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Titel
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Software-Wartung und -Reparatur im Rahmen der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftragnehmercon terra Gesellschaft für Angewandte Informationstechnologie mbH
Martin-Luther-King-Weg 24
48155 Münster
AusführungsortDE-24161 Altenholz
TED Nr.459988-2016
Beschreibung

Bekanntmachung vergebener Aufträge


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Altenholzer Straße 10-14

24161 Altenholz

DEUTSCHLAND


E-Mail: DataportVergabe2931@dataport.de

Internet: www.dataport.de


I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts


I.3) Haupttätigkeit(en): Informations- und Kommunikationstechnik


I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber


Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein


Abschnitt II: Auftragsgegenstand


II.1) Beschreibung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrages: AWGV-Rahmenvertrag 2016-2019.



II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung


Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Schleswig-Holstein. NUTS-Code DEF0


II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens


Für Schleswig-Holstein wird federführend durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) das digitale Anlagenverzeichnis Schleswig-Holstein seit 2002 als Fachsoftware im Rahmen der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) aufgebaut. Ziel dieses zentralen Katasters ist die Erfassung, Verwaltung und Pflege von Anlagen und Bauwerken an Gewässern und Deichen sowie von gewässerbezogenen Informationen. Für die Pflege und Weiterentwicklung der Fachsoftware digitales Anlagenverzeichnis soll ein Rahmenvertrag für den Zeitraum vom 1.3.2016 bis zum 31.12.2019 geschlossen werden, aus dem die jeweils benötigten konkreten Bedarfe abgerufen werden können. Das Amtliche Wasserwirtschaftliche Gewässerverzeichnis (AWGV) besteht neben dem Anlagenverzeichnis(DAV) aus den weiteren Komponenten digitales Strukturverzeichnis (DSV), digitales Deichverzeichnis (DDV), digitales Maßnahmenverzeichnis (DMV), digitales Seenverzeichnis (DSEEV), gewässerkundliches Flächenverzeichnis (GFV). Auch die Genehmigung der digitalen Anlagenverzeichnisse der Wasser- und Bodenverbände durch die unteren Wasserbehörden wird digital unterstützt. Weitere Details siehe Teilnahmeunterlagen.


II.5) Common procurement vocabulary (CPV): 72267000, 72262000 Beschreibung: Software-Wartung und -Reparatur. Software-Entwicklung.


II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja


II.2.2) Angaben zu Optionen


II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Verfahrensart


IV.1.1) Verfahrensart


IV.2) Zuschlagskriterien


IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis


IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein


IV.3) Verwaltungsangaben


IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: VV RE2/2931/15


IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: Notice buyer profile Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 209-379786 vom 28.10.2015 Abschnitt V: Auftragsvergabe Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 19.02.2016 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1


V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde con terra GmbH Martin-Luther-King-Weg 24 48155 Münster Deutschland


V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen: Es können Unteraufträge vergeben werden: nein


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein


VI.2) Zusätzliche Angaben: Für die Teilnahme an dem Verfahren ist es unbedingt erforderlich, die Vergabeunterlagen unter Nr. I.1) bezeichneten Kontaktstelle anzufordern. Für die Erstellung des Antrages sind ausschließlich die von der Vergabestelle auf diese Anforderung hin zugesandten Unterlagen und Vordrucke zu verwenden. Bei der Abforderung der Teilnahmeunterlagen unter der angegebenen Kontaktadresse sind unbedingt der Name des Unternehmens und die entsprechende Anschrift anzugeben. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind bis zu dem unter Nr. 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter Nr.4.2.1 genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern, die die Teilnahmeunterlagen angefordert haben, unaufgefordert an dem unter Nr. 4.1 aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Auskünfte im Sinne von § 12 EG Abs. 8 VOL/A darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.


VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Deutschland


VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist auf § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) hin. Dieser lautet: „§ 107 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“. Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mailzusenden.


VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.12.2016

VeröffentlichungGeonet Vergabe 138147 vom 04.01.2017