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Titel
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Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche aktiver und in jüngerer Zeit stillgelegter Steinkohlebergwerke
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberBezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1
59821 Arnsberg
AusführungsortDE-59821 Arnsberg
Frist30.01.2014
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 440496-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bezirksregierung Arnsberg

Seibertzstraße 1

Kontaktstelle(n): Dezernat 12/Zentrale Vergabestelle

Zu Händen von: Frau Hesse/Herrn Filipponi

59821 Arnsberg

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 293182-2556/2559, Fax: +49 2931822824


E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Gutachterliche Stellungnahme zum Thema „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche aktiver und in jüngerer Zeit stillgelegter Steinkohlebergwerke der RAG AG“.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 (Bergbau und Energie des Landes NRW) in Dortmund. NUTS-Code DEA52


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gutachterliche Stellungnahme zum Thema „Analyse von Senkungserscheinungen außerhalb prognostizierter Einwirkungsbereiche aktiver und in jüngerer Zeit stillgelegter Steinkohlbergwerke der RAG AG“.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000, 71000000, 71330000, 71351000, 71355100


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 30 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Siehe Vergabeunterlagen.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Vgl. Vergabeunterlagen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, insbes.: (A2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Formular gemäß Anlage 3). (A3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG (Formular gemäß Anlage 4). (A4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (Formular gemäß Anlage 5). (A5) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förde-rung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formular gemäß Anlage 6). (A6) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen (Formular gemäß Anlage 7).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.2.1).


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe Vergabeunterlagen, insbes.: (A1) Angaben zur Zahl der in den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie tätigen Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (Formular gemäß Anlage 2). (A7) Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formular gemäß Anlage 8). (A8) Benennung aller Nachunternehmer mit Verpflichtungserklärung jeweils für jeden Nachunternehmer (Formular gemäß Anlage 9). (A9) Nachweis der Kompetenz in deutscher Fachsprache. (B1) Angaben zu den Projektbearbeitern (Anlage 10), (B2) Formular Referenz zum Wertungskriterium (Anlage 11), (B3) Kurzdarstellung zum beabsichtigten methodischen Vorgehen. (B2) Formular Referenz zum Wertungskriterium (Anlage 11), 5 Standardformular 2 – DE. (B3) Kurzdarstellung zum beabsichtigten methodischen Vorgehen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur

Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Bei den vorzulegenden Eignungsnachweisen unterscheidet der Auftraggeber zwischen A-Kriterien und B-Kriterien. In der Sache handelt es sich bei den A-Kriterien um Ausschlusskriterien. Der Auftraggeber prüft nur, ob der jeweilige Eignungsnachweis vorliegt oder nicht und die gestellten Anforderungen erfüllt sind. Fehlt bei den A-Kriterien ein Eignungsnachweis, wird die Eignung des jeweiligen Bewerbers verneint. Anders verhält es sich bei den B-Kriterien. Insoweit nimmt der öffentliche Auftraggeber eine inhaltliche Bewertung der vorgelegten Eignungsnachweise vor. Hierfür vergibt er Punkte nach Maßgabe der Ausführungen unter C.II.2. der Bewerbungsbedingungen. Soweit für die Vorlage der Nachweise die Verwendung von Formularen (vgl. Anlagen 2 bis 10) der Verdingungsunterlagen vorgesehen ist, müssen Bewerber zwingend diese Formulare verwenden. Andere Eignungsnachweise werden insoweit nicht akzeptiert. 1. A Kriterien Als A-Kriterien sind folgende Eignungsnachweise vorzulegen: (A1) Angaben zur Zahl der in den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie tätigen Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (Formular gemäß Anlage 2). (A2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Formular gemäß Anlage 3). (A3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG (Formular gemäß Anlage 4). (A4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (Formular gemäß Anlage 5). (A5) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Formular gemäß Anlage 6). (A6) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung TVgG-NRW für die Vergabe von Dienstleistungen (Formular gemäß Anlage 7). (A7) Bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formular gemäß Anlage 8). (A8) Benennung aller Nachunternehmer mit Verpflichtungserklärung jeweils für jeden Nachunternehmer (Formular gemäß Anlage 9). (A9) Nachweis der Kompetenz in deutscher Fachsprache Bei der Bildung von Bieter-/Arbeitsgemeinschaften bzw. dem Einsatz von Nachunternehmern sind die Eignungsnachweise wie vorstehend unter den A-Kriterien beschrieben von jedem Mitglied der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bzw. von jedem Nachunternehmer vorzulegen. Die nach B1, B2 und B3 vorzulegenden Angaben werden bewertet, indem der öffentliche Auftraggeber für diese Angaben Punkte von 0 bis 15 vergibt. Die Punkte werden dabei folgendermaßen definiert: — 14 Punkte (sehr gut): Die vorgelegten Angaben entsprechen inhaltlich in besonderem Maße den gestellten Anforderungen, — 11 Punkte (gut): Die vorgelegten Eignungsnachweise entsprechen inhaltlich voll den gestellten Anforderungen, — 8 Punkte (befriedigend): Die vorgelegten Eignungsnachweise entsprechen inhaltlich im Allgemeinen den gestellten Anforderungen, — 5 Punkte (ausreichend): Die vorgelegten Nachweise liegen im unteren Bereich der Erwartungen des öffentlichen Auftraggebers, entsprechen aber inhaltlich im Ganzen noch den gestellten Anforderungen, — 2 Punkte (mangelhaft): Die vorgelegten Eignungsnachweise lassen Grundkenntnisse des Bewerbers erkennen, entsprechen inhaltlich aber nicht mehr den gestellten Anforderungen, — 0 Punkte (ungenügend):Die vorgelegten Eignungsnachweise sind lückenhaft und entsprechen inhaltlich nicht den gestellten Anforderungen. Die vergebenen Punkte erhöhen sich um einen Punkt, wenn die vorgelegten Angaben den für die jeweilige Note geltenden Anforderungen voll entsprechen; sie reduzieren sich um einen Punkt, wenn sie den für die jeweilige Note geltenden Anforderungen knapp entsprechen. 15 Punkte bedeutet z.B. „voll sehr gut“; 13 Punkte bedeuten „knapp sehr gut“. Um die

Noten für die nach B1, B2 und B3 vorzulegenden Anlagen zu ermitteln, hat der öffentliche Auftraggeber die nachfolgenden Unterkriterien gebildet. Jedes Unterkriterium wird nach Maßgabe der oben genannten Definitionen mit 0 bis 15 Punkten gewertet. Danach wird für die Kriterien B1, B2 und B3 jeweils eine Einzelnote gebildet, wobei auch hier Punkte zwischen 0 und 15 vergeben werden. Zum Schluss folgt die Ermittlung der Gesamtnote. Die Ermittlung der Einzelnoten für die Kriterien B1, B2 und B3 sowie die Ermittlung der Gesamtnote richten sich nach den im Folgenden dargestellten Formeln. a) B1 Die Bewertung der nach B1 vorzulegenden Angaben erfolgt auf der Grundlage nachstehender Unterkriterien, die jeweils mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor in die Bewertung einfließen: Unterkriterium — Lebenslauf und berufliche Qualifikation des Projektleiters (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Erfahrungen des Projektleiters in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen des Projektleiters zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Erfahrungen des Projektleiters bei der Leitung interdisziplinärer Projekte (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Fernerkundung/Radarinterferometrie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Erfahrungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Fernerkundung/Radarinterferometrie in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Fernerkundung/Radarinterferometrie zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Markscheidewesen/Bergschadenkunde (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Erfahrungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Markscheidewesen/Bergschadenkunde in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leistung des Teilbereichs Markscheidewesen/Bergschadenkunde zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Erfahrungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Geologie/Hydrologie in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen des verantwortlichen Mitarbeiters für die Leitung des Teilbereichs Geologie/Hydrologie zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,07, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Fernerkundung/Radarinterferometrie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Fernerkundung/Radarinterferometrie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Erfahrungen der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Fernerkundung/Radarinterferometrie in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Markscheidewesen/Bergschadenkunde (0 bis 15 Punkte) 0,01, — Erfahrungen der bei

Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Markscheidewesen/Bergschadenkunde in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen der bei Vorbereitung der Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Bereich Markscheidewesen/Bergschadenkunde zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Lebenslauf und berufliche Qualifikation der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Erfahrungen der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Teilbereich Markscheidewesen/Bergschadenkunde in vergleichbaren Projekten (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, — Wissenschaftliche Veröffentlichungen der bei Vorbereitung und Erstellung des Gutachtens tätigen Mitarbeiter des Bewerbers im Bereich Geologie/Hydrologie zu Themen aus den Bereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) Gewichtung 0,01, b) B2 Die nach B2 vorzulegenden Referenzen der Unterkriterien „Vergleichbarkeit“ und „Qualität“ mit jeweils 0 bis 15 Punkten gewertet, wobei die Punkte für beide Unterkriterien mit dem Faktor 0,5 gewichtet werden. Zunächst wird für jede einzelne hinsichtlich der drei Teilbereiche Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie vorgelegte Referenz eine Bewertung mit 0 bis 15 Punkten unter Berücksichtigung der beiden Unterkriterien vorgenommen. Anschließend wird für die Referenzen in den 3 Teilbereichen Fernerkundung/Radarinterferometrie, Markscheidewesen/Bergschadenkunde und Geologie/Hydrologie jeweils eine Einzelnote gebildet. Dazu wird die Summe der für die einzelnen Referenzen vergebenen Punkte durch die Zahl der vorgelegten Referenzen in dem jeweiligen Teilbereich dividiert. Die Noten für die Referenzen in den drei Teilbereichen fließen mit folgenden Gewichtungsfaktoren in die Einzelnote für B2 ein: Punkte für die Referenzen in Teilbereichen Gewichtungsfaktor Fernerkundung/Radarinterferometrie (0 bis 15 Punkte) 0,4, Markscheidewesen/Bergschadenkunde (0 bis 15 Punkte) 0,3, Geologie/Hydrologie (0 bis 15 Punkte) 0,3. c) B3 Für die im Rahmen von B3 vorzulegende Kurzdarstellung vergibt der öffentliche Auftraggeber 0 bis 15 Punkte nach Maßgabe der oben genannten Definitionen. d) Gesamtnote Für die Bildung der Gesamtnote zu den B-Kriterien werden die für die Kriterien B1, B2 und B3 vergebenen Punkte folgendermaßen gewichtet: Kriterium Gewichtung B1 (0 bis 15 Punkte) 0,35, B2 (0 bis 15 Punkte) 0,4, B3 (0 bis 15 Punkte) 0,25.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 12.21-90-13-166


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme:: 30.1.2014 - 12:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.1.2014 - 12:00


IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 17.2.2014


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ sind weitere Informationen zum Verfahren abrufbar. Sie können die Vergabeunterlagen kostenlos dort herunterladen. Mittels Kommunikationstool können Fragen zum Verfahren gestellt werden und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Bekanntmachungs-ID: CXPNYD5YRYX


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg DEUTSCHLAND E-Mail: poststelle@bra.nrw.de Telefon: +49 2931820 Internet-Adresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Fax: +49 2931822520


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB hingewiesen. Insbesondere haben die Bieter zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg DEUTSCHLAND E-Mail: poststelle@bra.nrw.de Telefon: +49 2931820 Internet-Adresse: www.bezreg-arnsberg.nrw.de Fax: +49 2931822520


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.12.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 130053 vom 06.01.2014