Titel | Erstellen einer Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-80992 München | |
TED Nr. | 391980-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: Auftraggeber I.1) SWM Services GmbH Emmy-Noether-Straße 2 München 80287 Deutschland Kontaktstelle(n): Einkauf Anlagen, Dienstleistungen, IT, Heiner Gnodtke Telefon: +49 892361-4872 Fax: +49 892361-704872 NUTS-Code: DE212 E-Mail: gnodtke.heiner@swm.de Internet: www.swm.de Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/privatkunden/unternehmen/logistik/einkauf/ausschreibungen.html I.2) Gemeinsame Beschaffung I.6) Haupttätigkeit(en): Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. Referenznummer der Bekanntmachung: SV-HGN-160630-003 II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71300000 II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen II.1.4) Kurze Beschreibung: Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort: NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: München. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen. II.2.5) Zuschlagskriterien II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 143-258973 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: Geothermie Schäftlarnstraße (4 Bohrungen), Standort HKW Süd – Ausführungsplanung, Bauüberwachung und Consulting für 4 geothermische Tiefbohrungen Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein V.1) Information über die Nichtvergabe Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben: Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 892176-2411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 892176-2847 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 03.11.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 137755 vom 17.11.2016 |