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Titel
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Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerVeolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Bergwerkstr. 1
91257 Pegnitz
AusführungsortDE-97076 Würzburg
TED Nr.298971-2015
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Stadt Würzburg

Die Stadtreiniger

Äußere Aumühlstraße 5

97076 Würzburg

Fax: +49 931374422

Telefon: +49 931374439


E-Mail: richard.busch@stadt.wuerzburg.de

Internet: www.wuerzburg.de/de/themen/umwelt-verkehr/vorsorge-entsorgung/index.html


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en) Abfallentsorgung


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Ausschreibung der Abholung und Verwertung von PPK-Abfällen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Würzburg. NUTS-Code DE263


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Abholung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Hinweis des Auftraggebers: Die Erbringung von Umladeleistungen für Altpapier PPK ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.


II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90510000 Beschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart Offen


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Angebotspreis Gewichtung 100


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 57-099831 vom 21.03.2015


Abschnitt V: Auftragsvergabe


Los-Nr: 1


V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 17.08.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 3


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergwerkstr. 1 91257 Pegnitz V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.1) Zusätzliche Angaben:


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm Fax: +49 981531837


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind.


Der Antrag ist unzulässig:


— soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,


— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,


— soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.4) Date of dispatch of this notice: 20.08.2015

VeröffentlichungGeonet Vergabe 134059 vom 26.08.2015