Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
DE-86179 Augsburg
26.05.2026
1. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bgm.-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
2. Art der Vergabe: Freiberufliche Leistung
3. Ort der Leistung: Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bgm.-Ulrich-Str. 160, 86179 Augsburg
4. Art und Umfang der Leistung: Bezeichnung des Auftrags AZ: BayAZ-0270-50614/2026 Abkürzungen: AG (Auftraggeber), AN (Auftragnehmer), BayNatSchG (Bayerisches Naturschutzgesetz), BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz), FFH-RL (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), VSR (Vogelschutzrichtlinie), Karla.Natur (Eingabeprogramm für Artdaten), LfU (Landesamt für Umwelt), LRT (Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie), RL (Rote Liste), UG (Untersuchungsgebiet) Hintergründe/Untersuchungsgebiet Das LfU plant Kartierungen in den Mooren Finsterauer Filz und Kleine Au im Nationalpark Bayerischer Wald zu vergeben. Ziel ist die Erfolgskontrolle von Wiedervernässungsmaßnahmen bzw. deren Auswirkung auf Flora und Fauna und damit auf das dortige FFH-Gebiet. Es soll erforscht werden, ob sich seit den Maßnahmen zur Wiedervernässung wertgebende Arten in den beiden Gebieten angesiedelt haben und wie der aktuelle Zustand der beiden FFH-Teilgebiete ist. Darüber hinaus soll die Veränderung der Vegetation anhand von Dauerbeobachtungsplots untersucht werden. Finsterauer Filz Das Hochmoor Finsterauer Filz liegt im FFH-Gebiet „Moore bei Finsterau und Philippsreut“ im Südosten des Nationalpark Bayerischer Wald. Die Untersuchungsfläche hat eine Größe von etwa 6 ha. Der Managementplan wurde 2019 erstellt. Das Gebiet war durch mehrere Gräben entwässert und teilweise aufgeforstet. Bereits seit 1970 laufen Renaturierungsmaßnahmen, die nach und nach ergänzt wurden. 2016 wurden schließlich die letzten Gräben mit Torfdämmen und Holzwänden verschlossen. Es wurden seither mehrere Vegetationsuntersuchungen durchgeführt. Kleine Au Das Hochmoor „Kleine Au“ liegt im FFH-Gebiet „Nationalpark Bayerischer Wald“ in der Nähe von Altschönau. Die Untersuchungsfläche hat eine Größe von etwa 11 ha. Der Managementplan wurde 2008 erstellt. Zudem wurden 2016 im Rahmen eines LIFE-Projektes wasserbauliche Maßnahmen sowie Gehölzmanagement durchführt, um den Moorwasserstand zu heben. Zuvor war das Moor durch Drainagen und Gräben entwässert und mit Fichten aufgeforstet. Es wurden seither mehrere Vegetationsuntersuchungen durchgeführt. Zu erbringende Leistungen: Die Erfolgskontrolle von umgesetzten Moorschutzmaßnahmen in Finsterauer Filz und Kleine Au (Nationalpark Bayerischer Wald, Regierungsbezirk Niederbayern) durch Kartierung und Bewertung der Entwicklung der Vegetation nach beschriebenem sowie FFH-Methodenstandard umfasst folgende Leistungen:
5. Art und Umfang der Leistung
5.1 Methodik – Erstellung der erforderlichen Arbeitsgrundlagen Um einen reibungslosen Projektverlauf zu gewährleisten, sind auf Seiten des/der AN folgende Arbeitsgrundlagen für alle Bearbeiter bereit zu stellen: - Die GPS-Koordinaten bestehender Vegetationsaufnahmen sollten zur Lokalisierung im Gelände auf ein geeignetes GPS-Gerät überspielt werden, das vorhandene Kartenmaterial gesichtet oder ausgedruckt werden. - Es empfiehlt sich die Aufnahmeprotokolle mit den Altdaten des letzten Wiederholungsdurchgangs als Grundlage für die neue Wiederholungsaufnahme zu nehmen. So wurde auch bei früheren Wiederholungsaufnahmen gearbeitet, damit Fehler reduziert werden können.
5.2 Methodik – Vegetationsaufnahmen (dauerhaft eingerichtete Plots) Aufnahme der Vegetation in Anlehnung an den Methodenstandard nach Pfadenhauer, et al. (1986) und von Brackel (2018). Vegetationsaufnahmen nach erweiterter Braun-Blanquet Skala (Abb. 4) inkl. bodenbesiedelnder Flechten und Moose. Folgende Kopfdaten sind aufzunehmen: - Aufnahmenummer/ID, Datum, Kartierer/in, GPS-Koordinaten - Vegetationsstruktur - Gesamtdeckung Baumschicht in % - Gesamtdeckung Strauchschicht in % (hierzu werden holzige Pflanzen ab einer Wuchshöhe von >1m gezählt und einer strauchigen Wuchsform) - Gesamtdeckung Krautschicht in % - Gesamtdeckung Moosschicht in % - davon Deckung Sphagnen in % - Gesamtdeckung offener Boden in % - Durchschnittliche und maximale (Wuchs-)Höhe - Höhe Baumschicht in m - Höhe Strauchschicht in cm - Höhe Krautschicht in cm - Totholz liegend 1/0 ja/nein - Totholz stehend 1/0
5.3 Methodik - Vegetationsaufnahmen: - Abundanzen aller vorkommenden Gefäßpflanzen, Moose und Flechten nach der erweiterten Schätzskala von Braun-Blanquet (Abb. 4). Skala Bereich Deckung (%) Mittlere Deckung (%) * < 1 (Einzelexemplar) 0,5 + < 1 0,5 1a 1-3 2 1b 3-5 4 2a 5-12,5 10 2b 12,5-25 20 3 25-50 37,5 4 50-75 62 5 75-100 87 Abb. 4: Erweiterte Skala nach Braun-Blanquet, deren Deckungsgrade im Gelände und deren prozentuale Umrechnung für die statistische Auswertung. - Folgende Sonderzeichen sollen im Fall verwendet werden: - „)“ von außen in die Aufnahmefläche übergreifend (z.B. Baumkrone) - „e“ Epiphytisch, z. B. Blattflechten auf Heidekraut - „““ subvital - „!“ bei Pflegemaßnahmen entfernt (z.B. Kiefern in Zwergstrauchheide) - Die Nomenklatur richtet sich nach dem Bayerischen Artencodeplan (Stand 2021). Dieser ist auch in der MS-Accessdatenbank für die Dateneingabe hinterlegt. Als wichtigste Bestimmungshilfen werden Rothmaler Exkursionsflora von Deutschland (Jäger 2017) für die Gefäßpflanzen und FRAHM & FREY (1992) für die Moose empfohlen. Daneben kann es nötig sein, auf Spezialliteratur zurückzugreifen. - Für kritische im Feld schwer bestimmbare Arten sollen Foto- oder Herbarbelege angelegt werden. Im Falle einer Pflanzenentnahme ist strengstens darauf zu achten, den Pflanzenbestand nicht zu beeinträchtigen. Sollten in den Altdaten Unstimmigkeiten/Fehler ausfindig gemacht werden, sind ebenfalls Foto- oder Herbarbelege erwünscht. - Fotodokumentation jeder Vegetationsaufnahme - Bei allen Begehungen sollen sonstige wertgebende Beiarten notiert werden Eingabe der Altdaten und aller neu aufgenommenen Daten in die vom AG bereitgestellte Datenbank. - Der AN erhält nach erfolgter Eingabe eine Ausspielung aus der Datenbank (Excel-Tabelle), welche bereits die Informationen zu Gesamtartenzahl, Ellenberg-Zeigerwerten und Rote Liste Status enthält und bei Bedarf direkt im Statistikprogramm R eingelesen werden kann. - Statistische Auswertung der Vegetationsentwicklung seit 2014 bzw. 2017 (anhand Artenzahlen, Anzahl/Status Rote Liste Arten, Ellenberg Zeigerwerten, evtl. multivariate Darstellung etc.) unter Einbezug aller vorhandenen Berichte und Daten zu den Untersuchungsgebieten (bspw. zu Wasserständen, Nutzung, Renaturierungsmaßnahmen etc.) - Naturschutzfachliche Ausarbeitung, Darstellung und Bewertung der Ergebnisse und Vegetationsentwicklung seit 2014 bzw. 2017 im Schlussbericht unter Einbezug aller vorhandenen Berichte und Daten
5.4 Gesamtartenliste der Untersuchungsfläche Zusätzlich zur Aufnahme der Plots ist eine Gesamtartenliste (Gefäßpflanzen, Moose und Flechten) über das gesamte Untersuchungsgebiet zu erstellen. Rote Liste Arten und FFH-Anhangsarten sind hierbei mit Hilfe von GPS genau zu verorten. Abgabe der Daten als Excel-Tabelle und shp-Datei, sowie Eintrag in Karla.Natur.
5.5 FFH-Kartierung und Bewertung der LRT LRT sind nach dem FFH-Methodenstandard zur Erstellung von Managementplänen abzugrenzen und jeweils einmal vegetationskundlich zu untersuchen und zu bewerten. Die LRT werden gemäß den aktuellen Kartieranleitungen des LfU im Gelände in Luftbilder eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale beschrieben und bewertet. Diese Kenntnisse sind wesentliche Grundlage für die NATURA 2000-Managementplanung in bayerischen FFH-Gebieten und eine wichtige Voraussetzung, um seltene Lebensräume und Arten im Freistaat erhalten zu können.
5.6 Zu erbringende Leistungen für die LRT-Erfassung sind den entsprechenden Kartieranleitungen zu entnehmen: - Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, Teil 1 - Arbeitsmethodik (Stand Entwurf 04/2022)* Link: www.lfu.bayern.de/natur/doc/kartieranleitungen/arbeitsmethodik_teil1.pdf - Kartieranleitung der Biotopkartierung Bayern, Teil 2 – Biototypen inklusive der Offenland-Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Stand 04/2022)* Link: Kartieranleitung Biotopkartierung Bayern, Teil 2 - Biototypen (inkl. FFH- Lebensraumtypen) - Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Stand 05/2022)* Link: Vorgaben zur Bewertung der Offenland-Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern - Bestimmungsschlüssel für Flächen nach §30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG (§30-Schlüssel, Stand 04/2022)* Link: Bestimmungsschlüssel für Flächen nach § 30 BNatSchG / Art. 23 BayNatSchG - Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern (Stand 04/2022)* Link: Handbuch der Lebensraumtypen nach Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Bayern *) Die Kartieranleitungen sind Grundlage für das Angebot und werden als pdf-Datei zum Download angeboten (siehe www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/methoden/kartieranleitungen/index.htm). Bis zum Kartierungsbeginn können sich in den Kartieranleitungen noch geringfügige Änderungen ergeben. Diese werden dem AN dann als Kartiergrundlage nochmals als pdf-Datei zur Verfügung gestellt. Von jedem LRT ist mindestens ein aussagefähiges Foto (JPG-Format, mind. 10 MB) zu fertigen auf dem der bearbeitete LRT sowie einige lebensraumtypische Arten zu erkennen sind. Die LRT sind zudem in das bereitgestellte Mustershape einzutragen. Die zugehörigen Metadaten sind in die Tabelle „Foto_Metadaten_LOS1“ einzugeben. Alle Felder sind verpflichtend auszufüllen; es genügen zwei Schlagwörter
5.7 Beibeobachtungen von Arten: Zusätzlich zu den bewertungsrelevanten Arten der Referenzliste für den jeweiligen LRT sind alle angetroffenen Tier- und Gefäßpflanzenarten mit dem Gefährdungsstatus 1 und 2 der Bayerischen Roten Liste sowie der FFH-Anhänge II, IV und V in Karla.Natur zu erfassen.
5.8 Vorbereitende Arbeiten: Für die organisatorische Abwicklung des Projekts muss auf Seiten des AN u. a. folgendes veranlasst werden: - Erstellung geeigneter Kartengrundlagen für die Geländearbeit in Form von beschreibbaren, farbigen Luftbildausdrucken im Maßstab 1:5.000. - Erstellung LRT-spezifischer Geländeformblätter mit allen Kriterien und Unterkriterien - Die Beschaffung von Ausnahmegenehmigungen, Fahrerlaubnissen, Betretungsgenehmigungen und Zugangsberechtigungen etc. müssen soweit erforderlich früh genug vom/von der AN selbst eingeholt werden. Das LfU kann unterstützend hinzugeholt werden.
5.9 Besprechungstermine: Nach Auftragsvergabe und vor Beginn der Erhebung wird eine digitale Vorbesprechung stattfinden, bei der mit maximal 2 Teilnehmer/innen auf Auftragnehmerseite offene Fragen geklärt sowie ggf. Vorgehen und Ziele der Erhebungen behandelt werden. Die Dauer der Vorbesprechung beträgt maximal 2 Stunden. Nach Abschluss der Erhebung und vor Beginn der statistischen Auswertung wird eine zweite digitale Besprechung stattfinden, bei der mit maximal 2 Teilnehmer/innen auf Auftragnehmerseite weitere offene Fragen sowie ggf. das weitere Vorgehen geklärt werden. Die Dauer der Besprechung beträgt maximal 2 Stunden. Die genauen Termine für die Besprechungen werden unter den Teilnehmern abgestimmt. Stellt das LfU im Verlauf des Auftrags fest, dass sich deutliche Schwierigkeiten abzeichnen, kann sich die Anzahl der Besprechungstermine erhöhen. Erhöht sich aufgrund eines Verschuldens des AN die Zahl der Termine, so werden diese Termine nicht gesondert vergütet.
5.10 Eingabe Karla.Natur: Neben der Dokumentation der Nachweise von Referenzarten sind alle Nachweise dieser Arten und alle Gefäßpflanzenarten mit Gefährdungsstatus 1 und 2 der Bayerischen Roten Liste sowie der FFH-Anhänge II, IV und V in die aktuelle Version des Arterfassungsprogramms Karla.Natur einzugeben. Neben den Pflichteingaben sind das Datum der Erfassung und die Zahl der Individuen dgl. einzutragen. Die Lieferung von Artnachweisen und Fundortinformationen in die Karla.Natur-Datenbank (ehem. PC-ASK) erfolgt nur über Eingabe in die Anwendung Karla.Natur. Hinweise zur Registrierung und Nutzung von Karla.Natur finden Sie in Dokument 04_Anleitung_KarlaNatur und unter: www.lfu.bayern.de/natur/artendaten/datenmeldung/ Bei Unklarheiten mit der Dateneingabe über Karla.Natur ist der AG frühzeitig zu kontaktieren, spätestens jedoch 4 Wochen vor Fristende.
5.11 Umfang, abzugebende Daten: a) Vegetationsaufnahmen: ausgefüllte MS-Access Eingabedatenbank und (Gesamt-)Artenlisten: ausgefüllte Excel-Tabelle und shp-Datei. Für die Eingabemaske der MS-Access Eingabedatenbank wird ein Tutorial von Seiten des LfUs zur Verfügung gestellt. b) Aktualisierte FFH-Kartierung: Artenlisten pro FFH-Lebensraumtyp, shp-Files (nach Mustershape) und Detailkarte(n) mit FFH-LRT. Die Detailkarte(n) mit Luftbildhintergrund sollen bei geeigneter Größe auch im Textteil dargestellt werden. c) Nachweis der Arteingabe in Karla.Natur in Form einer Exporttabelle d) Verwendete Tabellen, Fotos, Fotoreihen, Grafiken und Karten im Excel-, jpg- bzw. shp- oder gdb- und lyr-Format Die Kartierergebnisse sind digital so aufzubereiten, dass sie in den landesweiten Datenbestand der LRT-Kartierung übernommen werden können. Die Vorgaben zur digitalen Datenaufbereitung sind in der Kartieranleitung Teil 1 dargestellt. e) Koordinaten der einzelnen Aufnahmeflächen als GPX-file oder ESRI Shape-file, benannt nach StandortID_Aufnahmeflächenummer. f) Metatabelle mit Angabe der Metadaten der verwendeten Fotos, Fotoreihen, Grafiken und Karten im Excel-Format (LfU-Vorlage wird nach Auftragserteilung vom AG bereitgestellt) g) Digitalfotos jeder Aufnahmefläche und einige Übersichtsfotos der Transekte und der Vegetation im JPEG-Format. Die Bildrechte gehen voll umfänglich in LfU-Besitz über. Die Beschriftung der Fotos folgt: - Aufnahmeflächen: StandortID_Aufnahmeflächennummer_Aufnahmezyklus_Jahr. - Vegetationsdetail/Fotonachweis Art: StandortID_Aufnahmeflächennummer_Aufnahmezyklus_Jahr_Titel/Taxon. Die Informationen zu den jeweiligen Bildern sind in der vom LfU vorgegebenen Exceltabelle einzugeben, Titel des Bildes/Dateiname, Jahr, (Datum), (Uhrzeit), Fotograf/in (Vorname, Nachname), Anmerkung. Hinweis zur Arbeitserleichterung: über Windows PowerShell können Titel und Datum aller sich in einem gemeinsamen Ordner befindlichen Fotodateien in eine Textdatei ausgespielt werden. Dazu klickt man bei gehaltener Shift-Taste mit der rechten Maustaste auf den Ordner, in dem sich die Fotos befinden -> PowerShell Fenster hier öffnen -> im Anschluss an die command Zeile ergänzen: dir > dateiname.txt -> Enter Über den Befehl wird eine Textdatei im Fotoordner erstellt, die dann in die Exceldatei eingelesen werden kann. Es muss nur mehr der Name des Fotografs/der Fortografin hinzugefügt werden. h) Detaillierte Darstellung der Ergebnisse und statistischer Analysen in Form von Graphen, (R-Skripten – falls verwendet), Karten und shape-Dateien: - Eine Detailkarte mit Abgrenzung des Untersuchungsraumes, Darstellung der Dauerplots, FFH-LRT und der Befunde. Die Detailkarte(n) mit Luftbildhintergrund sollen bei geeigneter Größe auch im Textteil dargestellt werden. - Aussagekräftige Grafiken zur Beantwortung der unten genannten Forschungsfragen i) Abstimmungsfähiger, barrierefreier Entwurf des Schlussberichts im Word-Format entsprechend der Gestaltungsvorgaben des LfU j) Finaler, barrierefreier Schlussbericht im PDF und Word-Format entsprechend der Gestaltungsvorgaben des LfU (.docx und .pdf) Im Schlussbericht sind die bilanzierten Ergebnisse der Vegetationsaufnahmen, der Gesamtartenlisten und des FFH-Monitorings im Vergleich zu den Ergebnissen der vorangegangenen Durchgänge mit übersichtlichen graphischen Darstellungen aufzubereiten und zu bewerten. Die Detailergebnisse sind in tabellarischer Form aufzubereiten und den Ergebnissen der vorangegangenen Untersuchungen gegenüberzustellen. Für die Gestaltung des Schlussberichts sind die Layout-Vorgaben der LfU-Schriftenreihe „Umwelt-Spezial“ zu beachten und die aktuelle Dokumentenvorlage „UmweltSpezial“ zu verwenden. Die aktuellen Vorgaben sind vor Erstellung des Berichtes beim LfU anzufordern. Die Entwurfsfassung ist im MS-Word-Format abzugeben. Die Endfassung des Schlussberichtes ist im MS-Word- und im PDF-Format abzugeben.
5.12 Zusammenfassung (maximal 2 Seiten) Knappe Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Monitoring in Textform – Fazit.
5.13 Zielsetzung und Aufgabenstellung - Kurze Darstellung von Aufgabenstellung und Zielsetzung in Anlehnung an die entsprechenden Kapitel dieser Leistungsbeschreibung. - Beschreibung von Untersuchungsgebiet, Umfang der Untersuchungen und Methodik. - Kurze Darstellung von Planung und Ablauf der Arbeiten, Schwierigkeiten bei der Durchführung und ggf. Anregungen für künftige Kartierarbeiten.
5.14 Ergebnisse der Vegetationsaufnahmen und Gesamtartenliste - Die Bewertung der Kartierbefunde soll die Entwicklung der Vegetation von 2014 bzw. 2017 bis 2026 unter Berücksichtigung des Anteils der Rote Liste Arten, Anteils der LRT-Charakter-Arten, der Ellenberg Zeigerwerte, der Gesamtartenzahlen, der umgesetzten Maßnahmen, der externen Umweltinflüsse und der Hydrologie enthalten. Mögliche Zusammenhänge mit dem Auftreten/ nicht Auftreten von seltenen Arten und Charakterarten sollen herausgearbeitet werden. - Naturschutzfachliche Ausarbeitung und Darstellung der Kartierbefunde 2026 (Dokumentation der Methodik inkl. Protokolle/Skripte zu statistischen Auswertungen) - Aufführung der Untersuchungsergebnisse/des Bestands
5.15 Ergebnisse der FFH-Kartierung - Die LRT, sowie Anhangsarten werden gemäß den aktuellen Kartieranleitungen des LfU im Gelände in Luftbilder eingezeichnet und dazu ihre wichtigsten Eigenschaften und Merkmale beschrieben und bewertet. Diese Kenntnisse sind wesentliche Grundlage für die NATURA 2000-Managementplanung in bayerischen FFH-Gebieten und eine wichtige Voraussetzung, um seltene Lebensräume und Arten im Freistaat erhalten zu können. - Analyse und Bewertung der Ursachen von Veränderungen.
5.16 Bewertung und Zusammenfassung der Ergebnisse Bewertung und Zusammenfassung der Ergebnisse unter Einbeziehung relevanter Literatur zu Biodiversitätsentwicklung auf renaturierten oder ökologisch optimierten Moorflächen. Folgende Forschungsfragen sind im Bericht umfassend unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse von 2014 bzw. 2017 bis 2026 und relevanter Literatur zu beantworten: (i) Wie beeinflussen die umgesetzten Maßnahmen, externe Umweltinflüsse und die Hydrologie die gegenwärtige Flora? (ii) Wie hat sich die Flora über die Jahre seit 2014 bzw. 2017 bzgl. Artenzahl, Ellenberg Zeigerwerte, Anteil/Status roter Liste Arten, Anteil LRT-Charakter-Arten und Artzusammensetzung entwickelt? (iii) Welche Faktoren beeinflussten diese Entwicklungen maßgeblich? (iv) Welche Maßnahmen werden zur Optimierung des aktuellen Zustands empfohlen?
6. Vom AG werden zur Angebotserstellung folgende Daten bereitgestellt: - 01_Leistungsbeschreibung.pdf - 02_Preisblatt.xlsx - 03_Werkvertrag_Entwurf.docx - 04_KarlaNatur.pdf - 05_Pfadenhauer.pdf - 06_Quinger.pdf - 07_Eingabedatenbank.pdf - 08_Mustershapes.zip
7. Vom AG bereitzustellende Daten nach Auftragsvergabe: - Abgrenzung der Untersuchungsgebiete (shp-Datei), sowie bereits vorhandene Kartierungen, Art lokalisierungen und Artenlisten - Berichte und Daten vorangegangener Untersuchungen - ZIP-Datei mit UmweltSpezial-Vorlage, Arbeitsanleitungen und Autorenhinweisen - Metatabelle für Bildmaterialien im Excel-Format - MS – Access Eingabedatenbank; GPS-Daten zu Dauer-Vegetationsaufnahmen; shp-Vorlagedatei für LRT-Kartierung
8. Ausführungszeitraum: Ende Mai bis Dezember 2026
9. Losaufteilung: Vergabe nur als Gesamtpaket
10. Kriterien für die Wertung der Angebote: ☑ Preis / Leistung im Verhältnis 40 % / 60 % Die Leistung wird nach folgenden Kriterien bewertet: Kenntnisse und Erfahrungen des einzusetzenden Personals/ Kartierer auf dem Gebiet der Erfassung, Determinierung und Ökologie von Gefäßpflanzen und Moosen in Form von Referenzen. (100 %)
11. Zahlungsbedingungen: Die Zahlung wird 30 Tage nach Zugang der prüffähigen Rechnung(en) in einer Summe fällig. Ein Skonto mit einer geringeren Zahlungsfrist als 14 Tage wird nicht bei der Wertung des Angebotspreises berücksichtigt, wird aber im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
12. Auftragserteilung: Die Auftragserteilung erfolgt voraussichtlich bis 06.2026.
13. Unterlagenanforderung: Die Vergabeunterlagen sind per E-Mail zu beantragen unter: E-Mail: vergabe5@lfu.bayern.de
14. Ablauf der Angebotsfrist, Adresse der Angebotssammelstelle: Das Angebot ist bis 26.05.2026 zu senden an: E-Mail: vergabe5@lfu.bayern.de WICHTIG: Damit Ihr Angebot zugeordnet werden kann vermerken Sie bitte im Betreff der Angebotsemail: „Angebot: BayAZ-0270-50614/2026 / Angebotsfrist 26.05.2026“
15. Fragen: Diese stellen Sie per Mail an: E-Mail: E-Mail: vergabe5@lfu.bayern.de. Betreff der Angebotsmail: „Frage zu: BayAZ-0270-50614/2026 / Angebotsfrist 26.05.2026“
16. Weitere einzureichende Unterlagen: Referenzen zu: Kenntnisse und Erfahrungen des einzusetzenden Personals/ Kartierer auf dem Gebiet der Erfassung, Determinierung und Ökologie von Gefäßpflanzen und Moosen. Preisblatt Bei Beteiligung von Unterauftragnehmern: - Name und Leistungen der Unterauftragnehmer Bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft: - Name der Mitglieder der Bietergemeinschaft (Hinweis: Vor Zuschlag wird in diesem Fall noch eine „Erklärung Bietergemeinschaft“ bei Ihnen nachgefordert.)
17. Skonto: Ein Skonto mit einer geringeren Zahlungsfrist als 14 Tage wird nicht bei der Wertung des Angebotspreises berücksichtigt, wird aber im Fall der Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
18. Verhandlungen: Wir behalten uns vor, den Auftrag ohne vorherige Verhandlungen zu vergeben. Bitte prüfen Sie die Ihnen übermittelten Vergabeunterlagen. Sollten Sie mit vorgegebenen Bedingungen, u.a. auch im Vertrag, nicht einverstanden sein, stellen Sie bitte innerhalb der Angebotsfrist eine Bieterfrage, sodass wir über eine ggf. nötige Anpassung entscheiden können. Spätestens mit Angebotsabgabe müssen Sie auf Änderungswünsche hinweisen, sodass der Eintritt in Verhandlungen eröffnet werden kann. Ohne einen entsprechenden Hinweis sind die in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Bedingungen verbindlich.
19. Vom AN gesetzte Bedingungen: In der Angebotsaufforderung übermitteln wir Ihnen die Bedingungen, auf deren Basis Sie Ihr Angebot abgeben sollen. Eine Änderung dieser Bedingungen, wie z.B. kürzere Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) kann zum Ausschluss Ihres Angebotes führen. Um Widersprüche zu vermeiden empfehlen wir Ihnen, nur die geforderten Unterlagen dem Angebot beizufügen. Bitte beachten Sie auch die angehängten Bewerbungsbedingungen und Angaben zum Datenschutz.
20. Bindefrist: Sie sind bis 09.07.2026 an Ihr Angebot gebunden. Sofern Sie bis zum Ablauf der Bindefrist keine gegenteilige Mitteilung von uns erhalten haben, gehen Sie bitte davon aus, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist. Über die Abgabe eines Angebots würden wir uns sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Landesamt für Umwelt Referat Bayerisches Artenschutzzentrum
21. Allgemeine Bewerbungsbedingungen - Das Angebot muss vollständig sein. Alle geforderten Leistungsmerkmale müssen angeboten werden und in den angebotenen Preispositionen enthalten sein. Alle Nebenkosten, die bei der Erbringung der Leistungen entstehen, müssen in der Preiskalkulation berücksichtigt sein, sofern sie in den Vergabeunterlagen nicht gesondert abgefragt werden. Die geforderten Unterlagen sind dem Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist beizufügen, es sei denn es ergibt sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen etwas anderes. - Der Auftraggeber behält sich Nachforderungen nach Maßgabe des § 41 Abs. 2 UVgO vor. - Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Abweichende Bestimmungen oder Regelungen im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrages werden nicht Vertragsbestandteil. Bitte bedenken Sie, dass dies insbesondere von Ihnen beigefügte Allgemeine Geschäftsbedingungen, Begleitschreiben oder Konzepte betrifft. - Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind in den Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Im Angebot ist anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder vom Bieter oder anderen beantragt sind. - Konkretisieren die Antworten des Auftraggebers auf Bieterfragen die Vergabeunterlagen, werden die Antworten Bestandteil und Gegenstand der Vergabeunterlagen. Maßgeblich sind jeweils die zeitlich letzten Antworten des Auftraggebers. - Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. - Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Weitergabe oder Veröffentlichung (auch auszugsweise) der Vergabeunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers ist unzulässig. - Soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der derzeit gültigen Fassung nachrangig zu den Regelungen in den Vergabeunterlagen. - Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter und Bietergemeinschaften möglich, soweit die Bildung der Bietergemeinschaft kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässig ist. Wenn Sie als Bietergemeinschaft anbieten, machen Sie dies in Ihrem Angebot bitte deutlich. - Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist grundsätzlich zulässig, soweit sich aus den Vergabeunterlagen im Übrigen nichts anderes ergibt. Sofern ein Bieter Unterauftragnehmer einschaltet, tritt der Bieter als Generalunternehmer auf. Er haftet für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags. Der Name und die Leistungen der Unterauftragnehmer sind im Angebot zu benennen.
22. Datenschutz Mit Angebotsabgabe bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Beachtung der Hinweise zum Datenschutz im Vergabeverfahren (Art. 13 DSGVO), welche Sie hier nachlesen können.