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Titel

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Straßenbauarbeiten zwischen Diemelstadt/Neudorf und Diemelstadt/Orpethal

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen
Marsberger Straße 3
34454 Bad Arolsen

Ausführungsort

DE-34474 Diemelstadt

Frist

12.05.2026

Beschreibung

a) Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Bad Arolsen
Große Allee 22
34454 Bad Arolsen
Telefon: +49 5691 893-0
Fax: +49 5691 893-170
 

E-Mail: info.badarolsen@mobil.hessen.de
(URL): https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d9acd07f0-103e2d99cfc7ef38

 

b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOB/A

 

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform

 

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

 

e) Ort der Ausführung: 34474 Diemelstadt
NUTS-Code: DE736 Waldeck-Frankenberg

 

f) Art und Umfang der Leistung:
L 3438, Diemelstadt/Neudorf - Diemelstadt/Orpethal
ca. 5.500 m3 Asphalt aufnehmen
ca. 300 m Betonrohrleitung DN 400 herstellen
ca. 1.800 m Bankettplatten setzen
ca. 2.000 m3 Frostschutzschicht herstellen
ca. 650 m2 Asphalttragschicht 8 cm herstellen
ca. 1.200 m2 Asphalttragschicht 10 cm herstellen
ca. 34.250 m2 Asphalttragschicht 14 cm herstellen
ca. 38.000 m2 Asphaltdeckschicht 4 cm herstellen
Instandsetzungsarbeiten an Bauwerken
Verkehrssicherung und sonstige Nebenarbeiten

 

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Nein

 

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f): Nein

 

i) Ausführungsfristen:
Ende: 26.11.2027
weitere Fristen: Ausführungsfrist in Monaten: - Replacement is not a string element. -

 

j) Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen

 

k) mehrere Hauptangebote: nicht zugelassen

 

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19d9acd07f0-103e2d99cfc7ef38
Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert

 

o) Ablauf der Angebotsfrist am: 12.05.2026 10:30 Uhr
Bindefrist: 10.06.2026

 

p) Anschrift, an die die Angebote zu richten/übermitteln sind
elektronisch: https://vergabe.hessen.de

 

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch

 

r) Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
1 Preis

 

s) Angebotseröffnung: 12.05.2026 10:30 Uhr
Bei der Öffnung des Angebots dürfen anwesend sein: entfällt

 

t) geforderte Sicherheiten:
Sicherheit für Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme

 

u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Abschlagszahlungen und Schlusszahlung nach VOB/B

 

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigtem Vertreter

 

w) Beurteilung der Eignung:
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen und eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch Angabe:
- des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- zur Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor bezüglich des Gesamtumsatzes eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder eine entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnung zu fordern (gilt auch für Nachunternehmer). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zu den benannten Referenzen je eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers zu fordern, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden (gilt auch für Nachunternehmer). Technische Leistungsfähigkeit - Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
- Angabe der Zahl, der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei dem Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch vergleichbare Präqualifikationsregister (§ 15 Abs. 2 HVTG) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt behält sich der AG vor zur Bestätigung der Erklärung zu fordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für Nachunternehmer).
Der Bieter sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben sich mit dem Angebot zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu erklären. Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung die von ihm vorgesehenen Nachunternehmen und Verleihunternehmen ebenfalls zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgelt zu verpflichten. Die jeweilige Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn der Leistung der Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorzulegen.

 

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Zentrale
Dostojewskistraße 4-6
65187 Wiesbaden

 

y) Sonstige Angaben:
nachr. HAD-Ref.: 8/49175
nachr. V-Nr/AKZ: VG-0465-2026-0015

 

z) Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
  siehe HVA B-StB Vorzulegende Unterlagen, Absch. 3
  Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein       ### Hinweise: 1. Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes entfernt: Ich habe die Zeilenumbrüche innerhalb eines Absatzes entfernt, sodass der Text fließend ist, außer dort, wo ein neuer Punkt beginnt. 2. Aufzählungen untereinander gelistet: Die Aufzählungen wurden mit `
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Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 202179 vom 24.04.2026