Titel | Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftragnehmer | Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergwerkstr. 1 91257 Pegnitz | |
Ausführungsort | DE-97076 Würzburg | |
TED Nr. | 298971-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stadt Würzburg Die Stadtreiniger Äußere Aumühlstraße 5 97076 Würzburg Fax: +49 931374422 Telefon: +49 931374439 E-Mail: richard.busch@stadt.wuerzburg.de Internet: www.wuerzburg.de/de/themen/umwelt-verkehr/vorsorge-entsorgung/index.html I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Abfallentsorgung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Ausschreibung der Abholung und Verwertung von PPK-Abfällen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Würzburg. NUTS-Code DE263 II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Hinweis des Auftraggebers: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90510000 Beschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Angebotspreis Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 57-099831 vom 21.03.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Los-Nr: 1 V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 17.08.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergwerkstr. 1 91257 Pegnitz V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.1) Zusätzliche Angaben: VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm Fax: +49 981531837 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig: — soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4) Date of dispatch of this notice: 20.08.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 134059 vom 26.08.2015 |