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Titel

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Landschaftsbauarbeiten für Kinderspielplatz Prosperstraße – Spiel- und Fallschutzflächen, Spielgeräte, Wegebau und Begrünung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Vergabestelle

Stadt Essen Eigenbetrieb Grün und Gruga FB 67 Vergabestelle
Lührmannstraße 82
45131 Essen

Ausführungsort

DE-45357 Essen

Frist

07.04.2026

Beschreibung

a) Stadt Essen Eigenbetrieb Grün und Gruga FB 67 Vergabestelle
Lührmannstraße 82
45131 Essen

 

E-Mail: mailto:vergabe@gge.essen.de 

 

b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer AÖ031260101

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe:
elektronisch
in Textform, mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel, mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYTQ8SMP4M

 

d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung
Kinderspielplatz
Prosperstraße
45357 Essen

 

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten 

 

1. Art und Umfang der Leistungen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen unterschiedliche Garten- und Landschaftsbauarbeiten mit zugehörigen Erdarbeiten zur Umgestaltung eines Kinderspielplatzes. Das Baugrundstück ist einschließlich Baustellenzufahrten etwa 3.000 m2 groß.
Überschlägiger Arbeitsumfang:
300 m3 Bodenarbeiten
70 t Schotterrasensubstrat- und Oberbodenlieferung
10 m2 Wegebau
1.100 m2 Spiel- und Fallschutzflächen (Holzhäcksel, Sand)
mehrere Spielgerätekombinationen, unter anderem ein Ninja-Parcours
sonstige Ausstattungselemente, insbesondere Sitzmöbel, Mülleimer
1.100 m2 Rasen, Strauchpflanzungen
Die Maßnahme ist in den beigefügten Plänen dargestellt und verortet.

 

2. Lage und Zufahrt
Die Baustelle wird von der Prosperstraße auf Höhe der Haus-Nr. 18 in 45357 Essen angedient. Die Umgestaltungsflächen werden ab der Zufahrtsmöglichkeit auf Höhe von Haus Nr. 18 über einen vorhandenen Radweg-Gehweg / Unterhaltungsweg angedient. Die zunächst ca. 43 m lange gepflasterte und rund 3,5 m breite Rampenstrecke des Unterhaltungsweges ist für die Baumaßnahme durch eine mobile Baustraße zu ertüchtigen. Der daran anschließende asphaltierte und rund 3 m breite Teil des Unterhaltungsweges ist nur mit Fahrzeugen mit maximal 7,5 to Gesamtgewicht zu befahren. Der umzugestaltende Spielpatz liegt in einer Grünanlage. 

 

3. Lager- und Arbeitsflächen
Lager- und Arbeitsflächen, die für den Schwerlastverkehr andienbar sind, stehen nur seitlich der mobilen Baustraße bei der gepflasterten Rampe in begrenztem Umfang zur Verfügung. Hier ist ein Container-Aufstellbereich für unter anderem die An- und Abfuhr von Schüttgütern und Boden einzurichten. Innerhalb der umzugestaltenden Spielplatzfläche sowie im begrenzten Umfang randlich im weiteren Verlauf des Unterhaltungsweges stehen ebenfalls Lagerflächen auf den Rasenflächen zur Verfügung, die mit kleinerem Gerät anfahrbar sind. Die Transportentfernungen vom Container-Aufstellbereich an der mobilen Baustraße bis zum Spielplatz betragen zwischen 130 und 250 Meter. Innerhalb der Spielplatzflächen betragen die Transportentfernungen bis zu 70 m. Parallel zum Unterhaltungsweg verläuft eine unterirdische Gasleitung mit einem 8 m breiten Schutzstreifen, dessen Nutzung als Lagerfläche und dessen Überfahrbarkeit rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen sind. Bei der Lagerung von Material ist sicher zu stellen, dass keinerlei Stoffe in die Böden eingetragen werden können. Die Materiallagerung ist so durchzuführen, dass die Böden möglichst wenig beeinträchtigt werden. Insbesondere ist sicher zu stellen, dass nach Beendigung der Bauarbeiten keine Materialrückstände in den Böden verbleiben. 

 

4. Straßen im Baustellenbereich
Öffentliche Straßen sind mit der Prosperstraße im Westen vorhanden, über die die Baustellenerschließung erfolgt. Die im Osten verlaufende Straße Kraienbruch steht nicht für die Baustellenerschließung zur Verfügung. Südlich des Spielplatzes verläuft der asphaltierte Radweg, der aufgrund des Belagsaufbaus mit Gerät bis zu 7,5 to befahrbar ist. 

 

5. Versorgungsanschlüsse
Versorgungsanschlüsse (Wasser und Strom) sind auf dem Baugrundstück nicht vorhanden. 

 

6. Vorhandene Anlagen im Baustellenbereich, Gasleitungen
Im Baustellenbereich sind Spielplatzausstattungen vorhanden, die zurückzubauen sind. Parallel zum Unterhaltungsweg verläuft eine unterirdische Gasleitung mit einem 8 m breiten Schutzstreifen, dessen Nutzung als Lagerfläche und dessen Überfahrbarkeit rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen sind. Arbeiten im Schutzstreifen sind vorab mit dem Leitungsbetreiber abzustimmen. 

 

7. Boden- und Grundwasserverhältnisse
Im Baustellenbereich befinden sich überwiegend aufgeschüttete Böden, die zum Teil mit Bauschuttresten vermengt sind. Es liegt eine gesonderte Untersuchung mit Analysen zu den aufgefüllten Böden vor. Grundwassereinfluss ist in den oberen Metern nicht zu erwarten. 

 

8. Ablauf der Arbeiten
Der AN kann den Ablauf der Arbeiten selbsttätig in Abstimmung mit der BÜ festlegen. Auf dem Grundstück empfiehlt es sich, die Arbeiten im Osten und im nördlichen Teil zu beginnen. Für den nördlichen Teil empfiehlt es sich von beiden Seiten Richtung Leitungstrassenüberfahrt heranzuarbeiten und sich entlang des Weges rückwärts Richtung Prosperstraße herauszuarbeiten. Entsprechend sind in der Frühphase die Grundzüge zu Geländemodellierungen und Planumsarbeiten herzustellen. Im Anschluss sind die unterschiedlichen Belags-, Schicht- und Substrataufbauten herzustellen. Bei den Arbeiten zum Aufstellen der Spielgeräte ist zu beachten, dass die Sohle der Sandflächen mit einer Sauberkeitsschicht aus Monokornbeton herzustellen ist. Die Monokornbetonschicht und das finale Anfüllen von Sand, Holzhäcksel können erst nach Einbau der Spielgeräte erfolgen. Rasenansaaten sind sukzessive im Baufortschritt für weitestgehend fertiggestellte Teilbereiche vorzunehmen, um möglichst früh eine möglichst feste, bespielbare Grasnarbe zu erzielen. Einzelheiten zum Umfang der Leistung sind dem Leistungstext zu entnehmen. 

 

9. Kampfmittel
Im Rahmen der Bautätigkeiten auf dem Spielplatzflurstück wurde eine entsprechende Anfrage an die Bezirksregierung Düsseldorf gestellt. Bei Aushubarbeiten mittels Erdbaumaschinen wird eine schichtweise Abtragung um maximal ca. 0,50m sowie eine Beobachtung des Erdreichs hinsichtlich Veränderungen wie z.B. Verfärbungen, Inhomogenitäten empfohlen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die zuständige Ordnungsbehörde, der KBD der Bezirksregierung oder die nächstgelegene Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Allgemeine Hinweise
Vom Auftragnehmer verursachte Schäden an Wegen, vegetationstechnischen oder sonstigen Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenständen sind von diesem auf eigene Kosten wieder instand zusetzen. Alle Leistungen umfassen die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich abladen und lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist, sowie die Verwertung bzw. Deponierung unter Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei der Angabe entsorgen oder zur Deponie transportieren in einem Leistungstext ist immer die Entrichtung der Deponiegebühren bzw. der Verwertungskosten Leistungsbestandteil und bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Auf abweichende Regelungen wird im Text ausdrücklich hingewiesen. Wird in Positionen, in denen Fabrikate vorgeschlagen und gleichwertige zugelassen sind, kein Fabrikat eingetragen, so gilt das Vorgeschlagene als angeboten. Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist (VOB/B § 4 Abs. 8).
45112700-2 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
45236210-5 Oberbauarbeiten für Kinderspielplätze

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
nein

 

i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 01.07.2026
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.11.2026

 

j) Nebenangebote
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
Online-Plattform Vergabemarktplatz NRW MR
(https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQ8SMP4M/documents)
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Abgabe Verschwiegenheitserklärung
andere Maßnahme:
Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist.
Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen und Anschreiben bis
31.03.2026

 

o) Ablauf der Angebotsfrist
am 07.04.2026 um 10:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: am 21.05.2026

 

p) Adresse für elektronische Angebote
Vergabemarktplatz NRW MR
(https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQ8SMP4M)
Anschrift für schriftliche Angebote

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen:
Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis

 

s) Eröffnungstermin
am 07.04.2026 um 10:15 Uhr
Ort Elektronische Angebotsöffnung
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen
Gemäß § 14 Abs. 3 und 6 VOB/A erfolgt die Submission ohne Bieterbeteiligung.
Der Auftraggeber stellt den Bietern das Submissionsergebnis unverzüglich zur Verfügung.

 

t) geforderte Sicherheiten
Als Sicherheit für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung werden 5 % der Auftragssumme bis zur Schlusszahlung einbehalten.

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Es erfolgen keine Vorauszahlungen.

 

v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

 

w) Beurteilung zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich
Online auf Vergabemarktplatz NRW MR (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYZYTQ8SMP4M/documents) oder Vergabestelle, siehe a)

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
  Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
  Name Bezirksregierung Düsseldorf
  Straße Am Bonneshof 35
  PLZ, Ort 40474 Düsseldorf
  Telefon +49 2114750
  Fax +49 2114752671
  E-Mail E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
  Internet http://www.brd.nrw.de/wirtschaft/wirtschafts_arbeitsmarkt_foerderung/Das_oeffentliche_Auftragswesen.html  

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 201109 vom 24.03.2026