Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Die Autobahn GmbH des Bundes Niederlassung West Vergabestelle
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
DE-56410 Montabaur
25.09.2025
1. Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West
Bahnhofsplatz 1
56410 Montabaur
Deutschland
E-Mail: mailto:Vergabe.west@autobahn.de
2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung.
3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen).
4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO):.
5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Risikoanalyse Stufe 2a Menge und Umfang: Der Tunnel Pellinger Berg wurde bereits einer Risikoanalyse unterzogen und wurde den folgenden Tunnelkategorien zugeordnet: - Richtungsverkehrsbetrieb => Kategorie A - Gegenverkehrsbetrieb => Kategorie E Die Ergebnisse wurden durch die Ermittlung in den Risikoanalysen Stufe 1a und 1b ermittelt. Da für den Gegenverkehrsbetrieb die Kategorie A nicht vergeben werden kann, ist eine vertiefte Analyse der Stufe 2a durchzuführen, welche Inhalt dieser Ausschreibung ist: In Stufe 2a werden maßgebende Gefahrgutwirkungen /Explosions-/Druckwirkungen, Toxizität und Brandwirkungen mit Hilfe repräsentativer Stoffe (Leitstoffe: Benzin, Propan, Chlor und Trinitrotoluol) abgebildet. Für die Ausmaßermittlung müssen hierzu hochauflösende Strömungs- und Ausbreitungs-, Wirkungs-, Flucht- und Evakuierungsmodelle angewendet werden. Gemäß ADR 2007 (BASt) sind hier Strömungs- und Ausbreitungsvorgänge mit dreidimensionalen Modellen zu berechnen. Ort der Leistung: Tunnel Pellinger Berg BAB A8 Deutschland.
6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung.
7. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: Ausführungsbeginn 5 Werktage nach Zuschlagserteilung.
9. Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können oder die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können: unter (URL:) vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland Internet-Adresse (URL): Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Siehe oben Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West Bahnhofsplatz 1 56410 Montabaur Deutschland.
10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 25.09.2025 11:00 Ablauf der Bindefrist: 31.10.2025.
11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen:.
12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: Nach § 10 AVB F-StB 202.
13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: A) Ein Bieter ist vom Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden, E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2§1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und §2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), G) § 370 der Abgabenord., auch i.V.m.§ 12 des Gesetzes zur Durchf. der gem. Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. -Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], -dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], -dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], -dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen, - gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe - dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. - dass das Unternehmen zur Erbringung der Dienstleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation besitzt. Die im Formblatt EIGENERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG geforderten Erklärungen sind von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben. Mindeststandard: Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1,5 Mio. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle: Versicherungsnachweis bzw. Zusicherung der Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung auf Abschluss oder auf Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall. Benennung von mindestens drei vergleichbaren, abgeschlossenen Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre ab Veröffentlichungsdatum des Vergabeverfahrens. Mindeststandard: Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Risikoanalyse nach Stufe 2a Wird einer der o.g. Mindeststandards nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss des Bieters wegen fehlender Eignung.
14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis Ja.
15. Sonstiges: