Titel | Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF) | |
Ausführungsort | DE-95030 Hof | |
TED Nr. | 81777-2016 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt Hans-Högn-Straße 12 95030 Hof E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de Internet: www.auftraege.bayern.de I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein Abschnitt II: Auftragsgegenstand II.1) Beschreibung II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen. II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte 1:25 000 (GK 25) von Bayern auf dem Blatt 5733 Kronach (bayerischer Anteil) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen. II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen. II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja II.2.2) Angaben zu Optionen II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19 Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Verfahrensart IV.1.1) Verfahrensart Offen IV.2) Zuschlagskriterien IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein IV.3) Verwaltungsangaben IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 10-0270#646/2015 IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 224-408062 vom 19.11.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 08.02.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Stefan Varadinov 04277 Leipzig Deutschland V.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 110 327,50 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja EFRE-Programm im Ziel „IWB“ Bayern 2014-2020. VI.2) Zusätzliche Angaben: VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847 VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wir die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 07.03.2016 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 135392 vom 11.03.2016 |