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Titel

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Erstellen einer Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Ausführungsort

DE-80992 München

TED Nr.

391980-2016

Beschreibung

Abschnitt I: Auftraggeber

 

I.1) SWM Services GmbH

Emmy-Noether-Straße 2

München 80287

Deutschland

Kontaktstelle(n): Einkauf Anlagen, Dienstleistungen, IT, Heiner Gnodtke

Telefon: +49 892361-4872

Fax: +49 892361-704872

NUTS-Code: DE212

 

E-Mail: gnodtke.heiner@swm.de

Internet: www.swm.de

Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html

 

I.2) Gemeinsame Beschaffung

 

I.6) Haupttätigkeit(en): Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme

 

Abschnitt II: Gegenstand

 

II.1) Umfang der Beschaffung

 

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

 

Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-HGN-160630-003

 

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71300000

 

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

 

II.1.4) Kurze Beschreibung: Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.

 

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

 

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

 

II.2) Beschreibung

 

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

 

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

 

II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München.

 

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.

 

II.2.5) Zuschlagskriterien

 

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

 

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

 

II.2.14) Zusätzliche Angaben

 

Abschnitt IV: Verfahren

 

IV.1) Beschreibung

 

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb

 

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

 

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

 

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

 

IV.2) Verwaltungsangaben

 

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 143-258973

 

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

 

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

 

Abschnitt V: Auftragsvergabe

 

Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein

 

V.1) Information über die Nichtvergabe

 

Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben: Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

 

Abschnitt VI: Weitere Angaben

 

VI.3) Zusätzliche Angaben

 

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

 

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

 

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847

 

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

 

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).

 

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

 

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 03.11.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 137755 vom 17.11.2016

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