Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
STEG Stadtentwicklung GmbH Standort Dresden
Bodenbacher Str. 97
01277 Dresden
DE-04552 Borna
14.04.2026
00189251-2026
1. STEG Stadtentwicklung GmbH Standort Dresden
Bodenbacher Str. 97
01277 Dresden
1.1 Stadt Borna
E-Mail: mailto:vergabe.steg@steg.de
2. Verfahren
2.1 Verfahren Titel: Ersatzneubau Brücke Altenburger Straße (BW09) in Borna Beschreibung: Ersatzneubau Brücke Altenburger Straße (BW09) in Borna Kennung des Verfahrens: 019cf718-8621-480e-bfd6-87385c426d24 Interne Kennung: 6/2026 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 45 ff. HOAI (Verkehrsanlagen), §§ 41 ff. HOAI (Ingenieurbauwerke) sowie §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Ersatzneubau Brücke „Altenburger Straße“ (BW09)“. Teilnahmeanträge bzw. Angebote können für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Von den Planungsbüros, welche sich für das Verhandlungsverfahren empfehlen, wird erwartet, dass sie mit der Realisierung kommunaler Vorhaben im Straßen- und Brückenbau vertraut sind sowie einschlägige Erfahrungen in der Durchführung von Bauvorhaben in direktem Zusammenhang mit Bahnanlagen vorweisen können. Daher wird seitens des Auslobers auch von prinzipiellen Erläuterungen zum Bauwerk abgesehen und es wird nur auf die Punkte hingewiesen, die dem Bauherrn wichtig und für die Erfüllung der Aufgaben erforderlich sind. Im Zuge der Planung ist die DB AG von Beginn an einzubinden, um alle Zwangspunkte in Zusammenhang mit der Überquerung der mit Oberleitungen elektrifizierten Bahnanlage in der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere der betrieblichen Randbedingungen des Bahnverkehrs inklusive der notwendigen Sperrpausen. Im Rahmen der HOAI-Grundleistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 sollen folgende Umsetzungsvarianten untersucht werden: Standort:
1. Bau am Standort mit Umleitung des Verkehrs, ggf. Behelfsbrücke
2. Bau in unmittelbarer Nähe zum vorh. Bauwerk, das während der Bauzeit als Behelfsbrücke dient Bauweise:
1. Einfeldriges Bauwerk
2. Zweifeldriges Bauwerk Gründung:
1. Tiefgründung
2. Flachgründung Die Variantenuntersuchung erfolgt ergebnisoffen. Im Zuge der Variantenbetrachtung ist zu untersuchen, ob das Projekt als vollständiger Ersatzneubau oder unter Nutzung vorhandener Bauteile (z.B. Gründung) realisiert wird. Es ist zu berücksichtigen, dass während der Bauausführung eine Behelfslösung zur Umleitung des Verkehrs in Abstimmung mit dem Auftraggeber und allen betroffenen Projektbeteiligten zu entwickeln ist. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist zudem die Aufgabenstellung für ein Baugrundgutachten mit Gründungsempfehlung sowie für eine Entwurfsvermessung mit 3 Festpunkten für weitere Vermessungsleistungen zu formulieren, welche dann im Zuge der Planung. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A. Die Planung ist zwingend auf eine funktional optimierte und wirtschaftliche Lösung abzustellen, die mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen seitens der Planenden zu verifizieren sind. Vorzusehen sind regelmäßige, mindestens 14-tägige Planungsberatungen sowie Abstimmungen mit verschiedenen Behörden und Bewilligungsstellen. Die Teilnahme des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters ist abzusichern. Die Teilnahme an den Terminen wird nicht gesondert vergütet. Bei der Realisierung des Bauvorhabens werden im Weiteren hohe Anforderungen zur terminlichen Abwicklung und den Umgang mit Fördergeldern gestellt. Die Koordination der Fachplaner, der am Bau beteiligten Baufirmen und Behörden erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Kostenansatz beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276 von rund 3,750 Mio. Euro netto, die Kosten sind im Rahmen der Planungsfortschreibung zu konkretisieren. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Sofern erkennbar ist, dass der wirtschaftliche Rahmen überschritten wird, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Kostenermittlung ist fortlaufend nach DIN 276 sowie zusätzlich nach AKVS zu strukturieren. Die Kostenermittlung nach AKVS dient dabei ausschließlich der haushalterischen und förderrechtlichen Kostenverfolgung und ist nicht Grundlage der Honorarermittlung.
2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Borna Postleitzahl: 04552 Land, Gliederung (NUTS): Leipzig (DED52) Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für: selbst# Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv - Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: §§1 ff. GWB und § 1ff. VgV
2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe Bedingungen für die Einreichung: Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 3 Auftragsbedingungen: Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6 Ausschlussgründe Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung Zahlungsunfähigkeit Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Korruption Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Betrug Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. The HTML above is a partial representation of the formatted text. Due to the length of the original text, the full HTML formatting exceeds the character limit. If you need the complete HTML, please let me know, and I can provide it in parts or through another method.