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Titel
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Durchführung von Labordiensten
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VergabeverfahrenÖffentliche Ausschreibung
AuftraggeberLandesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen
AusführungsortDE-40221 Düsseldorf
Frist01.08.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 209277-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstr. 10

Vergabestelle

Herrn Alester

45659 Recklinghausen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 2361305-3216, Fax: +49 2361305-3268


E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de

Internet: www.lanuv.nrw.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers


Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.3) Haupttätigkeit(en)


Umwelt: Sonstige: Natur und Verbraucherschutz


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Vergabe von Analytik im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen: Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen: Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:


Labor-Standorte:

— 40221 Düsseldorf, Auf dem Draap 25,

— 53175 Bonn, Godesberger Allee 136,

— 45699 Herten, Gartenstraße 27,

— 59555 Lippstadt, Lipperoder Straße 8,

— 32427 Minden, Büntestraße 1. Probenahme-Stützpunkte:

— 52249 Eschweiler, Auf dem Pesch 13,

— 58091 Hagen, Eilper Str. 132-136,

— 48153 Münster, Robert-Bosch-Str. 19. NUTS-Code DEA


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum

dynamischen Beschaffungssystem (DBS)

Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer. Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Laufzeit in Jahren: 4. Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 555 200,00 EUR


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Das LANUV NRW beabsichtigt, die Analytik der Proben auf unterschiedliche Pararmeter, die ab 2012 für die Laufzeit von 4 Jahren im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung anfallen, in 2 Losen an entsprechend qualifizierte Labore zu vergeben. Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung (§ 4 EG VOL/A) europaweit ausgeschrieben. Bei Proben aus Indirekteinleitungen handelt es sich um unbehandeltes oder vorbehan-deltes Abwasser vor Einleitung in die Abwasserbehandlungsanlage. Das Abwasser kann aus allen in der Abwasserverordnung (AbwV) genannten Branchen (Anhänge der AbwV) stammen. Die geschätzte erforderliche Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und 2. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen sowohl über- als auch unterschreiten. Für die genannten Probenzahlen kann vertraglich keine verbindliche Abnahmeverpflichtung eingegangen werden, sie dienen lediglich als Hilfe zur Angebotskalkulation. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vergabebedarf gem. Leistungsbeschreibung für Indirekteinleiterüberwachung im Rahmen der in den Leistungsbeschreibungen genann-ten Messverfahren ausschließlich über den durch diese Ausschreibung abzuschließen-den Vertrag zu decken. 1.2. Lose


Los 1.

Untersuchungen von anorganischen Parametern, Summenparametern, leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW), BTXE und KW-Index nach Abholung der Proben an 8 Standorten in NRW.


Los 2.

Durchführung von GC-MS-Screenings nach dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Verfahren nach Abholung der Proben an 8 Standorten in NRW; Auswertung der Chromatogramme; Bereitstellung von Chromatogrammen, Spektren und Zuordnungsvorschlägen der Spektrenbibliothek.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)


Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose


Aufteilung des Auftrags in Lose: ja. Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Los 1: 2012 bis 300 000 EUR (brutto). 2013-2016 insgesamt ca. 1 500 000 EUR (brutto)

Los 2: 2012 bis 300 000 EUR (brutto). 2013-2016 insgesamt ca. 120 000 EUR (brutto)


Die geschätzte erforderliche Anzahl der zu untersuchenden Proben und Parameter ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu Los 1 und 2. Der tatsächliche Bedarf kann das geschätzte Volumen sowohl über- als auch unterschreiten. Für die genannten Probenzahlen kann vertraglich keine verbindliche Abnahmeverpflichtung eingegangen werden, sie dienen lediglich als Hilfe zur Angebotskalkulation. Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR


II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe) Angaben zu den Losen


Los-Nr: 1

Bezeichnung: Untersuchungen von anorganischen Parametern, Summenparametern, leichtflüchtigen

1) Kurze Beschreibung: Untersuchungen von anorganischen Parametern, Summenparametern, leichtflüchtigen Halogenkohlenwasserstoffen (LHKW), BTXE und KW-Index nach Abholung der Proben an 8 Standorten in NRW.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000

3) Menge oder Umfang: Gesamtumfang für 4 Jahre siehe nachfolgende Angabe des "Wertes geschätzter Wert ohne MwSt" (siehe Abschnitt II). Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 458 000,00 EUR


Los-Nr: 2

Bezeichnung: Durchführung von GC-MS-Screenings nach dem in der Leistungsbeschreibung be-

1) Kurze Beschreibung: Durchführung von GC-MS-Screenings nach dem in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Verfahren nach Abholung der Proben an 8 Standorten in NRW; Auswertung der Chromatogramme; Bereitstellung von Chromatogrammen, Spektren und Zuordnungsvorschlägen der Spektrenbibliothek.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71900000

3) Menge oder Umfang: Gesamtumfang für 4 Jahre siehe nachfolgende Angabe des "Wertes geschätzter Wert ohne MwSt" (siehe Abschnitt II). Geschätzter Wert ohne MwSt: 340 200,00 EUR


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Leis-tungen ab. Alle anfallenden Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versiche-rungskosten, Transportkosten für Proben und Leergebinde sowie Sach- und Reisekos-tenaufwand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein. Nachträglich entstandene Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet. Die vom Auftragnehmer im Leistungsverzeichnis eingetragenen Preise sind 24 Monate ab Auftragserteilung bindend. Sofern nach Ablauf der 24 Monate Preisänderungen vom Auftragnehmer angestrebt werden, sind diese 3 Monate vor Inkrafttreten schriftlich unter Angabe einer Begründung - ohne Aufforderung - dem LANUV mitzuteilen. Der Auftraggeber hat das Recht, aufgrund der angekündigten Preisänderung den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Quartals zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum Inkrafttreten der Preisänderung erklärt werden. Die Rechnungslegung hat je Quartal zu erfolgen. Spätester Rechnungseingang ist der 10. des Folgemonats. Abweichend davon muss aus organisatorischen Gründen des Auftraggebers jeweils im 4. Quartal jeden Jahres eine Rechnung über alle Proben mit einem Abholungstermin bis einschließlich 30.11. dem LANUV am 15. Dezember vorliegen. In der Rechnung sind alle Abholungen und Untersuchungen mit Datum und Ort zu benennen. Vertragsbedingungen des Landes NRW VOL 8a.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, muss zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Gemeinschaft eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie dasjenige Mitglied benannt werden, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorge-schriebene Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewer-bergemeinschaft unterzeichnet sein (s. Anlage ? Formblatt_Bietergemeinschaftser-klärung). Der Bieter kann Unterauftragnehmer in Anspruch nehmen. Diese Firmen sind im Ange-bot zu benennen. Von den Unterauftragnehmern ist auch eine Eigenerklärung zur Zu-verlässigkeit (Vordruck VOL 5b EG) und eine Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG) zu unterzeichnen. Ebenfalls sind die geforderten Eig-nungsnachweise nach 3.7.2.c beizufügen. Es ist bei gemeinschaftlicher Abwicklung des Vorhabens mit anderen Unternehmen die Art der Abwicklung anzugeben (s. Anlage - Firmenfragenkatalog). Fehlende Angaben und Erklärungen zur Eignung des Bieters können zum Ausschluss des Angebotes führen.


Der Auftragnehmer ist verpflichtet:


a) bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren,


b) dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen,


c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Ergänzend siehe hierzu auch Vordruck ?VOL 6 EG? (Bewerbungs- und Vergabebedi-nungen Nr. 5 und 6).


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen


Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Eintragung in Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaats des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem es ansässig ist (§ 7 EG Abs. 8 VOL/A), sowie zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.


b) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption. Beinhaltet die Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss des Bieters von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. (Vordruck VOL 5b EG)


c) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A (Vordruck VOL 5c EG)


d) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportofolie (maximal 4 DIN-A-4-Seiten)


e) falls zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung, soweit mehrere Bieter ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben (Vordruck_Bietergemeinschaftserkärung)


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs auch zur Berufshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an) sowie zum Gesamtumsatz und Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (§ 7 EG Abs. 2 VOL/A)


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit


Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs.


a) auch zu den wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2009 bis 2011) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des öffentlichen Auftraggebers, Leistungsumfang (Höhe der Auftragssumme in Euro), Vertragsdauer, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (§ 7 EG Abs. 3 VOL/A)


b) auch für die Erklärung, dass ausreichend personelle, finanzielle und technischen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:


Los 1.

— Gültige Akkreditierung des Labors (Kopie) nach DIN EN ISO/IEC 17025,

— Angebot aller geforderten Verfahren, Eigenerklärung,

— nachgewiesene Akkreditierung für mindestens 80 % der geforderten Analyse verfahren nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde mit Anhang und Markierung der relevanten Verfahren in Kopie),

— Nachweis, dass die nicht durch die Akkreditierung abgedeckten Verfahren im Labor etabliert und validiert sind (Standardarbeitsanweisung und Validierungs dokument in Kopie),

— eine Mindestanzahl von Abwasserproben pro Parameter gem. Leistungsbeschreibung, die der Bieter in 2011 (Eignung nur wenn auch die Mindestanzahl analysiert hat (Erfüllung der in Tabelle 1 angegebenen Zahlen in mind.80 % der Fälle),

— nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen in Abwasser zu den Parametern AOX, CSB, Metalle ICP-OES, TOC, TNb und Quecksilber) in den letzten 3 Jahren. (Kopien der Urkunde und Eintragung Los 1 Anhang 1).


Los 2.

— Akkreditierung des Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025,

— Angebot des geforderten Verfahrens,

— eine Mindestanzahl von Abwasserproben, die der Bieter in 2011 mittels GC-MS-Screening analysiert hat (Eignung nur wenn auch die Mindestanzahl.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand


Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart: Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien


Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion


Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: EU 16/2012 zu 9157/62/R


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 1.8.2012 - 09:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 9.8.2012 - 12:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 4.9.2012


IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags


Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Unter www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster, DEUTSCHLAND, Telefon: +49 251411-1604, Fax: +49 251411-2165


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a Informations- und Wartepflicht.


(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.


§ 101b Unwirksamkeit.

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ... § 107 Einleitung, Antrag.


(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:


1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;


2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;


3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;


4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ... § 114 Entscheidung der Vergabekammer.

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...? Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 29.6.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127320 vom 05.07.2012