten Material zu markieren bzw. abzustecken. Die Prüfung des Untergrundes (abzutragende Schichtstärke des Oberbodens) ist vor der ersten Bodenbewegung vorzunehmen. Es sind Bearbeitungsfelder und -tiefen für das Plaggen festzulegen und abzustecken. Die umweltfachliche Bauüberwachung ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Weisungsbefugten durchzuführen. Eine regelmäßige Dokumentation der Maßnahmenumsetzung durch Protokolle ist zu führen. Die Bauleitung ist regelmäßig und unaufgefordert über den Umsetzungsstand auf der Baustelle mit einem kurzen schriftlichen Bericht und Fotos zu informieren. Bei Bedarf ist die Information der Öffentlichkeit und Interessenverbänden zum Projekt vorzusehen. Hierzu gehört ggf. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sowie ein fachlicher Beitrag.

Es ist ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen inkl. Übersichtskarten mit Geodatenmaterial, einem Baustellentagebuch und Vorschläge für eine verbesserte Maßnahmenumsetzung zu erstellen.

Die fachgerechte Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Instandsetzungsmaßnahmen ist zu beaufsichtigen.

Durch Entkusselung von etwa 10 ha verbuschter Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 1 und 2 sollen diese bis an die Waldgrenze auf Maßnahmenfläche-Nr. 2 von Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit, ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen.

V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Lupine, Geissblatt, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Die Maßnahmenfläche-Nr. 1 ist unmittelbar vom Sicherheitszaun umgeben. Ein Abstand von mind. 3 m vom Sicherheitszaun ist von den Maßnahmen auszusparen und in dem ursprünglichen Zustand zu erhalten.

Im Maßnahmengebiet Nr. 2 befindet sich ein 1,495 ha großer Waldbestand nach LWaldG. Der Waldbestand ist von der Entkusselung und den Plaggmaßnahmen auszunehmen.

Im Anschluss ist auf einer bis zu 5,5 ha großen Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 1 und 2 in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen. Eine längerfristige Zwischenlagerung des Plaggmaterials auf dem Flughafen ist nicht zulässig, das Material ist nach Abstimmung gesammelt abzufahren.

Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.

Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium-Name: Konzept zur Vorgehensweise Gewichtung: 30
  • Qualitätskriterium-Name: Personelle Ausstattung Gewichtung: 20
  • Qualitätskriterium-Name: Leistungsfähigkeit Gewichtung: 10
  • Preiskriterium-Name: Angebotspreis Gewichtung: 40

Beginn: 01.11.2026 / Ende: 28.02.2027

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

Los-Beschreibung: Ökologische Baubegleitung in 2027/2028

Die Maßnahmenflächen liegen innerhalb des Sicherheitsbereiches am Flughafen Sylt und sind daher nicht öffentlich oder frei zugänglich. Der Zugang zum Sicherheitsbereich des Flughafens erfolgt ausschließlich durch das befugte Personal des Flughafens und nicht eigenständig. Das arbeitende Personal muss aus Gründen der Flugsicherheit während der Arbeiten vom Sicherheitspersonal des Flughafens begleitet werden.

Der Luftverkehr ist im Hinblick auf mögliche Angriffe besonders gefährdet. Aus § 7 Abs. 1 Nr. 2 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) ergibt sich die Verpflichtung für Personen, denen zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zum Sicherheitsbereich des Geländes eines Flugplatzes im Sinne des § 8 oder zu einem überlassenen Bereich eines Luftfahrtunternehmens im Sinne des § 9 gewährt werden soll, sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen. Feststellung der Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem LuftSiG und für die Vollbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen. Das eingesetzte Personal muss eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vor Maßnahmenbeginn erfolgreich durchlaufen.

Sämtliche Arbeiten inkl. der Einsatz sämtlicher Arbeitsfahrzeuge, -Maschinen und -geräte sowie die täglichen Arbeitszeiten sind eigenständig und unaufgefordert beim zuständigen Personal des Flughafens rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn sowie laufend während der Umsetzung anzumelden und abzustimmen. Der Kontakt zum zuständigen Personal des Flughafens wird nach erfolgreicher Auftragsvergabe durch den Auftraggeber hergestellt.

Die Umsetzung der Instandsetzungsmaßnahmen hat das Ziel, zur Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorhandenen Heidelebensraumtypen beizutragen.

Die ökologische Baubegleitung umfasst die Beaufsichtigung der Instandsetzungsmaßnahmen vor Ort unter Einhaltung umweltgesetzlicher Vorgaben zur Erreichung des o.g. Projektziels.

Die Flächen sind vor Baubeginn zu begehen. Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Arnika) und anderer erhaltenswerter Bereiche (archäologische Denkmäler, Waldbestand nach LWaldG) sind zu erhalten und von den Maßnahmen auszusparen. Sie sind mit geeigneten Material zu markieren bzw. abzustecken. Die Prüfung des Untergrundes (abzutragende Schichtstärke des Oberbodens) ist vor der ersten Bodenbewegung vorzunehmen. Es sind Bearbeitungsfelder und -tiefen für das Plaggen festzulegen und abzustecken. Die umweltfachliche Bauüberwachung ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber und Weisungsbefugten durchzuführen. Eine regelmäßige Dokumentation der Maßnahmenumsetzung durch Protokolle ist zu führen. Die Bauleitung ist regelmäßig und unaufgefordert über den Umsetzungsstand auf der Baustelle mit einem kurzen schriftlichen Bericht und Fotos zu informieren. Bei Bedarf ist die Information der Öffentlichkeit und Interessenverbänden zum Projekt vorzusehen. Hierzu gehört ggf. die Teilnahme an Informationsveranstaltungen für die Öffentlichkeit sowie ein fachlicher Beitrag.

Es ist ein Bericht über die durchgeführten Maßnahmen inkl. Übersichtskarten mit Geodatenmaterial, einem Baustellentagebuch und Vorschläge für eine verbesserte Maßnahmenumsetzung zu erstellen.

Die fachgerechte Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Instandsetzungsmaßnahmen ist zu beaufsichtigen.

Durch Entkusselung von etwa 6,75 ha verbuschter Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 3, 4 und 5 sollen diese von Gehölzen freigestellt werden. Die Gehölze sind, soweit es der Umfang zulässt, manuell einschließlich Wurzelmasse und bei stärkeren Exemplaren maschinell einschließlich Wurzelmasse zu entnehmen. Kiefern sind bodennah abzusägen. Birken und Traubenkirchen sind aufgrund des Stockausschlags einschließlich Wurzel zu entnehmen. Wenn eine Entnahme einschließlich Wurzelmasse nicht möglich ist, ist die Pflanze bodennah abzuschneiden. Gehölzreste und Wurzeln sind sorgfältig aufzunehmen und nach Abstimmung aus dem Gebiet zu transportieren. Nach Möglichkeit ist die anfallende Biomasse zu schreddern und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen.

V.a. invasive Arten wie Stechginster, Bärenklau, Brombeere, Geissblatt, Lupine, Traubenkirsche, Felsenbirne, Kartoffelrose sind zu entfernen. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Zwischen dem Maßnahmengebiet Nr. 3 und 4 befindet sich die Start- und Landebahn für Segelflugzeuge (60 m Breite). Die Start- und Landebahn darf nicht durch Fahrspuren oder Verunreinigungen beeinträchtigt werden. Wenn ein Überqueren der Landebahn erforderlich wird, sind Fahrspuren oder Verunreinigungen vom Verursacher umgehend zu beseitigen. Die Landebahn ist südlich zu umfahren.

Um zur Maßnahmenfläche-Nr. 5 zu gelangen muss die Start- und Landebahn (45 m Breite) für Flugzeuge überquert werden. Das Überqueren der Start- und Landebahn ist nur nach Abstimmung und Freigabe durch das Flughafenpersonal zulässig. Während Start und Landungen auf dem Flugplatz muss der 150 m Streifen rechts und links von der Landebahn geräumt werden bzw. sein. Die Landebahn darf nicht verschmutzt werden, bzw. ist unmittelbar nach Verschmutzung durch z.B. Überqueren mit Maschinen zu reinigen.

Innerhalb vom Maßnahmengebiet Nr. 5 sowie angrenzend befinden sich zwei denkmalgeschützte archäologische Denkmäler (vorgeschichtliche Grabhügel). Diese sind zu respektieren und von Beschädigungen aller Art zu schützen. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht mit Maschinen befahren. Hier dürfen Gehölze nur durch Schnitt bodennah entfernt werden, aber nicht mit der Wurzel herausgerissen werden. Die archäologischen Denkmäler dürfen nicht geplaggt werden.

Im Anschluss ist auf einer bis zu 6 großen Heidefläche auf den Maßnahmenflächen-Nr. 3-5 in einer mittleren Stärke von ca. 8 cm die Narbe und der Oberboden abzutragen, zu laden und zur eigenen Verwendung oder Entsorgung zu verbringen. Das Plaggen hat in der Fläche kleinteilig zu erfolgen. Es können nur kleine Teilflächen (max. 1.200 m²) zusammenhängend bearbeitet werden. Die einzelnen Teilbereiche sind zuvor mit dem Auftraggeber abzustimmen. Grünlandlebensräume, auf denen LRT 6510 mit den Biotoptypen (GMm, GMt) o.ä. kartiert wurde und keine Heide erkennbar ist, sind beim Plaggen auszusparen.

Die Hinweise und Ausführungsbedingungen aus dem Kapitel 1. der Leistungsbeschreibung sind bei der Angebotsabgabe und späteren Ausführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen und einzuhalten.

Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Zuschlagskriterien

  • Qualitätskriterium-Name: Konzept zur Vorgehensweise Gewichtung: 30
  • Qualitätskriterium-Name: Personelle Ausstattung Gewichtung: 20
  • Qualitätskriterium-Name: Leistungsfähigkeit Gewichtung: 10
  • Preiskriterium-Name: Angebotspreis Gewichtung: 40

Beginn: 01.10.2027 / Ende: 29.02.2028

Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.

7. gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten:

Nähere Angaben in der Losbeschreibung.

8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Nähere Angaben in der Losbeschreibung.

9. die elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können:

Die Vergabeunterlagen stehen digital über die Deutsche eVergabe zur Verfügung. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/f78e0dbd-8fcc-4867-a718-babeffd1b1e0

10. die Teilnahme- oder Angebots- & Bindefrist:

Angebotsfrist Die Frist endet am 16.09.2026 um 12:00 Uhr. Bindefrist Die Bindefrist für abgegebene Angebote endet am 31.10.2026.

11. die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:

keine allgemeinen Angaben.

12. die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:

keine Angaben.

13. die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen:

keine allgemeinen Angaben

Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:

  • Erklärung zur Insolvenz gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Verfehlungen gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Steuern gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Berufsgenossenschaft gemäß Vordruck 16 Eigenerklärung zur Eignung
  • Erklärung zu Gewerbemeldung Gewerbeschein
  • Erklärung zu Umsatz Nachweis über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angabe des Umsatzes der letzten drei Jahre
  • Erklärung zu Referenzen 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren für die beschriebene Leistung. Ziel ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die durchzuführenden Aufgaben. Die Referenzen sind jeweils in einer kurzen Projektbeschreibung darzulegen, aus der die erbrachten Leistungen hervorgehen. Dabei sind folgende Angaben wichtig: Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn und ggf. Enddatum), Name des verantwortlichen Projektleiters und der jeweiligen Sachbearbeiter sowie Name der jeweiligen Auftraggeber.
  • Beschreibung von Personalprofilen der an dem Projekt beteiligten, Haupt- bzw. Projektverantwortlichen mit Angabe der beruflichen Qualifikation.
  • Benennung der verantwortlichen Personen für das Gesamtprojekt mit Sicherstellung der Vertretung mit vergleichbaren Qualifikationen.

14. die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:

Nähere Angaben in der Losbeschreibung

Sonstiges: keine Angaben

Zeitpunkt der Publikation: 12.08.2026 - 10:00 Uhr

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 204981 vom 15.08.2026