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Titel

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Probennahme und Analysen nach LAGA PN 98, TR LAGA 20 und DepV im Eifel-Rur Gebiet

 

Der Wasserverband Eifel-Rur schreibt Probennahmen nach LAGA PN 98 sowie Analysen nach TR LAGA 20 und DepV aus. Die Leistungen umfassen Abfall- und Materialanalysen im Verbandsgebiet. Vertragslaufzeit: Oktober 2026 bis September 2030.

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Vergabestelle

Wasserverband Eifel-Rur Zentrale Vergabestelle
Eisenbahnstraße 5
52353 Düren

Ausführungsort

DE-52353 Düren

Frist

12.08.2026

Beschreibung

2026_07/0045: GI - Durchführung von Analysen

UVGO Öffentliche Ausschreibung

21.07.2026

Bekanntmachung UVgO: GI - Durchführung von Analysen

Vergabenummer 2026_07/0045

Bezeichnung GI - Durchführung von Analysen

Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung

Vergabe- und Vertragsordnung UVgO

Art des Auftrags Dienstleistung

Auftraggeber

Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle

Bezeichnung Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle -
Kontaktstelle Zentrale Vergabestelle
Postanschrift Eisenbahnstraße 5
Ort 52353 Düren
Telefon +49 24214940
E-Mail ZentraleVergabe@wver.de
URL https://www.wver.de

Bei Vergabe im Namen und für Rechnung Beabsichtigte Leistungen im Namen und für Rechnung: des Wasserverband Eifel-Rur

Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle

Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"

Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können

Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"

Auftragsgegenstand

Leistungsbeschreibung

Art der Leistung Dienstleistung: Durchführung von Analysen

Umfang der Leistung Durchführung von Probennahme nach LAGA PN 98 sowie Analysen nach TR LAGA 20 sowie DepV

71620000-0 Analysen
79723000-8 Abfallanalyse

Erfüllungsorte

Haupterfüllungsort
Bezeichnung Verbandsgebiet WVER, Zuständigkeit in der GWU
Postanschrift Eisenbahnstraße 5
Ort 52353 Düren

Ausführungsfristen

Bestimmungen über die Ausführungsfrist Beginn: 01.10.2026; Ende: 30.09.2030 Der Dienstleistungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr sofern gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr keine Kündigung ausgesprochen wird. Ohne vorzeitige Kündigung endet der Vertrag spätestens am 30.09.2030 automatisch, ohne dass dies einer Kündigung bedarf.

Fristen
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 11.08.2026 |
Angebotsfrist 12.08.2026 23:59 Uhr |
Zuschlags-/Bindefrist 30.09.2026 |

Wertung

Wertungsmethode der Vergabe

Wertungsmethode Niedrigster Preis

Lose

Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der Lose an verschiedene Bieter

Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt.

Nachweise / Bedingungen

Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen

Bedingung an die Auftragsausführung

  • Schwere Verfehlung nach §§123, 124 GWB: Angabe, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen gemäß §§ 123, 124 GWB begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt und kein Ausschussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Betriebshaftpflichtversicherung 1,5 Mio. EUR (mittels Dritterklärung vorzulegen): gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Vertrages aufrecht zu erhalten. Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jederzeit auf Verlangen nachzuweisen. Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht. Der Nachweis / die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
  • Steuern, Abgaben & Sozialversicherungsbeiträge (DL) (mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis, dass Steuern, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt wurden. Die Nachweise / Erklärungen sollten nicht älter als ein Jahr sein. Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
  • Umsatz (DL): Umsatz der letzten 3 Jahre. Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

  • AVPQ-Nummer: Angabe der AVPQ-Nummer inkl. Zugangs-PIN im Angebotsschreiben (unter Nr. 3)
  • Beschäftigtenzahl (DL): Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl inkl. Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre. Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 35 Abs. 6 UVgO bzw. § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nachweise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
  • MVAS 99 - Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein. Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum überschreiten, so ist dem Auftraggeber unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Diese Anforderung ist Mindeststandard. Sollte diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot zusätzlich zum vorhandenen Fachkundenachweis die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Auffrischungsseminar / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entsprechenden Schulung teilgenommen wird. Das Auffrischungsseminar / die Wiederholungsschulung muss vor Beginn der Ausführung absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
  • Referenzliste UVgO_VgV: Referenznachweise für vergleichbare Projekte mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer der letzten 3 Jahre.
  • Zertifikat von PB 98 (mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifikat von PB 98

Auflagen zur persönlichen Lage

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bedingungen für den Auftrag

Geforderte Kautionen und Sicherheiten

Es werden keine Sicherheiten gefordert.

Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind

Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen

Nein

Vergabeunterlagen

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

Postalischer Versand Nein

Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz NRW WA"

URL zu den Auftragsunterlagen
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5YT128G6GN/documents

Angebote

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Beginn der Angebotsöffnung 12.08.2026 23:59 Uhr

Ort

Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen.

Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen

Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 UVgO ohne Beteiligung von Bietern.

Angebotsabgabe

Art der akzeptierten Angebote

Elektronisch in Textform

URL zur Abgabe elektronischer Angebote
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXVHYY5YT128G6GN

Zugriff auf Preisdokumente bis zur manuellen Freigabe während der Angebotsprüfung/-wertung sperren (Zwei-Umschlags-Verfahren) Nein

Eingabemöglichkeiten zu Angebotspreisen für Unternehmen innerhalb des Bietertools sperren Nein

Weitere Anforderungen an Angebote

Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten. Nein

Forderung von Proben und Mustern Nein

Besondere Anforderungen zu Unterauftragnehmern

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben. Ja

Nebenangebote

Nebenangebote werden nicht zugelassen.

Verfahren/Sonstiges

Sonstige Informationen

Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber

  1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
  2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
  3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:

  1. der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
  2. der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
  3. dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.

Bekanntmachungs-ID CXVHYY5YT128G6GN

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 204508 vom 23.07.2026