Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)
Landratsamt Hildesheim Bereich 103 Hauptamt Zentrale Vergabestelle
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
DE-31174 Schellerten
16.10.2025
a) Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 2025-168
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe: [X] elektronisch in Textform Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYTA1KC65R
d) Art des Auftrags [X] Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung Gemeinde Scheuerten Rathausstraße 8 31174 Scheuerten Weitere Angaben Ottbergen Schäferstraße/Stadtweg
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Art der Leistung: Lieferung und Einbau einer Löschwasserzisterne in Ottbergen Stadtweg, Gemeinde Scheuerten Umfang der Leistung: Neubau einer Löschwasserzisterne in Ottbergen Die Gemeinde Scheuerten im Landkreis Hildesheim plant zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes den Neubau einer Löschwasserzisterne in der Ortschaft Ottbergen. Die geplante Lage der Löschwasserzisterne befindet sich auf einer Grünfläche an der Ecke Schäferstraße/ Stadtweg. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
g) Angabe über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden Zweck der baulichen Anlage Zweck des Auftrags
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f) |X] nein
i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: |X| Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: weitere Fristen Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Ausführung schnellstmöglich nach Auftragserteilung in Absprache mit dem Auftraggeber.
j) Nebenangebote [X] nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
k) mehrere Hauptangebote |X| nicht zugelassen I) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Online-Plattform vergäbe.Niedersachsen vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYTA1KC65R/ documents) Der Zugang wird gewährt, sobald die Erfüllung der Maßnahmen belegt ist. Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden |X| nachgefordert Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen 09.10.2025 und Anschreiben bis
o) Ablauf der Angebotsfrist am 16.10.2025 um 09:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: am 14.11.2025
p) Adresse für elektronische Angebote vergabe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXS0YHAYTA1KC65R) Anschrift für schriftliche Angebote
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch;
r) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin Ort am 16.10.2025 um 09:00 Uhr keine Angabe Personen, die bei der Grundsätzlich dürfen Bieter und/oder deren Bevollmächtigten anwesend Eröffnung anwesend sein sein. Dadurch, dass nur noch elektronische Angebote zugelassen werden dürfen und die Angebotsöffnung rein elektronisch durchgeführt wird, ist eine Teilnahme der Bieter im Zuge der reinen eVergabe nicht mehr zeitgemäß. Dem Informationsbedürfnis der Bieter wird insofern nachgekommen, dass sämtliche Bieter, die Angebote abgegeben haben, unverzüglich (sofort nach Abschluss der Angebotsöffnung) über das Ergebnis der Submission per Mitteilung im Kommunikationsbereich dieses Portals benachrichtigt werden.
t) geforderte Sicherheiten VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind Siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
w) Beurteilung zur Eignung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung ist erhältlich Online auf vergäbe.Niedersachsen (https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/ CXS0YHAYTA1 KC65R/documents) oder Vergabestelle, siehe a) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen: Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen Bedingung an die Auftragsausführung o NTVergG Angaben und Formalitäten, Eignungsnachweise gem. § 6a VOB/A die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen insbesondere: zur persönlichen Lage zu - Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB überprüfen 124) - ggf. Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer (wenn erforderlich) Angaben und Formalitäten, Eignungsnachweise gem. § 6a VOB/A die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen insbesondere: zur wirtschaftlichen - Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB und finanziellen 124) Leistungsfähigkeit zu - ggf. Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer (wenn überprüfen erforderlich) Angaben und Formalitäten, Eignungsnachweise gem. § 6a VOB/A die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur insbesondere: technischen und beruflichen - Unterzeichnung der Eigenerklärung für Bewerber (Formblatt VVB Leistungsfähigkeit zu 124) überprüfen - ggf. Unterzeichnung der Erklärung über Nachunternehmer (wenn erforderlich)
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Landkreis Hildesheim Kommunalaufsicht Straße Marie-Wagenknecht-Str. 3 PLZ, Ort 31134 Hildesheim Telefon +49 51213092231 Fax E-Mail E-Mail: Ulrich.Voss@landkreishildesheim.de Internet www.landkreishildesheim.de Sonstige Informationen für Bieter/Bewerber Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform https:// vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den: Landkreis Hildesheim Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle Marie-Wagenknecht-Str. 3 31134 Hildesheim E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de zu richten. Anderweitig eingehende mündliche oder schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Der öffentliche Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige Registrierung). Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf gestellte Fragen. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter sich in diesem Fall selbständig informieren sollten. Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter. Um sicherzustellen, dass alle eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.