Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
DE-80992 München
391980-2016
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
München 80287
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf Anlagen, Dienstleistungen, IT, Heiner Gnodtke
Telefon: +49 892361-4872
Fax: +49 892361-704872
NUTS-Code: DE212
E-Mail: gnodtke.heiner@swm.de
Internet: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.6) Haupttätigkeit(en): Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-HGN-160630-003
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71300000
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.
II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München.
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.
II.2.5) Zuschlagskriterien
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 143-258973
IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1) Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben: Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 03.11.2016