Sie sehen Ausschreibungen der letzten 100 Tage, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Titel

  Drucken 
Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177 Hannover

Ausführungsort

DE-30001 Hannover

Frist

30.01.2026

TED Nr.

00863893-2025

Beschreibung

1. 

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Podbielskistraße 166
30177 Hannover

E-Mail: hauketorben.kock@lzn.de

Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts

Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel: Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Kennung des Verfahrens: f306c49d-4756-4f60-ae1f-73aada8d3d86

Interne Kennung: 0162-DLG/2025-03.223

Verfahrensart: Offenes Verfahren

Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR94Y#

Rechtsgrundlage:

Richtlinie 2014/24/EU

vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 8

Auftragsbedingungen:

Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 8

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen

 

5. Los

5.1 Los: LOT-0001

Titel: Große FG - Örtze

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0002

Titel: Große FG - Vechte & Dinkel

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0003

Titel: Große FG - Soeste

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0004

Titel: Große FG - Jeetzel

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0005

Titel: Große FG - Innerste & Rhume

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 5

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0006

Titel: Prioritäre FG (klein-mittelgroß)

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 6

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0007

Titel: Nicht-prioritäre FG (klein-mittelgroß)

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 7

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

5.1 Los: LOT-0008

Titel: Maßnahmenstrecken

Beschreibung: Der NLWKN führt im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klima-schutz an niedersächsischen Oberflächengewässern landesweite Gewässerstrukturkartierungen durch. Für den vorliegenden Auftrag sollen in den Jahren 2026-2027 die Gewässerstrukturen nach dem Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer an Gewässern in den Dienstgebieten des NLWKN kartiert werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

Interne Kennung: 8

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags: Dienstleistungen

Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2 Erfüllungsort

Land: Deutschland

Ort im betreffenden Land

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns: 28/02/2026

Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja

Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähi-gung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Verga-beunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklä-rungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) und 10 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtig-ten Mitglied auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Beschreibung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebenden inkl. Ansprechperson und Tele-fonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. Die eingesetzten Bearbeitenden (Techniker*innen/Wissenschaftler*innen/Projektleitung) haben über ein abgeschlossenes Studium der Biologie/Geographie/Geoökologie (Ba-chelor/Master/Diplom) oder vergleichbarer Studiengänge oder über eine naturwissenschaftli-che/technische Ausbildung in der Biologie/Wasserwirtschaft, wie z. B. BTA/Wasserbau, zu verfügen. Der Bieter hat die von ihm für die Aufgaben des Auftrags eingesetzten Personen namentlich zu be-nennen und ihre jeweilige berufliche Qualifikation in einer separaten Übersicht anzugeben. Der Nachweis der beruflichen Qualifikation hat durch Vorlage des jeweiligen Ausbildungsnachweises in Kopie zusammen mit der Angebotsabgabe zu erfolgen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Beschreibung: Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtver-hältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Ein-gehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern ent-sprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium:

Art: Preis

Bezeichnung: Preis

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Projektspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals

Beschreibung: 40%, siehe Bewertungsmatrix

Kriterium:

Art: Qualität

Bezeichnung: Ausführungskonzept

Beschreibung: 20%, siehe Bewertungsmatrix

Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Zuschläge in den Losen 1-9 werden im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt, sofern die Anzahl der an einen Bieter zu vergebender Lose nicht deren Kapazitätsgrenze überschrei-tet. Der Angebotspreis allein ist nicht entscheidend. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inklusive Anlage B1 Gewässerstrukturkartierung in Niedersachsen - Detailverfahren für kleine bis große Fließgewässer (Entwurfsfassung) zu entnehmen.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch

Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Internetadresse der Auftragsunterlagen: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:

URL: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR94Y

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 98 Tage

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Auftragsbedingungen:

Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich

Aufträge werden elektronisch erteilt: nein

Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung:

Keine Rahmenvereinbarung

Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:

Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

 

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Registrierungsnummer: 03-7075700000-96

Postanschrift: Podbielskistraße 166

Stadt: Hannover

Postleitzahl: 30177

Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)

Land: Deutschland

E-Mail: hauketorben.kock@lzn.de

Telefon: +49 51189848102

Fax: +49 51189848199

Internetadresse: www.lzn.niedersachsen.de

Rollen dieser Organisation:

Beschaffer

Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Registrierungsnummer: t:04131153308

Postanschrift: Auf der Hude 2

Stadt: Lüneburg

Postleitzahl: 21339

Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Telefon: +49 4131153308

Fax: +49 4131152943

Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

Rollen dieser Organisation:

Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Registrierungsnummer: f:04131153308

Postanschrift: Auf der Hude 2

Stadt: Lüneburg

Postleitzahl: 21339

Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Telefon: +49 4131153308

Fax: +49 4131152943

Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html

Rollen dieser Organisation:

Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83

Stadt: Bonn

Postleitzahl: 53119

Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)

Land: Deutschland

E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:

TED eSender

 

11. Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ed40236-eb66-4dd6-96d8-a1f6045406d8 - 01

Formulartyp: Wettbewerb

Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung

Unterart der Bekanntmachung: 16

Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/12/2025 14:57:34 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit

Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 863893-2025

ABl. S – Nummer der Ausgabe: 249/2025

Datum der Veröffentlichung: 26/12/2025

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 199125 vom 05.01.2026