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Titel
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Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
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VergabeverfahrenVerhandlungsverfahren
AuftraggeberZentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern
Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
AusführungsortDE-67657 Kaiserslautern
Frist15.04.2013
Beschreibung

Original Dokumentennummer: 90699-2013


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern (ZAK)

Kapiteltal

Kontaktstelle(n): Vorstand

Zu Händen von: Herrn Jan B. Deubig

67657 Kaiserslautern

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 631341171110


Internet: www.zak-kl.de


Weitere Auskünfte erteilen:

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] -

Partnerschaft von Rechtsanwälten

EnergieForum Berlin, Stralauer Platz 34

Zu Händen von: Rechtsanwältin Wiebke Richmann/Rechtsanwalt Jens Kröcher

10243 Berlin

DEUTSCHLAND

Fax: +49 30726102610


Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]

- Partnerschaft von Rechtsanwälten EnergieForum Berlin

Stralauer Platz 34

Zu Händen von: Rechtsanwältin Wiebke Richmann/Rechtsanwalt Jens Kröcher

10243 Berlin

DEUTSCHLAND

Fax: +49 30726102610


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en). Umwelt


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Einräumung des Rechts, Abfälle der Deponieklasse I im von der Planfeststellung vorgebenen Rahmen bei der ZAK anzuliefern und auf der Deponie ablagern zu lassen (Kontingentvertrag). Es handelt sich nicht um ein förmliches Ausschreibungsverfahren, da ihm keine Beschaffung zu Grunde liegt. Voraussetzung für den Abschluss des Kontingentvertrages ist der erfolgreiche Abschluss des Planfeststellungsverfahrens.


II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Kaiserslautern-Mehlingen. NUTS-Code DE,DEB3F


II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag


II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Die ZAK beabsichtigt, die Altdeponie Kapiteltal zeitnah mit einer multifunktionalen Dichtung, die zugleich die Oberflächenabdichtung der Altdeponie darstellt, abzuschließen und auf dem dann abgeschlossenen Altdeponiekörper einen neuen Deponieabschnitt für mineralische Abfälle (DK I-Abfall) zu errichten. Das entsprechende Zulassungsverfahren als Änderung der bestehenden Deponie läuft derzeit. Durch den neuen Deponieabschnitt wird die Ablagerung von ca. 6 900 000 Kubikmetern DK I-Abfall ermöglicht. In dem Auswahlverfahren, bei dem es sich mangels Beschaffungsakt nicht um ein förmliches Vergabeverfahren handelt, soll ein Vertragspartner ausgewählt werden, dem in einem Kontingentvertrag das Recht zur Anlieferung von DK-I Abfällen für diesen Deponieabschnitt eingeräumt wird. Der Vertragspartner muss die Risiken im Zusammenhang mit der Errichtung sowie der Stillegung- und Nachsorge des neuen Deponieabschnitts nach Maßgabe der Vorgaben im Kontingentvertrag tragen sowie absichern. Der Einbau der im Rahmen des Kontingentvertrages angelieferten Abfälle erfolgt durch die ZAK. Voraussetzung für den Abschluss des Kontingentvertrages ist, dass das derzeit laufende Verfahren zur Änderung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sollte die zuständige Behörde die Deponieerweiterung für nicht genehmigungsfähig oder nur mit Nebenbestimmungen für genehmigungsfähig erachten, die die Machbarkeit des Deponieabschnitts grundlegend beeinflussen, so wird dieses Auswahlverfahren umgehend abgebrochen. Den Bewerbern stehen bei einem Abbruch des Verfahrens keine Ansprüche auf Schadensersatz zu.


II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513000


II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein


II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja


II.2) Menge oder Umfang des Auftrags


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Für den neuen DK I-Deponieabschnitt wird im Rahmen des Antrags auf Planfeststellung von einem Verfüllvolumen von 6 938 825 m³ für DK-I-Abfälle ausgegangen. Der ZAK steht das Recht zu, auch selbst DK I-Mengen zu akquirieren.


II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Grundsätzlich soll dem Vertragspartner das Recht eingeräumt werden, nach Maßgabe des Planfeststellungsbeschlusses DK I-Abfälle anzuliefern. Die Höhe des Kontingents wird dabei limitiert durch die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses. Ferner ist die ZAK selbst zur Annahme bzw. Akquise von DK I-Abfällen zur Deponierung berechtigt, sofern es sich um Abfälle aus dem Anstaltsgebiet handelt oder die ZAK sich zur Annahme im Rahmen eines Rechtsverhältnisses gegenüber anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, staatlichen Einrichtungen oder Personen des Privatrechts, soweit an ihnen ausschließlich - mittelbar oder unmittelbar - juristische Personen des öffentlichen Rechts oder staatliche Einrichtungen beteiligt sind,verpflichtet hat bzw. verpflichten wird.


II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 1.11.2013. Abschluss 31.1.2082


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Bedingungen für den Auftrag


III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: 1. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der tatsächlichen Errichtungskosten (einschließlich eventueller nachträglich notwendiger Reparatur-/Ertüchtigungskosten) verpflichtet. Zur Absicherung muss er Zug um Zug gegen Abschluss des Kontingentvertrages eine Vorauszahlung für die erwarteten, auf den neuen DK I-Deponieabschnitt entfallenden Kosten der ersten zwei Bauabschnitte der multifunktionalen Dichtung bzw. Basisabdichtung an die ZAK leisten. 2. Der Vertragspartner hat im Hinblick auf die erwarteten Stilllegungs- und Nachsorgekosten, die dem neuen DK I-Deponieabschnitt zugeordnet werden, Sicherheit durch Stellung einer Bürgschaft eines Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers im Sinne von § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B analog oder durch Hinterlegung zu stellen (siehe zum Verfahren III. 1. 4). 3. Der Vertragspartner hat ferner für nicht kalkulierbare Risiken in Bezug auf die Stillegungs- und Nachsorgekosten nach Abschluss der Ablagerungsphase eine Bürgschaft in Höhe von 10 % der zu diesem Zeitpunkt erwarteten Stillegungs- und Nachsorgekosten zu stellen. 4. Der Vertragspartner hat die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Kontingentvertrag mindestens in Höhe der für drei Monate geschuldeten Entgelte durch eine Zahlungsbürgschaft abzusichern. Im Kontingentvertrag werden für die zu stellenden Sicherheiten Mustertexte festgelegt. Die konkrete Form der Sicherheit und ihre Höhe ist mit Ausnahme der unter III.1.4. genannten Mindestbedingungen Gegenstand der Vertragsverhandlungen.


III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertragspartner vermarktet das ihm eingeräumte Kontingent in eigener Verantwortung. Er hat an die ZAK ein Entgelt für die Bereitstellung des Kontingents, die Stilllegung und Nachsorge sowie die in Anspruch genommenen Dienstleistungen für die Annahme und Ablagerung der Abfälle zu zahlen.


III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.


III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Es sind folgende Mindestbedingungen für den Abschluss des Kontingentvertrages vorgesehen: 1. Die Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb, der Stilllegung und der Nachsorge des DK I-Deponieabschnitts sind ausschließlich durch den Vertragspartner zu tragen. Dies bedeutet im Einzelnen: - In den Anlagen zum Kontingentvertrag werden die erwarteten Errichtungskosten, die dem neuen DK I-Deponieabschnitt zugeordnet werden, detailliert mitgeteilt. Der Vertragspartner ist zur Zahlung der tatsächlichen Errichtungskosten (einschl. evtl. nachträglich notwendiger Reparatur-/Ertüchtigungskosten) verpflichtet. Hierfür muss er Zug um Zug gegen Abschluss des Kontingentvertrages eine Vorauszahlung für die erwarteten, auf den neuen DK I-Deponieabschnitt entfallenden Kosten der ersten zwei Bauabschnitte (im Planfeststellungsantrag bezeichnet als BA 1A und BA 1B) der multifunktionalen Dichtung bzw. Basisabdichtung an die ZAK leisten. Sechs Monate vor Beauftragung der weiteren Bauabschnitte durch die ZAK ist vom Vertragspartner eine Vorauszahlung auf die jeweils für die neuen Bauabschnitte erwarteten Kosten zu leisten. - In den Anlagen zum Kontingentvertrag werden die erwarteten Stilllegungs- und Nachsorgekosten, die dem neuen DK I-Deponieabschnitt zugeordnet werden, detailliert mitgeteilt. Diese sind vom Vertragspartner in der tatsächlich anfallenden Höhe zu tragen. Führt die Realisierung des DK I-Deponieabschnitts zu derzeit nicht prognostizierbaren höheren oder weiteren Kosten, sind diese ebenfalls vom Vertragspartner zu tragen. In Höhe der erwarteten Kosten hat der Vertragspartner Sicherheit durch die Stellung einer Bürgschaft eines Kreditinstituts bzw. Kreditversicherers im Sinne von § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B (analog) oder durch Hinterlegung Zug um Zug gegen Abschluss des Kontingentvertrages zu stellen. Die Höhe der zunächst zu stellenden Sicherheit orientiert sich dabei an einer worst-case-Abschätzung der Stilllegungs- und Nachsorgekosten durch die ZAK unter der Annahme, dass lediglich die ersten zwei Bauabschnitte – ganz oder teilweise - verfüllt werden. Die Höhe der Sicherheit wird regelmäßig überprüft. Hiernach ist die Sicherheit durch den Vertragspartner entweder zu erhöhen oder Sicherheiten sind durch die ZAK (teilweise) freizugeben. 2. Der Vertragspartner hat an die ZAK ein Bereitstellungsentgelt für die Einräumung des Kontingentes zu zahlen. Die Höhe des Bereitstellungsentgeltes ist grundsätzlich verhandelbar, wobei es mindestens 75.000 EUR/Monat während der Ablagerungsphase betragen muss. Ferner sind durch eine einmalige Zahlung bei Vertragsschluss, die bis zum Vertragsschluss angefallenen Projektkosten und die für die Altdeponie entstehenden Kostennachteile durch deren verzögerten Abschluss auszugleichen. 3. Die ZAK bleibt befugt, neben dem Vertragspartner auch selbstständig DK I-Abfall zur Deponierung anzunehmen und zu deponieren. Diese Befugnis ist beschränkt auf DK I-Abfall aus dem eigenen Hoheitsgebiet oder von anderen öffentlichen Betrieben/Stellen (vgl. Ziff. II.2.2). Die ZAK wird dem Vertragspartner für jedes von ihr angenommene Mg Abfall einen Nachlass auf das vereinbarte monatliche Bereitstellungsentgelt gewähren. Die Höhe des Nachlasses ist verhandelbar; eine Zahlung der ZAK an den Vertragspartner ist ausgeschlossen.


III.2) Teilnahmebedingungen


III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachfolgend ist unter III. 2. 1 bis 3 jeweils angegeben, welche Angaben/Nachweise mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Für den Teilnahmeantrag ist ein Formular (Bewerbungsbogen) zu verwenden, das bei der unter A.II angegebenen Stelle schriftlich oder per Telefax angefordert werden kann. Mit dem Bewerbungsbogen werden sowohl die Bewerbungsbedingungen als auch eine CD-ROM mit dem Antrag auf Änderung der Planfeststellung, wie er öffentlich ausgelegt wurde, an alle Interessenten versandt. Bewerber aus EU-Ländern, in denen die nachfolgend benannten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden; die ZAK kann - soweit sie dies für erforderlich hält - zur näheren Überprüfung die Nachreichung der Originale verlangen. Bewerbergemeinschaften müssen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Zuverlässigkeit vollständig belegen. Die Fachkunde und Leistungsfähigkeit muss für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe bewertet. Bewerber, die zum Nachweis ihrer Fachkunde und/oder Leistungsfähigkeit (nicht möglich für den Nachweis der Zuverlässigkeit) Belege anderer Unternehmen, etwa konzernverbundener Unternehmen, vorlegen, müssen den konkreten Nachweis führen, dass die Erfahrungen und Mittel dieser dritten Unternehmen ihnen für die Auftragsausführung auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die ZAK behält sich vor, nicht oder nicht vollständig vorgelegte Nachweise bzw. Erklärungen unter Setzung einer neuen Frist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Bewerber sollten daher im eigenen Interesse vollständige Teilnahmeanträge vorlegen. Die ZAK behält sich ferner vor, in Bezug auf zunächst nur geforderte Eigenerklärungen der Bewerber im Laufe des Verfahrens geeignete Nachweise zu fordern. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind: 1. Übersicht und Angaben zum Bewerber, kurze Darstellung des Unternehmens und des Leistungsportfolios bezogen auf den Verfahrensgegenstand und der relevanten Beteiligungsverhältnisse, ggf. für alle Unternehmen einer Bewerbergemeinschaft. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A (analog).


III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit Abgabe des Teilnahmeantrages sind folgende Nachweise vorzulegen bzw. Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers sowie des Umsatzes in Bezug auf Leistungen auf dem Gebiet der Deponierung von DK I-Abfall, jeweils bezogen auf die letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre. 2. Qualifizierte, d.h. ausdrücklich für den hier abzuschließenden Vertrag ausgestellte Bereitschaftserklärung eines Kreidtinstituts oder Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Bezug auf die erwarteten Stillegungs- und Nachsorgekosten (vgl. Ziff.


III.1.4) mit einer Bürgschaftssumme von bis zu 10 Mio. Euro. Diese kann befristet bis zum 31.10.2013 erteilt werden. 3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder alternativ einer Versicherungsbestätigung für den Fall der Zuschlagserteilung. 4. Aktuelle Bankauskunft zur Bonität des Bewerbers (bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate). 5. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bewerbers der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre.


III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Von den Bewerbern sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages folgende Nachweise vorzulegen bzw. Eigenerklärungen abzugeben: 1. Kopie des Nachweises der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzungen/Fachkunde; die Zertifizierung nach EMAS ist insoweit alleine nicht ausreichend, sondern muss durch ergänzende Nachweise zur Betriebsorganisation im Hinblick auf abfallrechtliche Anforderungen ergänzt werden. 2. Darstellung von Referenzprojekten bezogen auf den Verfahrensgegenstand; dabei ist jeweils auf die genaue Aufgabe bzw. Leistung des Bewerbers im Rahmen des Referenzprojektes einzugehen und eine Auftraggeberbestätigung vorzulegen.


III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge


III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein


III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal


Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein


IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die ZAK legt besonderen Wert auf den Nachweis von Erfahrungen bei der Beschaffung von DK I-Abfällen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vertragspartners. Die Auswahl der Bewerber wird daher primär anhand der nachgewiesenen Referenzen sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen.In den Bewerbungsbedingungen werden die Auswahlkriterien (Darstellung des Unternehmens, Referenzprojekte und finanzielle Leistungsfähigkeit) detailiert unter Ziffer 1.16 erläutert.


IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien 1. Qualität Akquisekonzept (mit 3 Unterkriterien siehe Ziff. 1.17 Bewerbungsbedingungen). Gewichtung 60 2. Höhe des Bereitstellungsentgeltes. Gewichtung 40 3. Abweichungen vom Entwurf des Kontigentvertrages. Gewichtung 10


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein


IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 15.4.2013 - 10:00


IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union


Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.3) Zusätzliche Angaben


Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Ihr liegt kein Dienstleistungsauftrag zugrunde.


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 15.3.2013

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 128669 vom 19.03.2013