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Titel
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Kontrolle flächenbezogener EGFL-Beihilfen und von Cross-Compliance-Auflagen mittels Fernerkundung sowie Referenzflächenpflege
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VergabeverfahrenAusschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftraggeberAmt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Ritterstr. 17-19
39164 Wanzleben
AusführungsortDE-39112 Magdeburg
Frist05.01.2017
TED Nr.426517-2016
Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt

Leipziger Straße 58

Magdeburg 39112

Deutschland

NUTS-Code: DEE


E-Mail: evergabe@mule.sachsen-anhalt.de

Internet: mule.sachsen-anhalt.de/startseite-mule/


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation


Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere: Ministerium eines Bundeslandes


I.5) Haupttätigkeit(en): Andere Tätigkeit: Landesverwaltung im Bereich Landwirtschaft


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:


Kontrollen mittels Fernerkundung und Referenzflächenpflege. Referenznummer der Bekanntmachung: 60126/18.2.3


II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 77000000


II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Kontrolle flächenbezogener EGFL-Beihilfen und von Cross-Compliance-Auflagen mittels Fernerkundung sowie Referenzflächenpflege.


II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort


NUTS-Code: DEE Hauptort der Ausführung: S. Ausschreibungsunterlagen.


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:


Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung in Sachsen-Anhalt. Die Kontrolle durch Fernerkundung gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 wird als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen eingesetzt. Sie ist ein wichtiges und effizientes Instrument zur Reduzierung von finanziellen und personellen Ressourcen in den Ländern und dient dazu, eine große Anzahl von Kontrollen in einem knapp bemessenen Zeitfenster durchzuführen. Die Fernerkundung ist ein gleichwertiges Kontrollinstrument zur klassischen Vor-Ort-Kontrolle für die Überprüfung der Lage, Größe und Nutzung der im Antrag angegebenen Fläche. Auf Grund der neuen Bilddaten(nur DOP) ist eine Überprüfung und Pflege des Referenzsystems erforderlich. Diese Überprüfung und Pflege erfolgt in dem Datenbanksystem des Landes Sachsen-Anhalt an einem oder mehreren ALFF-Standorten im Rahmen der Fernerkundungsinterpretation durch qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers.


II.2.5) Zuschlagskriterien


Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession


Beginn: 01.04.2017 Ende: 31.12.2020 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein


II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein


II.2.11) Angaben zu Optionen


Optionen: ja Beschreibung der Optionen: S. Ausschreibungsunterlagen.


II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Bietern hilfsweise eine beglaubigte Abschrift aus dem kommerziellen Register der Firma.

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen.


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

3. Eigenklärung zum Gesamtumsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015).

4. Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes (Fernerkundung).

5. Aktueller Nachweis über das Vorhandensein einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Beifügen einer Kopie des Versicherungsscheines, aus dem sowohl die Deckungshöhe, als auch die versicherten Risiken zu entnehmen sind.

6. Eigenerklärung, dass über das Vermögen Ihres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.

7. Eigenerklärung, dass sich Ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

8. Eigenerklärung, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen sind und bei der Ausführung des Auftrages nachkommen werden gem. § 128 Abs. 1 GWB.

9. Eigenerklärung, dass Sie keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen haben, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.

10. Eigenerklärung, dass weder Sie noch ihr Unternehmen bzw. Anteilseigner, Mutter- oder Tochtergesellschaft sowie beauftragte Unterauftragnehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.

11. Durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater gezeichnete Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei Wirtschaftsjahre.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 4.: Der Bieter muss im Durchschnitt der letzten 3 Wirtschaftsjahre einen durchschnittlichen Nettoumsatz im Bereich von Fernerkundungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Flächenermittlung von mindestens dem Nettowert des abgegebenen Angebotes erwirtschaftet haben.

Zu 5.: Die Deckungssumme muss mindestens das 1,5-fache des Auftragswertes betragen, Versicherungsvertrag muss gesamte Laufzeit des Rahmenvertrages abdecken.


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

12. In Anlage 7_Wertungsmatrix (B-Kriterien) geforderte Darstellungen.

13. Beschreibung des bietenden Unternehmens einschl. Partner und Subunternehmen.

14. Referenzliste aus der hervorgeht, dass das Unternehmen innerhalb der vergangenen 5 Jahre über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren für den Bereich InVeKoS oder vergleichbarer Projekte Interpretationen auf höchstauflösenden Bildern (VHR-Satelliten / VHR-DOPS) vorgenommen und die Projekte fristgerecht durchgeführt hat (geforderten Aufbau beachten).

15. Nachweis zum Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens: Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.

16. Profile der (hypothetischen) projektverantwortlichen Mitarbeiter und deren Vertreter. Darin auch, dass die projektverantwortlichen Mitarbeiter verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzen.

17. Beschreibung der Ressourcen und Bearbeitungskapazitäten.

18. Konzeption der Personalausstattung für die Gesamtkampagne bezogen auf den Einsatz der Mitarbeitereinschließlich ihrer Aufgaben.

19. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall für die Pflege des Referenzsystems zum Einsatz kommt.

20. Beschreibung der einzusetzenden, angepassten und leistungsfähigen Software.

21. Beschreibung des Standortes, an dem gearbeitet werden soll.

22. Falls relevant: Beschreibung der Arbeitsaufteilung zwischen den Partnern bzw. Unterauftragnehmer(n).

23. Konzeption für die Erfüllung der IT-Sicherheitsanforderungen.


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand: Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal: Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart


Offenes Verfahren


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 05.01.2017

Ortszeit: 18:00


IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch


IV.2.6) Bindefrist des Angebots

Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01.04.2017


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Tag: 10.01.2017 Ortszeit: 13:00 Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Entfällt.


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein


VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen


VI.3) Zusätzliche Angaben


1. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabe.de/unterlagen zur Verfügung. Die Recherche liegt allein in Ihrer Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen daher die Registrierung auf der Vergabeplattform www. evergabe.de, um zu vermeiden, dass Sie aufgrund fehlender Informationen vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden. Sofern Sie noch nicht registriert sind, müssen Sie sich laufend selbständig über Änderungen oder Ergänzungen zum Vergabeverfahren unter www.evergabe.de informieren. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

2. Alle Fragen sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 29.12.2016 zu richten an: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Ref. 44; Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg oder per E-Mail an: eVergabe@mule.sachsen-anhalt.de Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortkatalog beantwortet und unter www.evergabe.de/unterlagen veröffentlicht.

3. Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.1 genannten Nachweisen sind einzureichen:

a) Formloses Angebotsschreiben (Briefkopf/Firmenstempel, Ansprechpartner, Telefon, Fax, E-Mail-Adresse),

b) Eigenhändig unterschriebenes Leistungsverzeichnis mit allen Angaben,

c) vollständig ausgefüllte Anlage 3_Preisblatt,

d) Erklärung zu zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (s. Anlage Nr. 9),

e) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (s. Anlage Nr. 10),

f) Erklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen (s. Anlage Nr. 12),

g) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (s. Anlage Nr. 11).

h) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle).

4. Gewerbezentralregisterauszug. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.

5. Eine Frist zur Abforderung der Unterlagen wird nicht gesetzt. Es wird empfohlen, die Unterlagen möglichst frühzeitig abzufordern, um vor Ablauf der Fragenfrist am Unklarheiten klären zu können. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung von Fragen zur Ausschreibung, sofern diese nach Ablauf der Fragefrist eingehen.

6. Zur Angebotserstellung dürfen nur die Ausschreibungsunterlagen des Auftraggebers verwendet werden. Diese müssen vom Bieter vor Angebotsabgabe vom Vergabeportal www.evergabe.de/unterlagen geladen werden. Die Ausschreibungsunterlagen bleiben inhaltlich Eigentum der ausschreibenden Stelle und dürfen nur zum Erstellen eines Angebotes verwendet werden. Jede weitere Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht zulässig.

7. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der benötigten Mittel im Landeshaushalt.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren


Vergabekammer Sachsen-Anhalt:, Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer Ernst-Kamieth-Straße 2 Halle (Saale) 06112 Deutschland Telefon: +49 03455141529 E-Mail: angela.schaefer@lvwa.sachsen-anhalt.de Fax: +49 030455141115 Internet-Adresse: lvwa.sachsen-anhalt.de


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 119 Abs. 1 GWB in Verbindung mit § 15 VgV. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammerüberprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz bleibt unberührt.(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 30.11.2016

VeröffentlichungGeonet Ausschreibung 137965 vom 06.12.2016