Titel | Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen | |
Vergabeverfahren | Vergebener Auftrag Lieferauftrag (VOL) | |
Auftragnehmer | Hexagon Safety & Infrastructure GmbH Ismaning | |
Ausführungsort | DE-04179 Leipzig | |
TED Nr. | 130154-2018 | |
Beschreibung | Abschnitt I: I.1) Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum Lützner Str. 218 04179 Leipzig Fax: +49 3414948-200 Telefon: +49 3414948-0 E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de Internet: www.polizei.sachsen.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen I.5) Haupttätigkeit(en) Öffentliche Sicherheit und Ordnung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (HERE-Map GIS) mit Pflege II.1.2) CPV-Code Hauptteil 48000000 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: Dauerhafte Überlassung von HERE-Map GIS-Lizenzen zur Nutzung regionaler Geodatendienste inkl. 60 Monate Softwarepflege II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 72300000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED2 II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: 1 000 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Sachsen inkl. 30 km Korridor außerhalb Sachsen; je 5 Stück HERE-Map GIS-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; je 50 Stück HERE-Map GIS-Light-Nutzer Deutschland, Polen, Tschechien; 60 Monate Softwarepflege, jährliche Bereitstellung aktualisierter Kartendaten inkl. Qualitätssicherung im ESRI Shape-Format mit dem Bezugssystem WGS 84. II.2.5) Zuschlagskriterien Preis II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren Beschleunigtes Verfahren Begründung: Dringlichkeit gem. § 15 Abs. 3 VgV IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 030-064629 IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Abschnitt V: Auftragsvergabe Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja V.2) Auftragsvergabe V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 14.03.2018 V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 4 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Hexagon Safety & Infrastructure GmbH Ismaning Deutschland NUTS-Code: DE21H Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.3) Zusätzliche Angaben Zu II.1.7), V.2.4) Die Gesamtwerte werden gemäß § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht. VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen Postafch 101364 Leipzig 04013 Deutschland Telefon: +49 3419770 VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen Braustr. 2 Leipzig 04013 Deutschland Fax: +49 3419771049 VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 22.03.2018 | |
Veröffentlichung | Geonet Vergabe 143556 vom 27.03.2018 |