Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Einkauf und Vertragsmanagement
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074 Aachen
DE-52074 Aachen
25.03.2026
00121481-2026
1. BLB Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Niederlassung Aachen Einkauf und Vertragsmanagement
Mies-van-der-Rohe-Straße 10
52074 Aachen
1.1 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Aachen
E-Mail: mailto:AC.Einkauf@blb.nrw.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: BLB NRW AC /AC RWTH Ersatzneubau AOC/ Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Tiefengründung_005-26-00048_L1 Beschreibung: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Tiefengründung Kennung des Verfahrens: f49cd40c-51fb-49bd-bf81-1db58dbc499b Interne Kennung: 005-26-00048 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Bauleistungen Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2 Erfüllungsort Postanschrift: AC RWTH Ersatzneubau AOC - Landoltweg 4 Stadt: Aachen Postleitzahl: 52074 Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D) Land: Deutschland Zusätzliche Informationen: Baustellenzufahrt Prof.-Pirlet-Straße
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYTGU0MWKS# Das Vergabeverfahren wird über den Vergabemarktplatz NRW (VMP NRW) abgewickelt. Unternehmen erhalten bei der Registrierung auf dem VMP NRW einen individuellen Unternehmensaccount. Der Austausch zwischen der Vergabestelle und dem Unternehmen erfolgt elektronisch über diesen Account und den für dieses Vergabeverfahren angelegten Projektraum im Modul Kommunikation. Nur das Unternehmen hat Zugriff auf die über den Unternehmensaccount im Modul Kommunikation des Projektraums eingegangenen und ausgehenden Nachrichten. Dem Unternehmen werden hierüber auch rechtserhebliche Erklärungen im Vergabeverfahren zugestellt. Innerhalb des Unternehmensaccounts können mehrere Nutzerkonten angelegt werden. Bei der Anlage wird die Verwendung funktionsbezogener E-Mail-Adressen empfohlen. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum VMP NRW sowie Anleitungen zum Bietertool für die Angebotsabgabe finden Sie auf der Internetseite des Betreibers cosinex GmbH unter folgendem Link: https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008. Sollte es im Rahmen des Vergabeverfahrens durch Mehrfachangaben im Preisblatt einerseits und im Bietertool andererseits zu widersprüchlichen Angaben über Preisnachlässe durch den Bieter kommen, werden die Angaben im Preisblatt als vorrangig angesehen und der Bewertung des Angebots zugrunde gelegt. Nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1 S. 2267) ist der BLB NRW verpflichtet, ab dem 01.01.2002, bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem Auftragnehmer in Rechnung gestellten Entgelt an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt. Von der Bagatellgrenze im Sinne des § 48 Abs.2 EStG macht der BLB NRW keinen Gebrauch. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. Information zur Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen: Zuständigkeit Vergabekammer Rheinland: - ab 01.01.2026 bis 30.06.2026 für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln Zuständigkeit Vergabekammer Westfalen: - ab 01.01.2026 bis 30.06.2026 für Neueingänge aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Münster, Detmold und Düsseldorf - ab 01.07.2026 bis 31.12.2026 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen Zuständigkeit Vergabekammer Nordrhein-Westfalen: - ab 01.01.2027 für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen sowie für alle vor der Vergabekammer Westfalen oder der Vergabekammer Rheinland anhängigen Nachprüfungsverfahren Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vob-a-eu -
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 124 GWB - § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie sämtliche Ausschlussgründe nach § 123 GWB Der Text ist zu lang für eine vollständige HTML-Darstellung in einer Antwort. Der obige Ausschnitt zeigt die Formatierung der ersten Abschnitte. Der Rest des Textes kann in ähnlicher Weise fortgesetzt werden.