Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Stilleweg 2
30655 Hannover
DE-30655 Hannover
29.10.2025
1. Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
Stilleweg 2
30655 Hannover
E-Mail: mailto:Postfach-Z5@bgr.de
2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen 102-10130024
3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote elektronisch ohne elektronische Signatur (Textform) mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / fortgeschrittenem elektronischen Siegel mit qualifizierter elektronischer Signatur / qualifiziertem elektronischen Siegel b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 29.10.2025 - 23:59 Uhr Ablauf der Bindefrist 21.11.2025 c) Sprache deutsch.
4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter www.evergabe-online.de/tenderdetails.html b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 29.10.2025 - 23:59 Uhr
5. Angaben zur Leistung a) Art und Umfang der Leistung Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (kurz: BGR) ist dasgeowissenschaftliche Kompetenzzentrum und der Geologische Dienst des Bundes. Ihre Kernthemen sind Energierohstoffe, mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Boden und der Untergrund als Speicher- und Wirtschaftsraum. Sie hat den Auftrag, mit Forschung und Beratung dazu beizutragen, die Lebensbedingungen durch verantwortliche Nutzung der Geopotenziale zu erhalten oder zu verbessern. Der Fachbereich 3.3 ist der Abteilung 3 (Unterirdischer Speicher- und Wirtschaftsraum) zugeordnet und beschäftigt sich unter anderem mit gesteinsphysikalischen und geomechanischen Untersuchungen von potentiellen Wirtsgesteinen (Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein) im Zusammenhang mit der Standortauswahl für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle. Hierfür verfügt der Fachbereich über ein Labor mit einer Vielzahl von Gesteinsprüfmaschinen. Da die durchgeführten Versuche höchsten Qualitätsansprüchen genügen müssen, ist das Labor nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditiert. c) Ort der Leistungserbringung DAP Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Dienstbereich Hannover, Stilleweg 2, 30655 Hannover.
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein.
8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist
3.1 EVB: Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen vollständig innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung.
9. Höhe geforderter Sicherheitsleistungen Keine.
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Die Leistungen des Auftragnehmers in Erfüllung dieses Vertrages werden nach Maßgabe des Preisblattes vergütet. Die im Preisblatt genannten Preise verstehen sich als Festpreise für die gesamte Laufzeit des Vertrages.Mit dieser Vergütung sind sämtliche Forderungen des Auftragnehmers abgegolten. Über die hier genannten Beträge hinaus werden keine Zahlungen geleistet. Die Regelung in Ziffer 5.2 bleibt unberührt.
5.2 Eine Änderung des Angebotspreises nach Umsatzsteuer (Brutto-Angebotspreis) ist zulässig, wenn der Umsatzsteuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und dem Entstehen der Steuerschuld durch Gesetz geändert wird. In diesem Fall wird die Umsatzsteuer mit dem Tage des Entstehens der Steuerschuld (vgl. § 13 UStG) geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Die Höhe des Angebotspreises vor Umsatzsteuer (Netto-Angebotspreis) bleibt unverändert. Wird aus Anlass der Änderung des UStG eine gesetzliche Regelung für die Abwicklung des bestehenden Vertrages getroffen, so tritt anstelle dieser vertraglichen Regelung die gesetzliche Regelung.Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
5.3 Der Auftragnehmer kann die Zahlung der vereinbarten Vergütung nach vollständiger Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber verlangen. Teilzahlungen sind nur zugelassen, sofern in diesem Vertrag unter Ziff. 3.2 in sich abgeschlossenen und eigenständig nutzbaren Teilleistungen definiert wurden. Zahlungen des Auftraggebers erfolgen mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug oder innerhalb der angebotenen Skontofrist unter Abzug des angebotenen Skontos nach Eingang der Rechnung auf das vom Auftragnehmer in der Rechnung benannte Konto. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zugang des Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.4 Der Auftragnehmer sorgt für die Entrichtung fälliger Abgaben (Steuern usw.) selbst.
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Siehe Besondere Hinweise zur Wertung:.
6. Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Der Bieter muss nachweisbar in der Lage sein, das verlangte Aufgabenspektrum kompetent und fristgemäß durchzuführen. Er hat mit seinem Angebot die nachfolgend genannten Unterlagen zum Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen vorzulegen. Es handelt sich ausnahmslos um Ausschlusskriterien. Das bedeutet, dass der Bieter ausgeschlossen wird, wenn er die Anforderungen nicht erfüllt. Der Bieter muss alle nachfolgend geforderten Nachweise zur Eignung mit der Angebotsabgabe vorlegen.
6.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
6.2 Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben “ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
6.3 Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
6.3.1 Nachweis der Leistungsmerkmale Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung bezogen auf die Leistungsmerkmale der angebotenen Geräte/des angebotenen Gerätes belegen. Dabei ist sowohl das angebotene Fabrikat, Modell/Typ sowie alle zum Beleg erforderlichen technischen Datenblätter mit Bezug zu den Mindestanforderungen anzugeben. Hinsichtlich der Ausgestaltung der Unterlagen wird ausdrücklich auf Ziff. 1 dieser BHW verwiesen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teil-/Leistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertig“, wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt (siehe Preisblatt). Es ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Dies kann nur unterbleiben, wenn er im Angebotsschreiben explizit erklärt, dass er das in der Leistungsbeschreibung benannte Produkt anbietet.
12. Zuschlagskriterien Alleiniges Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis.
14. Sonstige Angaben Siehe Besondere Hinweise zur Wertung:.
7. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
7.1 Aufschlüsselung der Preiskalkulation Das Angebot ist als Festpreis pauschal auszustellen. Der Bieter hat mit seinem Angebot zur Prüfung der Zusammensetzung und der Auskömmlichkeit des Angebotspreises seine dem Angebot zugrundeliegende Kalkulation nachzuweisen. Es sind alle Personal- und Sachkosten einschl. aller Transport-, Reise- und sonstiger Nebenkosten für alle anzubietenden Leistungen/Lieferungen aufzuschlüsseln. Dabei sind die Strukturen der Leistungsbeschreibung (einzelne Ziffern laut Leistungsbeschreibung) so zu übernehmen, dass deren Kalkulation von der Vergabestelle nachvollzogen werden kann.
7.2 Eigenerklärung zur Beachtung der Verordnung PR 30/53 Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zur Beachtung der Verordnung PR 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
7.3 Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.