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Titel

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Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des Stammdatenimporters

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

Ausführungsort

DE-06884 Dessau-Roßlau

Frist

22.01.2026

TED Nr.

00819633-2025

Beschreibung

1. Umweltbundesamt

Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau

 

E-Mail: mailto:maxi-janine.schubert@uba.de 

2. Verfahren

2.1 Verfahren Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst Erweiterung des Stammdatenimporters Beschreibung: Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt. Kennung des Verfahrens: 3f436de4-aba7-40f1-bb91-68dc6f1bbceb Interne Kennung: 203382, 20 071/00002 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Zusätzliche Einstufung (cpv): 90713000 Beratung in Umweltfragen

2.1.2 Erfüllungsort Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: www.evergabe-online.de/status.html? Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Los

5.1 Los: LOT-0001 Titel: Pflege und Weiterentwicklung des FIS Wasser & Boden nebst optionaler Erweiterung des Stammdatenimporters Beschreibung: Das Umweltbundesamt (UBA) erhält auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zum Da-tenaustausch im Umweltbereich (VwV) oder auf freiwilliger Basis von den Bundesländern Einzeldatenlieferungen für die Medien Wasser und Boden. Die Datenbankanwendungen im Wasserbereich dienen einerseits der Erfüllung internationaler Berichtspflichten z. B. an die EUA (WISE-6), EU-Kommission (EU-Nitratrichtlinie, Wirkungsmonitoring) und UN (GEMS) und andererseits als Grundlage für eine evidenzbasierte, d.h. auf Umweltdaten beruhenden Politikberatung. Hinzu kommen regelmäßig Datenanfragen aus der Wissen-schaft, von Journalisten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Ähnliches gilt für die Da-tenbankanwendung im Bodenbereich. Die bestehenden Einzelanwendungen wurden im Rahmen des Refoplanvorhabens „FIS Wasser & Boden“ (FKZ 3720122020 ) in eine zentra-le Anwendung zusammengeführt, um eine zeitgemäße technische Infrastruktur zum Da-tenmanagement aufzubauen und dauerhaft technische und administrative Synergieeffekte zu erzielen. Das Refoplanvorhaben wurde im August 2025 abgeschlossen. Im Ergebnis steht das neue Datenbankmanagementsystem „Wasser & Boden“ zur Verfügung und löst die bisherigen Einzelanwendungen für Boden, Fließgewässer, Seen und Grundwasser ab. Das System wird im UBA-Rechenzentrum auf zwei Serversystemen in einer Linuxumge-bung betrieben. Das FIS „Wasser & Boden“ besteht aus einem externen Teil (WABO-extern), der in der UBA-DMZ gehostet ist und über den die Datenbereitsteller ihre Daten übermitteln, und einem internen Teil (WABO-intern) in dem die gesamte Datenprozessie-rung und Datenhaltung erfolgt. Der vollständige Programmcode der Anwendung und die Beschreibung, sind auf Opencode.de veröffentlicht. Im Rahmen des Projektes soll die Softwarepflege des neuen FIS „Wasser und Boden“ des UBA sichergestellt und Unterstützungsleistungen zur Umsetzung der Berichterstattung durchgeführt werden. Weiterhin soll die Anwendung um einen Stammdatenimporter für die Gewässermessstellen erweitert werden (optionale Leistung). Die konkreten Arbeitspa-kete sind unter Punkt 3 detailliert ausgeführt. Interne Kennung: 203382, 20 071/00002

5.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung Zusätzliche Einstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Menge: 0 Optionen: Beschreibung der Optionen: Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag zu den im Angebot genannten Konditionen 2-mal um 2 Jahre zu verlängern. Für die/den Auftragnehmende/n besteht kein Anspruch auf Ausübung der Option. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption teitl ddie Auftraggeberin dies dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Auslaufen des Vertrages mit. Zudem stellt das Arbeitspaket 3 eine optionae Leistung dar.

5.1.2 Erfüllungsort Stadt: Dessau-Roßlau Postleitzahl: 06844 Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland

5.1.3 Geschätzte Dauer Laufzeit: 2 Jahre

5.1.4 Verlängerung Maximale Verlängerungen: 100

5.1.6 Allgemeine Informationen Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:startup#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt Beschreibung: Vermeidung von Dienstreisen und Papiererzeugnissen Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz

5.1.9 Eignungskriterien Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Beschreibung: Der Bieter hat die den Vergabeunetrlagen beigefügte Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB) unterschrieben beizufügen Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Die angegebene(n) Referenz(en) soll(en) sich auf die Durchführung vergleichbar gelagerter Vorhaben in den letzten 3 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag der Bekanntmachung) beziehen. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden nachfolgende Fachkenntnisse und Erfahrungen gefordert: 1. Gleichwertigkeit im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung 2. Erfahrung mit/im Bereich IT-gestützter Verarbeitung von komplexen Umweltzustandsdaten aus dem Boden- und Gewässerschutz im natio-nalen und europäischen Kontext mit einem Bezug zum Zustandsmonitoring.; Nachzuweisen durch Darstellung des Firmenprofils sowie Vorlage des Nachweises über die Durchführung von mindestens vier Projekten aus den genannten Bereichen (Wasser und Boden) im nationalen und europäischen Kontext (mit Angabe der Leistungszeit und Leistungsart) in den vergan-genen drei Jahren. Davon jeweils mindestens ein Projekt aus dem Bereich Bodenschutz und mindestens ein Pro-jekt aus dem Bereich des nicht-anlagenbezogenen Gewässerschutzes. 3. Erfahrung mit/im Bereich Erfahrungen im Aufbau und Betrieb in-teroperabler IT-Prozessketten im behördli-chen Umweltschutz; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung von mindestens zwei Projekten aus dem genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren, bei denen die Umsetzung der Interope-rabilität (Standards) über mindestens drei Verwaltungsebenen nachgewiesen wird. 4. Kenntnisse in der Anwendungs- und Weben-twicklung zum Datenmanagement im Um-weltbereich sowie Kenntnisse in der Ent-wicklung von XML- oder Python-basierten Anwendungen ; Nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens drei Projekten in den vergangenen drei Jahren.. 5. Erfahrungen im Bereich des verwaltungs-übergreifenden Prozessmanagements im Kontext des nationalen Vollzuges von Um-weltberichtspflichten ; nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens zwei Projekten in den vergangenen drei Jahren. Die Nachweise sind für mindestens ein Projekt aus dem Bereich Boden- und ein Projekt aus dem Bereich Gewässerschutz zu erbringen. 6. Kenntnisse der europäischen Umweltbe-richterstattung im Boden- und Gewässer-schutz (z.B. an die EUA, EU-KOM); nachzuweisen durch Vorlage des Nachweises über die Durchfüh-rung entsprechender Arbeiten in mindestens einem Projekt in den vergangenen drei Jahren. 7. Verhandlungssichere Kenntnisse in deut-scher Sprache in Wort und Schrift; nachzuweisen durch Schriftliche Bestätigung, dass das eingesetzte Personal über die geforderten Kenntnisse ver-fügt. 8. Langjährige Erfahrungen in den Besonder-heiten der interbehördlichen Zusammenar-beit von Bundes- und Landesbehörden so-wie europäischen Behörden; nachzuweisen durch Nachweis über die Durchführung von mindes-tens einem diesbezüglichen Projekt (Behörde-Behörde) unter Angabe von Projekt, Laufzeit und Auftraggeber in den vergangenen drei Jah-ren Die entsprechenden Darstellungen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Titel), den Leistungszeitraum, die Auftragssumme, die/den Auftraggeber*in und eine inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung des Referenzauftrages enthalten.

5.1.10 Zuschlagskriterien Kriterium: Art: Qualität Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien, insbesondere zu VErständnis des Angebots, Klare Darstellung, Tragfähigkeit und Geschlossenheit des Vorgehens, Problem und Aufgabenverständis, Zielerreichung, Zeitliche / inhaltliche Planung ermöglichen. Diese Ausführungen des Bieters sind Grundlage für die Bewertung. Die Wertung der Ausführungen des Bieters richtet sich danach, wie vollständig, fundiert, präzise und explizit der Bieter die an ihn gerichteten Anforderungen jeweils aufgreift und überzeugend darstellt und wie die beschriebene Vorgehensweise eine qualitätsvolle Leistungserbringung erwarten lässt. Das Nicht-Erreichen ggf. vorgegebener Mindestpunkte führt zum Ausschluss des Angebotes. Kriterium: Art: Preis Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis Beschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten. Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt (sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.

5.1.11 Auftragsunterlagen Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch Internetadresse der Auftragsunterlagen: www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: www.evergabe-online.de/tenderdetails.html Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Elektronischer Katalog: Nicht zulässig Varianten: Nicht zulässig Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Frist für den Eingang der Angebote: 22/01/2026 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 44 Tage Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen. Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: Eröffnungsdatum: 22/01/2026 13:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Ort: 06844 Dessau-Roßlau Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen. Auftragsbedingungen: Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich: nein Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Aufträge werden elektronisch erteilt: ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15 Techniken Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Umweltbundesamt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1 ORG-0001 Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt Registrierungsnummer: 991-01894-95 Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle Postanschrift: Wörlitzer Platz 1 Stadt: Dessau-Roßlau Postleitzahl: 06844 Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01) Land: Deutschland E-Mail: maxi-janine.schubert@uba.de Telefon: 000 Internetadresse: www.umweltbundesamt.de Rollen dieser Organisation: Beschaffer Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1 ORG-0002 Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes Registrierungsnummer: 12345 Postanschrift: Villemomblerstraße 76 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53123 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49228 9499 0 Fax: +49228 9499 163 Internetadresse: bundeskartellamt.de Rollen dieser Organisation: Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003 Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83 Stadt: Bonn Postleitzahl: 53119 Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22) Land: Deutschland E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de Telefon: +49228996100 Rollen dieser Organisation: TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 465ec8e2-ce99-4914-a685-7520f0cbd460 - 01 Formulartyp: Wettbewerb Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung Unterart der Bekanntmachung: 16 Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/12/2025 12:45:08 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 819633-2025 ABl. S – Nummer der Ausgabe: 238/2025 Datum der Veröffentlichung: 10/12/2025

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 198629 vom 11.12.2025

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