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Titel

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Untersuchung zum Entstehen von NORM-Materialien bei der Gewinnung von Lithium aus Wässern der tiefen Geothermie

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 6
38226 Salzgitter

Ausführungsort

DE-38226 Salzgitter

Frist

30.10.2025

Beschreibung

1. 

a)

Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Willy-Brandt-Straße 5

38226 Salzgitter

Telefon: +49 30 183331538

Telefax: +49 30 183331525

E-Mail: ausschreibungen@bfs.de

Internet: www.bfs.de

 

b) Zuschlag erteilende Stelle

Wie Hauptauftraggeber siehe a).

 

2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ZD 2 - 08313/3625S12231

 

3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 30.10.2025 - 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist 15.12.2025 c) Sprache deutsch.

 

4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 30.10.2025 - 09:00 Uhr

 

5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Lithium ist ein wichtiger Rohstoff für die Verkehrswende. Deutschland verfügt mit dem Oberrheingraben über ein Lithium-Reservoir, das einen erheblichen Beitrag zur Lithiumversorgung in Deutschland und Europa beitragen kann. Lithium im Oberrheingraben kann durch die Förderung und Extraktion aus geothermischen Tiefenwässern gewonnen werden. In dem Forschungsvorhaben soll untersucht werden, wo die im Tiefenwasser gelösten Radionukliden Ra-226, Ra-228 und Pb-210 während der Lithiumgewinnung verbleiben. Dabei ist im gesamten Aufbereitungsprozess zu untersuchen, ob sich Radionuklide in Anlagenteilen oder eingesetzten Materialien in dem Maße anreichern können, sodass die Überwachungsgrenzen der Strahlenschutzverordnung überschritten werden. Ferner ist zu ermitteln, wie groß das Rückstandsvolumen bei einer deutschlandweiten Anwendung dieser Technologie sein könnte. In dieser Abschätzung ist zu berücksichtigen, dass prinzipiell auch gefördertes Lagerstättenwasser der Erdöl- und Erdgasförderung zur Lithiumgewinnung genutzt werden kann. b) CPV-Codes Hauptteil (1): Schutz vor natürlichen Risiken oder Gefahren (90721800-5) c) Ort der Leistungserbringung Berlin.

 

6. Angaben zu Losen a) Anzahl, Größe und Art der Lose keine Lose.

 

7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.

 

8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist maximal 24 Monate, beginnend ab Zuschlagserteilung.

 

9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen keine

 

10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie beinhaltet u. a. die Regelungen: - Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder Gesamtleistung) erfolgen. - Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt. - Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters grundsätzlich ausgeschlossen sind.

 

11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen I. Eignung Folgende Qualifikationen sind zwingend erforderlich und nachzuweisen (siehe auch Hinweise zur Eignungsleihe): - fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung von NORM-Materialien - Erfahrungen in der Expositionsabschätzung aus NORM-Materialien - Erfahrungen in der Analytik natürlicher Radionuklide Die vorhandene Expertise ist glaubhaft durch mindestens drei bisherige Forschungsberichte oder Fachgutachten (z.B. in Form von Referenzen) zu belegen. Hierfür sind die Inhalte für das Forschungsvorhaben relevanter Berichte in Kurzform darzustellen. Zusätzlich muss der Bieter anhand von mindestens zwei vergleichbaren Referenzaufträgen seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt “Referenz” (3625S12231_Formblatt Referenz) einzureichen; Der Auftraggeber behält sich vor, unter Umständen hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei: - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse noch nicht publiziert worden, ODER - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung ODER - vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen. Eine Studie bzw. ein Projekt sind vergleichbar, wenn sie bzw. es die o.g. fundierte wissenschaftliche Kompetenz und Expertise in den geforderten Bereichen belegt. Wenn sich die o.g. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle geforderten Kompetenzen durch einschlägige Projekte und/oder Studien benennen. Schließlich muss der Bieter die Fachkräfte benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die zur Ausführung des Projekts vorgesehene projektleitende Person ist zwingend zu benennen. Zu diesem Zweck ist das ausgefüllte „3625S12231_Formblatt Fachkräfte“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern. Sofern der Bieter DE Formular — Auftragsbekanntmachung 5 zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist noch nicht alle für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Fachkräfte benennen kann, hat er zu versichern, dass genügend geeignete Fachkräfte zur Auftragsausführung zur Verfügung stehen werden bzw. zum Zwecke der Auftragsausführung angestellt werden. Der Bieter hat außerdem zu versichern, dass er bei plötzlichem, unvorhersehbarem Ausfall geeigneter Mitarbeiter für adäquaten Ersatz sorgen wird. Der Bieter hat den Ausbildungs- bzw. Studienhintergrund und die Erfahrungen der benannten Fachkräfte mit vergleichbaren Projekten wie dem ausgeschriebenen Projekt - sofern vorhanden - zu erläutern; wegen des Vergleichbarkeitsbegriffs verweisen wir auf die Erläuterungen zu einem vergleichbaren Referenzauftrag. Sofern der Nachweis durch die Benennung mehrerer Publikationen erfolgt, müssen diese Erfahrungen im benannten Team vorhanden sein. Entsprechende Nachweise sind beizubringen. Weitere Fachkräfte, für die der Nachweis der vergleichbaren Erfahrungen nicht erbracht werden kann, können unter Anleitung bzw. unter Betreuung durch die Projektleitung an der Durchführung des Projekts beteiligt werden. II. Hinweise zur Eignungsleihe Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt: (1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. wissenschaftliche Kompetenz und Expertise im Bereich Analytik natürlicher Radionuklide) muss die Erklärung unter Nr.

 

2. im Formblatt „3625S12231_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt. (2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3625S12231_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben. (3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. 3625S12231_Formblatt Referenz). (4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein. Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes, insbesondere der Datenanonymisierung von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3625S12231_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt. (2) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss außerdem die Erklärung „3625S12231_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben. (3) Diese andere Person bzw. dieses andere Unternehmen muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt (bspw. 3625S12231_Formblatt Referenz). (4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein. Beispiel: Der Bieter benötigt den Nachweis über Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes, insbesondere der Datenanonymisierung von einem weiteren Institut. Dazu gibt das Institut die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „3625S12231_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „3625S12231_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ und die Erklärung „3625S12231_Formblatt Referenz“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein. Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Institutionen kompensieren. Relevant ist dann, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.

 

12. Zuschlagskriterien siehe Bewertungsmatrix (Anlage zur Leistungsbeschreibung)

 

13. Rechtsform, die eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung annehmen muss In den Vergabeunterlagen werden die besonderen Bedingungen für Bietergemeinschaften beschrieben. Diese enthalten u. a. eine gesamtschuldnerische Haftung sowie die Bestimmung der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.

 

14. Sonstige Angaben Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 UVgO). Es gilt deutsches Recht.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 196592 vom 16.10.2025

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