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Titel
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Entwicklung von kundenspezifischer Software, INFO-Was-Fachanwendung Qualitative Hydrologie (LIMNO)
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VergabeverfahrenVergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
AuftragnehmerRahmenvereinbarung „Weiterentwicklung und Betreuung der INFO-Was-Fachanwendung 'Qualitative Hydrologie' (LIMNO) 2017 – 2021“
München
AusführungsortDE-86179 Augsburg
TED Nr.126468-2018
Beschreibung

Abschnitt I:


I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

86179 Augsburg


E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de


I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde


I.5) Haupttätigkeit(en) Umwelt


Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung „Weiterentwicklung und Betreuung der INFO-Was-Fachanwendung 'Qualitative Hydrologie' (LIMNO) 2017 – 2021“ Referenznummer der Bekanntmachung: 84-0270-1727/2017


II.1.2) CPV-Code Hauptteil 72230000


II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen


II.1.4) Kurze Beschreibung: Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) entwickelt seit 2003 in Kooperation mit den Bundesländern Thüringen und Baden Württemberg die INFO-Was-Fachanwendung Qualitative Hydrologie (LIMNO) zur Datenhaltung von chemischen und biologischen Messwerten an Oberflächengewässern.


II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein


II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 800.000,00 EUR


II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE271


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Wartung und Weiterentwicklung der INFO-Was-Fachanwendung Qualitative Hydrologie (LIMNO)


II.2.5) Zuschlagskriterien Preis


II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein


II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle) Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums Erläuterung: Als alleiniger Anbieter für die Leistungserbringung kommt nur Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. in Frage, da hier die alleinigen Rechte am Quellcode liegen.


IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja


IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems


IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation


Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 84-0270-1727/2017 Bezeichnung des Auftrags: Rahmenvereinbarung „Weiterentwicklung und Betreuung der INFO-Was-Fachanwendung 'Qualitative Hydrologie' (LIMNO) 2017 – 2021“ Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja


V.2) Auftragsvergabe


V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 19.02.2018


V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 1 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein


V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Rahmenvereinbarung „Weiterentwicklung und Betreuung der INFO-Was-Fachanwendung 'Qualitative Hydrologie' (LIMNO) 2017 – 2021“ München Deutschland NUTS-Code: DE212 Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein


V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 800.000,00 EUR Gesamtwert des Auftrags/Loses: 800.000,00 EUR


V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben


VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847


VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs.3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr.3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 20.03.2018

VeröffentlichungGeonet Vergabe 143493 vom 27.03.2018