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Titel
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Softwareentwicklung und -anwendung auf dem Gebiet Wissensmanagement im Altlastenbereich
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerCDI GmbH
Gewerbepark Birkenhain 1
63579 Freigericht
AusführungsortDE-63579 Freigericht
TED Nr.145110-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und

Umwelt (GmbH)

Ingolstädter Landstrasse 1

Zu Händen von: Herrn Dipl.Ing. Gunther Jaeckel

85764 Neuherberg

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 8931872262, Fax: +49 893187172262


E-Mail: gunther.jaeckel@helmholtz-muenchen.de

Internet: www.helmholtz-muenchen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Forschung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags


Ausschreibung Softwareentwicklung und -anwendung auf dem Gebiet Wissensmanagement im Altlastenbereich.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 7: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Helmholtz Zentrum München GmbH, Ingolstädter Landstraße 1, 85764 Neuherberg. NUTS-Code DE212


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Im Mittelpunkt des vom BMBF geförderten F + E-Projektes „Wissensmanagement von Altdo-kumenten aus Forschung, Verwaltung und Betrieb“ steht die Erstellung einer intelligenten Software für die Auswertung von Altunterlagen. Im Rahmen dieser Arbeit soll ein neuartiger Weg für die Analyse von Altunterlagen beschritten werden, indem eine Software entwickelt wird, die eine „intelligente Analyse“ ermöglicht. Da es nicht immer möglich ist, sich durch Lesen von Altakten ein umfassendes Bild zu verschaffen, kann dieses nur mit Unterstützung einer geeigneten Software erfolgen. Dazu sind die Akten zunächst zu scannen. Die Dateien werden in eine maschinenlesbare Form konvertiert und anschließend mit Hilfe einer intelligenten Software analysiert.


II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 72212461, 72212313


II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert


II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 280 000 EUR ohne MwSt


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf

1. Eigenanteil der Entwicklungskosten. Gewichtung 30

2. Qualität und Handhabung der vorhandenen intelligenten Analysesoftware. Gewichtung 40

3. Konzept zur Entwicklung einer intelligenten OCR. Gewichtung 25

4. Kooperation mit Hochschulen,Kenntnisse auf dem Gebiet der Entsorgung von Gefahrstoffen und Referenzen. Gewichtung 5


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 001/2014


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 8-009842 vom 11.1.2014


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 001/2014


V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 25.4.2014


V.2) Angaben zu den Angeboten. Anzahl der eingegangenen Angebote: 6


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde CDI GmbH Birkenhain 1 63579 Freigericht DEUTSCHLAND


V.4) Angaben zum Auftragswert


Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 280 000 EUR ohne MwSt


V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen. Es können Unteraufträge vergeben werden: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 79 53123 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 22894990 Internet: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 9499163 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat Z 3 Heinemannstr.2 53175 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 22899570 Internet: www.bmbf.de Fax: +49 228995783601


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB. VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Rechtsabteilung des Helmholtz Zentrum München Ingolstädter Landstr.1 85764 Neruherberg Telefon: +49 8931870


VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 25.4.2014

VeröffentlichungGeonet Vergabe 130725 vom 30.04.2014