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Titel
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Erstellen einer Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AusführungsortDE-80992 München
TED Nr.391980-2016
Beschreibung

Abschnitt I: Auftraggeber


I.1) SWM Services GmbH

Emmy-Noether-Straße 2

München 80287

Deutschland

Kontaktstelle(n): Einkauf Anlagen, Dienstleistungen, IT, Heiner Gnodtke

Telefon: +49 892361-4872

Fax: +49 892361-704872

NUTS-Code: DE212


E-Mail: gnodtke.heiner@swm.de

Internet: www.swm.de

Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.6) Haupttätigkeit(en): Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:


Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-HGN-160630-003


II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71300000


II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.


II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München.


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen.


II.2.5) Zuschlagskriterien


II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 143-258973


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung


Abschnitt V: Auftragsvergabe


Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein


V.1) Information über die Nichtvergabe


Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben: Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 03.11.2016

VeröffentlichungGeonet Vergabe 137755 vom 17.11.2016