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Titel
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Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Lieferauftrag (VOL)
AuftragnehmerHexagon Safety & Infrastructure GmbH
Ismaning
AusführungsortDE-04179 Leipzig
TED Nr.130154-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

Lützner Str. 218

04179 Leipzig

Fax: +49 3414948-200

Telefon: +49 3414948-0


E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de

Internet: www.polizei.sachsen.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5) Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (HERE-Map GIS) mit Pflege


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 48000000


II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag


II.1.4) Kurze Beschreibung: Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen zur Nutzung regionaler Geodatendienste inkl. 60 Monate Softwarepflege


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72300000


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED2


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 000 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Sachsen inkl. 30 km Korridor außerhalb Sachsen; je 5 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; je 50 Stück HERE-Map GIS-Light-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; 60 Monate Softwarepflege, jährliche Bereitstellung aktualisierter Kartendaten inkl. Qualitätssicherung im ESRI Shape-Format mit dem Bezugssystem WGS 84.


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 030-064629


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.03.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Hexagon Safety & Infrastructure GmbH Ismaning Deutschland NUTS-Code: DE21H Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben Zu II.1.7), V.2.4) Die Gesamtwerte werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht.


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Postafch 101364 Leipzig 04013 Deutschland Telefon: +49 3419770


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen Braustr. 2 Leipzig 04013 Deutschland Fax: +49 3419771049


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.03.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 143556 vom 27.03.2018