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Titel
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Durchführung von Vermessungsarbeiten
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberNiedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76a
30453 Hannover
AusführungsortDE-30453 Hannover
Frist02.07.2012
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 178061-2012


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Göttinger Chaussee 76a

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Zu Händen von: Herrn Bodenstedt

30453 Hannover

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 511-30342015


E-Mail: ulrich.bodenstedt@nlstbv.niedersachsen.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde


I.3) Haupttätigkeit(en) Sonstige: Straßenbau


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Messung von Durchfahrtshöhen und Fahrstreifenbreiten unter Ingenieurbauwerken mittels kinematischem Laserscanning in Niedersachsen.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistungen: Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Niedersachsen. NUTS-Code DE9


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens, In der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Verkehrszeichenbrücken) mit ihren Merkmalen in einer Bauwerksdatenbank (SIB-Bauwerke) verwaltet. Zu diesen Merkmalen gehören auch die Durchfahrtshöhen und Fahrstreifenbreiten. Für einen Teil dieser Bauwerke sollen diese Durchfahrtshöhen und Fahrstreifenbreiten neu gemessen werden. Die Leistungen erstrecken sich auf das klassifizierte Straßennetz im gesamten Gebiet des Landes Niedersachsen. Im Folgenden sind einige Angaben zu Streckenlängen und Anzahl der Bauwerke aufgeführt:

— BAB 1.431 km und BAB-Äste 866 km mit 895 Brücken, 3 Tunneln und 1.324 Verkehrszeichenbrücken,

— B-Straßen 4.816 km und B-Str-Äste 546 km mit 685 Brücken, 6 Tunneln und 132 Verkehrszeichenbrücken,

— L-Straßen: 8.306 km mit 309 Brücken und 6 Verkehrszeichenbrücken,

— K-Straßen: 13.701 km mit 334 Brücken und 2 Verkehrszeichenbrücken. Für die Messung der Durchfahrtshöhen soll das kinematische Laserscanning eingesetzt werden.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71355000, 71353200


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Vermessungstechnische Leistungen nach HOAI, Anlage 1, Ziffer 1.5.1, II, Nummer 3 (Vermessung an Objekten mittes kinematischem Laserscanning).


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 7 (ab Auftragsvergabe)


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 3.000.000 EUR Deckungssumme.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 v. H. der Auftragssumme ausgezahlt.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung von Bewerber- und Bietergemeinschaften wird vom Auftraggeber in Anbetracht des Umfangs des anstehenden Auftrags begrüßt.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3)) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer die Unterlagen zu Nr. 1-4, 7, 8, 13 und 14 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen. Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind.


1.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.

2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a) - g) VOF sowie § 4 (9) a) - d) VOF.

3.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen. III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

4.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Numemr III.1.1 (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.

5.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren. III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

6.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).

7.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2007, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen (kinematisches Laserscanning) unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (Für jedes Referenzprojekt sind folgende Daten anzugeben: Leistungszeitraum, Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Projekt, Beschreibung des jeweiligen Projektes, Auftragssummen, Ansprechpartner)).

8.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter).

9.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung.

10.) Nachweise nach § 5 (5) e): Angabe technische Ausstattung (Anzahl der Messfahrzeuge, Art der Sensoren des Messfahrzeuges, Angaben über die Weiterverarbeitungskomponenten).

11.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.

12.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben zu Nachunternehmern (Unteraufträge).

13.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team und Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters (Organigramm).

14.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche Referenzen im Bereich der vergleichbaren Leistungen (kinematisches Laserscanning) (seit 2007); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen: Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, der an sämtlichen Besprechungen teilnimmt) und Hauptverantwortliche für die Datenerfassung und Datenauswertung.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Gewichtung:

— Referenzen des Bewerbers (Unternehmen): 20 %,

— Referenzen des vorgesehenen Projektleiters: 20 %,

— Referenzen der hauptverantwortlichen Bearbeiter für Datenerfassung und Datenauswertung: 15 %,

— technische Ausstattung: 30 %,

— Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: 5 %,

— Gesamteindruck der Bewerbungsunterlagen: 10 %.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein


IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 2.7.2012 - 11:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben

— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten,

— Anfragen zum Verfahren bitte per E-Mail,

— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen,

— Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: "Teilnahmeantrag: Messung von Durchfahrtshöhen unter Ingenieurbauwerken in Niedersachsen; nicht vor dem 2.7.2012, 11:00 Uhr öffnen",

— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis 5. Teilnehmer/Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote sind dann bis zum 17.8.2012 bei der Vergabestelle einzureichen.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr -Regierungsvertretung Lüneburg- Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND


VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:

1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gerügt hat;

2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt siehe Kontaktstelle unter Nr. I.1) der Bekanntmachung


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.6.2012

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 127145 vom 07.06.2012