Titel | Durchführung von Schlammentsorgung | |
Vergabeverfahren | Öffentliche Ausschreibung Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Auftraggeber | Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft (SOWAG) mbH Äußere Weberstr. 43 02763 Zittau | |
Ausführungsort | DE-02763 Zittau | |
Frist | 07.08.2015 | |
TED Nr. | 230687-2015 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Süd-Oberlausitzer Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsgesellschaft mbH Äußere Weberstraße 43 02763 Zittau Weitere Auskünfte erteilen: Glashütter Straße 101 01277 Dresden Deutschland E-Mail: scg@picon-ingenieur.de Internet: picon-ingenieur.de Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: PICON GmbH, Frau Scholich Glashütter Straße 101 01309 Dresden Deutschland E-Mail: scg@picon-ingenieur.de Internet: picon-ingenieur.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Süd-oberlausitzer wasserversorgungs- und abwasserentsorgungsgesellschaft mbh I.3) Haupttätigkeit(en) Trinkwasserversorgung, Abwasserbehandlung I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Entsorgung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung der Kläranlagen Zittau, Ebersbach und Großschweidnitz. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 02763 Südlicher Landkreis Görlitz. NUTS-Code DED28 II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Transport und Entsorgung folgender Abfälle über einen Zeitraum von 5 Jahren: AVV-Nr. 19 08 05: Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Klärschlamm); AVV-Nr. 19 08 01: Sieb- und Rechenrückstände; AVV-Nr. 19 08 02: Sandfangrückstände; AVV-Nr. 20 03 06: Abfälle aus der Kanalreinigung. Weiteres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Losen. II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90513900 Beschreibung: Schlammentsorgung. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2016 Abschluss 31.12.2020 Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Bedingungen für den Auftrag III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 1. Mindestdeckung einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein. 2. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme. III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: § 17 VOL/B – Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B – in der Fassung 2003 vom 5.8.2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003. III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Es ist keine besondere Rechtsform verlangt. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters zu übergeben und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein III.2) Teilnahmebedingungen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Nachweis darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. 2. Darstellung (Eigenerklärung) der Einbindung des Unternehmens in einem Konzern (Begriff: § 18 Aktiengesetz) unter Angabe der Firmierung aller Konzernmitglieder. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. 3. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A 2009. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. 4. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenzund Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis d) VOL/A 2009. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. 5. Nachweis darüber, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. 6. Nachweis darüber, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Kopie der Versicherungspolice. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied abzugeben. 2. Nachweis über den Umsatz von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. Im Fall von Bietergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied abzugeben. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, u. a. mit Angabe von Auftragssumme, Ausführungszeitraum und Art der ausgeführten Leistung. Es genügt eine Eigenerklärung. Den Referenzen ist eine Kontaktadresse zum jeweiligen Auftraggeber beizufügen, bei welcher der Auftraggeber gemachte Angaben kontrollieren könnte. 2. Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität. 3. Nachweis darüber, dass dem Unternehmen die für die Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zunächst genügt eine Eigenerklärung. 4. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Geforderte Mindeststandards: zu 2.: Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Entsorgung von Klärschlamm, Sieb- und Rechenrückständen, Sandfangrückständen sowie (nur für Los 1) Abfällen aus der Kanalreinigung durch Vorlage einer Kopie des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zertifikats. Die Zertifizierung ist für die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehenen Teilschritte vorzuweisen (je nach Konzept: Beförderung, Lagerung, Behandlung, Entsorgung). Ausländische Unternehmen haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, in welchem die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte und Anlagen sowie die Abfallarten, genau zu bezeichnen sind. III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien 1. Niedrigster Wertungspreis (der Wertungspreis ergibt sich aus der Summe der vom Bieter angebotenen Entsorgungspreise multipliziert mit den in der Leistungsbeschreibung angegebenen durchschnittlich zu entsorgenden Abfallmengen) Gewichtung 100 IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: P15-006 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Verfahren zur Vor-Information Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 86-155545 05.05.2015 IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 30 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: PICON GmbH; IBAN: DE17850503000221017402; BIC: OSDDDE81XXX; Verwendungszweck: Vergabeunterlagen Klärschlammentsorgung SOWAG mbH. IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 07.08.2015 - 11:00 IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch IV.3.7) Bindefrist des Angebots Laufzeit in Monaten: 3(ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 07.08.2015 - 11:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein VI.3) Zusätzliche Angaben 1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen. 2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. 3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche mit dem Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen (Formblatt 236) vorzulegen. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Sachsen Braustr. 2 04107 Leipzig Deutschland Telefon: +49 3419771040 Internet: www.lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15.4.2015 (BGBl. I S. 578) geändert worden ist. VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 23.06.2015 | |
Veröffentlichung | Geonet Ausschreibung 133678 vom 06.07.2015 |