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Titel
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Aufbau und Erprobung eines Versuchsaufbaus und Durchführung der Versuche zu Mehrphasentransportprozessen in unverfestigten Sedimenten
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerFriedrich-Schiller-Universität, Lehrstuhl für Angewandte Geophysik
Burgweg 11
07749 Jena
AusführungsortDE-30655 Hannover
TED Nr.210570-2014
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe

Stilleweg 2

Zu Händen von: Susanne Wrobel

30655 Hannover

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 5116432271, Fax: +49 511643532271


E-Mail: susanne.wrobel@bgr.de

Internet: www.bgr.bund.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en). Sonstige: Geowisenschaften


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags


Aufbau und Erprobung eines Versuchsaufbaus und Durchführung der Versuche zu Mehrphasentransportprozessen in unverfestigten Sedimenten.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hannover. NUTS-Code DE92


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Sedimentmobilisierungen und deren Risiken für die CO2-Speicherung.


II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73100000


II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert


II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 258 634,32 EUR mit MwSt. MwSt.-Satz (%) 19


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (für die Fälle, die in Abschnitt 2 des Anhangs D1 aufgeführt sind) Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.): Richtlinie 2004/18/EG 1) Begru¨ndung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2004/18/EG Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe Die Summe an erforderlichen Expertisen über die analogen und numerischen Modellierungsmethoden sowie und die Kombination der benötigten Geräte zur Messung rheologischer Eigenschaften von Analogmaterialien sowie die Nutzung spezieller Beobachtungstechnik für die quantitative Auswertung der Analogexperimente an der Universität Jena ist einzigartig. Die in der ersten Projektphase durchgeführte, umfangreiche Literaturstudie, sowie ergänzende Recherchen erlauben einen nach menschlichem Ermessen vollständigen Überblick über die 26 geowissenschaftlichen Labore in Europa, die Analogexperimente durchführen können und deren Ausstattung. Es gibt nur 11 Labore an denen überhaupt analoge und numerische Experimente zur Sedimentmobilisation durchgeführt werden. Von diesen Institutionen decken die meisten nur einen Teil des Spektrums der erforderlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Experimente ab. Meistens werden „typische“ Literaturwerte zur Beschreibung der Rheologie verwendet. Belastbare Messungen der spröden, viskoelastischen und viskoplastischen Materialeigenschaften von Analogmaterialien sind nur an 3 dieser numerisch und analog arbeitenden Institute möglich. Berücksichtigt man dazu die erforderlichen Apparaturen zur Messung der Oberflächen-Deformation und der Deformation im Profilschnitt der Experimente, dann erfüllt lediglich die Universität Jena über alle erforderlichen Voraussetzungen. Die Durchführung der geplanten Aufgaben ist, so wie an der Universität Jena, nicht ohne Weiteres an anderen analog modellierenden Einrichtungen möglich. In Europa gibt es keine anderen Forschungseinrichtungen, universitäre oder kommerzielle Anbieter, die den Auftrag im gewünschten Umfang übernehmen können. Die Vergabe der Arbeiten an ein Konsortium mit komplementären Ausstattungen wird, von vermutlich deutlich höheren Kosten abgesehen, aus fachlichen Gründen nicht in Betracht gezogen. Die Messung von Materialeigenschaften und die Durchführung von Experimenten an verschiedene Anbieter zu vergeben ist fachlich nicht sinnvoll. Analogmaterialien verändern ihre rheologischen Eigenschaften je nach Umgebungsbedingungen (Temperatur, Leuchtfeuchte, etc) und durch den Transport. Es ist daher immer vorteilhaft Messung der Materialeigenschaften und die Analogexperimente in den gleichen Räumlichkeiten durchzuführen, um systematische Fehler zu verhindern. (Auf die Laborbedingungen wird bei Analogexperimenten meist nicht geachtet). Da wissenschaftlich und methodisch Neuland betreten werden soll, setzt die erfolgreiche Ausführung des Auftrags ein umfassendes Verständnis aller Arbeitsschritte und deren gründliche Abstimmung voraus. Die iterative Detailplanung des Arbeitsfortschritts, und der Schwerpunktsetzung (Abstimmungsgespräche mit dem AG, alle 2 Monate) setzt eine entsprechend kurzfristigere Berücksichtigung der Entwicklung von Laborversuchen und numerischen Experimenten voraus, damit ein korrespondierender Arbeitsfortschritt und komplementäre Ergebnisse erzielt werden, die eine quantitative, synoptische Interpretation der untersuchten Prozesse ermöglichen. Erfahrungen aus anderen Verbundvorhaben zeigen, dass, aufgrund unvorhersehbarer notwendiger Anpassungen der Arbeitsplanung während der Projektdurchführung, Abweichungen von ursprünglich und bei Regelbesprechungen vereinbarter Bedingungen auftraten, die dazu führten, dass die erzielten Ergebnisse nicht mehr problemlos zusammengeführt und die ursprünglichen Zielsetzungen nur zum kleinen Teil erreicht werden konnten. Die Kenntnis aller, oft nebensächlich erscheinender und daher nicht dokumentierter Versuchsbedingungen, erweist sich of bei der Interpretation der numerischen und analogen Versuche als unerlässlich für das Verständnis der gemessenen Parameter. Auch daher soll der Auftrag von einem Auftragnehmer alleine durchgeführt werden.Eine erfolgreiche und vollständige Ausführung des Auftrags ist nur zu erwarten, wenn die alltägliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit in einer Hand liegt.


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 201-10066157


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr: 4500087172


V.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 19.6.2014


V.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Friedrich-Schiller-Universität, Lehrstuhl für Angewandte Geophysik Burgweg 11 07749 Jena DEUTSCHLAND


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt dieser dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den unter I.1) genannten öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber.


VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.6.2014

VeröffentlichungGeonet Vergabe 131092 vom 23.06.2014