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Titel
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Geothermie - Erstellung Sondenfeld
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
VergabestelleVerbandsgemeinde Offenbach an der Queich Vergabestelle
Konrad-Lerch-Ring 6
76877 Offenbach an der Queich
AusführungsortDE-76879 Bornheim
Frist25.04.2025
Vergabeunterlagenwww.subreport-elvis.de/E63735946
Beschreibung

a) Verbandsgemeindeverwaltung Offenbach an der Queich

Konrad-Lerch-Ring 6

DE-76877 Offenbach

Telefon 0 63 48/98 61 59

Fax 0 63 48/98 61 41


E-Mail: vergabestelle@offenbachqueich.de

Internet: www.offenbach-queich.de


b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2024-06k


c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform


d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen


e) Ort der Ausführung Hauptstraße 65 u. 66, 76879 Bornheim


f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Geothermie - Erstellung Sondenfeld 6 x 48 m Sonden


g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags


h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) nein


i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 28. KW 2025 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 32. KW 2025


j) Nebenangebote zugelassen


k) mehrere Hauptangebote zugelassen I) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: www.subreport.de/E63735946 Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert


o) Ablauf der Angebotsfrist am 25.04.2025 um 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am 26.05.2025


p) Adresse für elektronische Angebote www.subreport.de/E63735946


q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch


r) Zuschlagskriterien nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung: Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. o Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsprojekten ((§§ 215, 219 Abs. 1, 224, 225, 226 SGB IX)(= Bevorzugte Einrichtungen)): Ist ein Angebot, das von einer der vorgenannten Bevorzugten Einrichtung abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich oder annehmbar wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Bevorzugten Einrichtung erteilt. Bevorzugten Einrichtungen wird immer dann der Zuschlag erteilt, wenn ihr Angebotspreis den des wirtschaftlichsten Bieters um nicht mehr als 15 % übersteigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, wird nur der Anteil berücksichtigt, den die Bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Der Anteil der bevorzugten Einrichtungen an der angebotenen Leistung ist bei Angebotsabgabe anzugeben. Der Nachweis der Bevorzugteneigenschaft ist mit dem Angebot zu führen. o Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu führen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. o Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Der Nachweis der Erfüllung dieser Kriterien ist durch Eigenerklärung mit dem Angebot zu füh-ren. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.


s) Eröffnungstermin am 25.04.2025 um 09:00 Uhr Ort Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen keine Bieter zugelassen


t) geforderte Sicherheiten keine


u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Gemäß VOB/B (Details siehe Vergabeunterlagen)


v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften


w) Beurteilung der Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.


x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Kreisverwaltung Südliche Weinstraße An der Kreuzmühle 2 76829 Landau in der Pfalz

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 193019 vom 10.04.2025