Gesucht werden Planungsleistungen (Vorstudie und Vorprojekt) für den Neustadttunnel als 2. Etappe des Durchgangsbahnhofs Luzern. Umfasst sind Gesamtleitung, Tunnel-, Tief- und Spezialtiefbau, Geologie, technische Anlagen, Bahntechnik und Architektur. Laufzeit: Oktober 2026 bis März 2031.
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte Region Mitte
Güterstrasse 8
6005 Luzern
CH-6000 Luzern
12.08.2026
Durchgangsbahnhof Luzern, 2. Etappe, Neustadttunnel
#35437-02
22.06.2026
Ausschreibung
DE
Gegenstand und Umfang des Auftrags
Phase Vorstudie(SIA 21) und Vorprojekt (SIA 31), wobei die Phasen sich überlappen werden.
Leistungen: Gesamtleitung, Tunnelbau im Tagbau und Bergmännischer Vortrieb (Konventionell und TBM); Tiefbau und Spezialtiefbau, Tragkonstruktionen, Geologie und Hydrogeologie, Technische Anlagen (Tunnellüftung, Tunnelsicherheit, Brandschutz) und Bahntechnik (Fahrbahn), Architektur (Anschlussbauwerk)
Die 2. Etappe DBL umfasst den Neustadttunnel (Doppelspur) ab Tiefbahnhof Luzern (exkl.) bis Anschluss an die bestehende Bahnlinie Richtung Olten im Raum Heimbach/Gütsch/Fluhmühle (inkl.) sowie alle dazu erforderlichen baulichen Massnahmen. Linienführung und Querschnitt des Tunnels sowie die Ausprägung des Anschlussbauwerks wird in Rahmen der Vorstudie (Variantenstudie) festgelegt. Basierend auf der Bestvariante aus der Vorstudie wird das Vorprojekt ausgearbeitet.
Die Leistungen sind im Zeitraum Q4/2026 bis Q2/2031 zu erbringen.
Ort der Auftragserfüllung
6000, Luzern LU, Schweiz
Ausführungstermin
01.10.2026 - 31.03.2031
Vertragslaufzeit
01.10.2026 - 31.12.2031
Dieser Auftrag kann verlängert werden
Aufgrund Projektverlauf.
Eignungskriterien
Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
Zuschlagskriterien
Kriterien sind in den Dokumenten hinterlegt
Gemeinschaftsvokabular
Gemeinschaftsvokabular der EU (Common Procurement Vocabulary, CPV)
Haupt-CPV
71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Teilnahmebedingungen
Bedingungen in den Dokumenten
Bemerkungen
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Termine
Fragerunde 1, einreichen bis
07.07.2026
Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Einreichen des Angebots
12.08.2026, 15:00
Für vorbefasste Anbieter gilt die Frist bis 02.08.2026, 15:00 Uhr.
Angebot gültig bis
180 Tage nach Einreichefrist
Offertöffnung
13.08.2026
Das Datum ist informativ. Allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.
Öffentliche Offertöffnung
Nein
Unterlagen
Sprache(n) der Ausschreibungsunterlagen
Deutsch
Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
simap.ch
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Anmeldung & Registration
Angebotseinreichung
Sprachen für Angebote
Deutsch, Französisch, Italienisch
Art der Einreichung
Digital ausserhalb simap.ch
Spezifische Formvorschriften
Das Angebot ist ausschliesslich in SAP Ariba einzureichen. Für die Angebotseingabe beantragt der Anbieter den Zugang zum Beschaffungsereignis auf SAP Ariba mit dem Formular „Teilnahme an öffentlicher Ausschreibung (SIMAP)" (https://url.sbb.ch/simapformular_de).
Insbesondere sind folgende Angaben relevant:
Die Freischaltung für den SAP Ariba Zugang zur Angebotsabgabe kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Es gilt zu beachten, dass die geforderten Angaben sowie die verlangten Nachweise in den entsprechenden Abschnitten in SAP Ariba hochzuladen, beziehungsweise zu beantworten sind. Die Beschaffungsstelle der SBB empfiehlt, genügend Vorlauf dazu einzuplanen.
Idealerweise beantragen Sie daher den Zugang zur Angebotsabgabe in Beschaffungsereignis mindestens zehn Arbeitstage vor Ablauf der Frist zum Einreichen des Angebots.
Bei Planergemeinschaften: Das Angebot muss in SAP Ariba durch ein Planergemeinschaftsmitglied eingereicht werden. Nach der Planergemeinschaftsgründung muss sich die Planergemeinschaft als Unternehmen auf SAP Ariba zusätzlich registrieren. Spätestens bei Fertigstellung des Vertrags müssen alle übrigen ARGE-Mitglieder in SAP Ariba registriert sein.
Die Anleitungen zur Nutzung von SAP Ariba stehen dem Anbieter unter folgendem Link zur Verfügung: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/einkauf/digitaler-einkauf/ausschreibungsmanagement.html.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Ariba Support oder den SBB Support unter einkauf.services@sbb.ch.
Webseite
www.sbb.ch
Auftraggeber
Beschaffungsstelle
SBB AG, Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte Region Mitte
Zeno van Uden
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten - Schweiz
+41000000000
einkauf.bauprojekte.bern@sbb.ch
Bedarfsstelle (Vergabestelle)
SBB AG, Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte, Projektorganisation Zürich-Winterthur
Thomas Zieger
Vulkanplatz 11
8048 Zürich - Schweiz
Weitere Informationen
Ausschreibung
Staatsvertragsbereich
Ja
Sprache(n) des Verfahrens
Deutsch
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute).
Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.
Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch.
Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.
Durchführung eines Dialogs
Ja
Es wird ein Dialoggespräch mit den Anbietern durchgeführt. Mehr Informationen sind in den Ausschreibungsbestimmungen, Dokument B2 ersichtlich.
Optionen
Nein
Werden Varianten zugelassen?
Nein
Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
Allgemeine Bedingungen
Bietergemeinschaft
Zugelassen
Die Mitglieder einer Planergemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. Planergemeinschafts-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Planergemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als Planergemeinschafts-Mitglied in mehr als einer Planergemeinschaft ist nicht zulässig.
Ein Planergemeinschafts-Mitglied registriert und qualifiziert sich auf SAP Ariba und reicht das Angebot für die Planergemeinschaft ein. Nach der Planergemeinschaft Gründung muss sich die Planergemeinschaft als Unternehmen auf SAP Ariba zusätzlich registrieren. Eine erneute Qualifizierung ist hierbei nicht mehr notwendig.
Eine Firma kann nur als Mitglied in einer Planergemeinschaft oder als Subplanerin bei mehreren Planergemeinschaften teilnehmen.
Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen im Rahmen von Bietergemeinschaften
Nicht zugelassen
Subunternehmen
Zugelassen
Subplaner sind zugelassen. Eine Firma kann nur als Mitglied in einer Planergemeinschaft oder als Subplanerin bei mehreren Planergemeinschaften teilnehmen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen
Zugelassen
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Publikationsorgane
Offizielles Publikationsorgan
simap.ch
Vergangene Publikationen
#35437-01
20.04.2026
Vorankündigung
Details
Weitere Informationen: https://simap.ch/de/project-detail/1700f149-ee01-42ed-b77e-41564fab001a