Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Bergwerkstr. 1
91257 Pegnitz
DE-97076 Würzburg
298971-2015
Abschnitt I:
I.1) Stadt Würzburg
Die Stadtreiniger
Äußere Aumühlstraße 5
97076 Würzburg
Fax: +49 931374422
Telefon: +49 931374439
E-Mail: richard.busch@stadt.wuerzburg.de
Internet: www.wuerzburg.de/de/themen/umwelt-verkehr/vorsorge-entsorgung/index.html
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde
I.3) Haupttätigkeit(en) Abfallentsorgung
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Ausschreibung der Abholung und Verwertung von PPK-Abfällen.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Würzburg. NUTS-Code DE263
II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Hinweis des Auftraggebers: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90510000 Beschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Angebotspreis Gewichtung 100
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 57-099831 vom 21.03.2015
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los-Nr: 1
V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 17.08.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergwerkstr. 1 91257 Pegnitz V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.1) Zusätzliche Angaben:
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm Fax: +49 981531837
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist unzulässig:
— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4) Date of dispatch of this notice: 20.08.2015