Titel | Sanierung von Grundwasserverschmutzung | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Ingenieurbüro Kobert & Partner GmbH Quitzowstr. 50 10559 Berlin | |
Ausführungsort | DE-10117 Berlin | |
TED Nr. | 294280-2017 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Stenprop Victoria Limited c/o Estama Gesellschaft für Real Estate Management mbH Beisheim Center am Potsdamer Platz Ebertstraße 2 10117 Berlin E-Mail: info@estama.eu Internet: www.estama.eu/de/ I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kapitalgesellschaft I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: DLZ Ostkreuz Berlin, Errichtung und Betrieb hydraulische GW-Sanierung Phase I, Betriebsphase 1 (3 Jahre) + Betriebsphase 2 (2 Jahre). Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-035742 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 90733900 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Errichtung, Vermietung und Betrieb einer Grundwasserreinigungsanlage zur Dekontamination von LCKW-belastetem Grundwasser inkl. Leistungen zur infrastrukturellen Anbindung der Anlage. Schadstoffspektrum: Tetrachlorethen, Trichlorethen, 1,2-cis-Dichlorethen und Vinylchlorid. Geplante Reinigungstechnologie: Schadstoffdesorption durch Strippung mit nachgeschalteter Abluftreinigung. Durchsatzrate: max. 25 m3/h. II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 284.340,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE3 NUTS-Code: DE300 Hauptort der Ausführung: 10317 Berlin Lichtenberg, Schreiberhauerstraße. II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Der Sanierungsbetrieb wird in 2 Betriebsphasen für einen maximalen Gesamtzeitraum von 5 Jahren ausgeschrieben. Für die Betriebsphase 1 ist dabei ein Zeitraum von 3 Jahren vorgesehen. Dieser Zeitraum gilt als Mindestlaufzeit der Maßnahme. Bis 3 Monate vor Ablauf dieser Mindestlaufzeit (Betriebsphase 1) wird dem AG ein einseitiges, unbedingtes Kündigungsrecht eingeräumt. Sofern keine fristgemäße Kündigung seitens des AG erfolgt, wird die Anlage für weitere 2 Jahre (Betriebsphase 2) betrieben. Der Betrieb der Grundwasserreinigungsanlage wird nach dem Betreibermodell ausgeschrieben. Bei dieser Ausschreibungsweise werden alle Leistungen zum Betrieb, der Vorhaltung, der Wartung und der Instandhaltung pauschal entsprechend der gereinigten Menge [m3] an Grundwasser abgerechnet. In diesem Preis sind ebenfalls alle eingesetzten Betriebsmittel (z. B. Strom, Gas, Chemikalien, Aktivkohle etc.) sowie Entsorgungskosten von Betriebsmitteln (Aktivkohle, Schmutzwasserableitung) einzurechnen. Kapitalkosten für die Errichtung und Installation der GWRA sind ausschließlich in die Betriebsphase 1 einzukalkulieren. In der Betriebsphase 2 sind lediglich die Betriebskosten einzurechnen. II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Fachliche Eignung / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Zuverlässigkeit / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeit / Gewichtung: 10 Qualitätskriterium - Name: Eignung der angebotenen Anlagentechnik / Gewichtung: 20 Preis - Gewichtung: 50 II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 055-101448 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Bezeichnung des Auftrags: GW-Sanierung Phase I (Betriebsphase 1 und 2) Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 24.07.2017 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 7 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Kobert & Partner GmbH Quitzowstraße 50 Berlin 10559 Deutschland NUTS-Code: DE300 Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 284.340,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 3090138316 E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de Fax: +49 3090137613 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber/Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 Berlin 10825 Deutschland Telefon: +49 3090138316 E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de Fax: +49 3090137613 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 24.07.2017 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 140127 vom 31.07.2017 |